Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ex-Partner muss intime Fotos und Videos (vor und nach dem Geschlechtsakt) nach Ende der Beziehung löschenveröffentlicht am 29. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az. VI ZR 271/14
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 37 KUG und des § 98 Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Löschung von Vervielfältigungsstücken intimer Bild- oder Filmaufnahmen besteht, so dass dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zusteht. Insoweit sei davon auszugehen, dass der Abgebildete seine ursprüngliche Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen stillschweigend auf die Dauer der Beziehung beschränkt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl kann Tonbänder zur Aufzeichnung seiner Interviews gemäß § 667 BGB herausverlangenveröffentlicht am 5. November 2015
BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 206/14
§ 667 BGB, § 950 BGBDer BGH hat entschieden, dass allein durch das Bespielen eines Tonbandes keine neue Sache gemäß § 950 BGB im Wege der „Verarbeitung“ hergestellt wird; allerdings könne unabhängig von der Frage, wem das Eigentum an dem Tonband zustehe, die Herausgabe gemäß § 667 BGB verlangt werden, wenn die Tonbänder zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber erstellt wurden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Wiesbaden: Für Unterlassungsansprüche wegen der Buchpreisbindung gilt die 3-jährige Regelverjährungveröffentlicht am 28. August 2014
LG Wiesbaden, Urteil vom 11.12.2013, Az. 11 O 16/13
§ 3 BuchPrG, § 9 Abs. 3 BuchPrG; § 164 BGB; § 177 Abs. 1 BGB, § 195 BGB; § 11 UWG
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass Unterlassungsansprüche wegen Verletzung der Vorschriften zur Buchpreisbindung innerhalb der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren verjähren. Die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten des UWG sei nicht anwendbar, da das BuchPrG lediglich hinsichtlich Verfahrensvorschriften auf das UWG verweise, wozu die Verjährungsfrist nicht gehöre. Zum Volltext der Entscheidung: - EuGH: Suchmaschinenbetreiber muss ggf. Links zu sensiblen personenbezogenen Daten löschenveröffentlicht am 13. Mai 2014
EuGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. C-131/12
EU-RL 95/46/EGDer EuGH hat entschieden, dass Privatpersonen grundsätzlich ein direkter Löschungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber hinsichtlich Links zusteht, die ihre Person betreffen. Wendet sich die betroffene Person gegen die vom Suchmaschinenbetreiber vorgenommene Datenverarbeitung, sei u. a. zu prüfen, ob die Person ein Recht darauf habe, dass die betreffenden Informationen über sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr durch eine Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand ihres Namens durchgeführte Suche angezeigt werde, mit ihrem Namen in Verbindung gebracht würden. Wenn dies der Fall sei, seien die Links zu Internetseiten, die diese Informationen enthalten, aus der Ergebnisliste zu löschen, es sei denn, es lägen besondere Gründe vor, z. B. die Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben, die ein überwiegendes Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu diesen Informationen über eine solche Suche rechtfertigten. Zur Pressemitteilung Nr. 70/14: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur (fehlenden) Verpflichtung, den Bezug von Adressen über einen Adresshändler zu vergüten, wenn die Adressen rechtswidrig gewonnen werdenveröffentlicht am 11. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, Az. 33 O 95/13
§ 280 BGB, § 7 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Adresshändler keinen Anspruch auf Zahlung für gelieferte Adressen besitzt, wenn der Vertrag mit ihm darauf gerichtet ist, dass er, um die Adressen liefern zu können, systematisch gegen geltendes Recht (hier: Wettbewerbsrecht) verstoßen muss. Im vorliegenden Fall hatte der Adresshändler die Zustimmung der Kunden zur Zusendung von Werbung dadurch erschlichen, dass er diese im Rahmen einer Meinungsumfrage, die werblichen Zwecken diente, erworben hatte, so dass diese Einwilligungen nicht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG privilegiert waren. Die vermeintliche Zustimmung der Angerufenen werde, so die Kammer, lediglich durch ein als Meinungsbefragung getarnten Telefonanruf generiert. Derartige, den Sinn und Zweck der Verbraucherrechte umgehende Handlungen, mit dem nämlich der eigentliche Zweck, die Auswahl und die Vorsortierung von Adressmaterial durchzuführen, um den Verbraucher mit telefonischer Werbung belästigen zu können, verschleiert werde, sei sittenwidrig und nicht geeignet, wirksame Zustimmungen für weitere Anrufe zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Anspruch auf Gegendarstellung besteht nur, wenn noch Aktualität zum betreffenden Presseartikel besteht / 4-Wochen-Fristveröffentlicht am 15. Januar 2014
OLG München, Urteil vom 20.09.2013, Az. 18 U 3075/13 Pre
§ 11 LPressGDas OLG München hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gegendarstellung nur dann besteht, wenn noch Aktualität zum betreffenden Presseartikel besteht. Im vorliegenden Fall bestätigte der Senat insoweit eine 4-Wochen-Frist. Der Kläger hatte u.a. argumentiert, die streitgegenständliche Darstellung habe sich in einer Wochenbeilage befunden, auf welche eine regelmäßige 4-6-Wochen-Frist zur Anwendung komme. Das Oberlandesgericht konnte sich dieser Wertung („Wochenbeilage“) allerdings nicht anschließen. Im Ergebnis ist bei der Übermittlung von Gegendarstellungen ein ganz besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Frist zu legen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitgeber darf Belegschaftsfoto auch nach Ausscheiden einzelner Arbeitnehmer verwenden / Kein Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmersveröffentlicht am 24. Oktober 2013
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2012, Az. 6 Sa 271/12
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, § 22 KuG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GGDas LAG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auch nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Gruppenbild der Betriebsangehörigen zu Werbezwecken verwenden darf, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Bestehens des Arbeitsverhältnisses seine Einwilligung in eine solche Aufnahme erteilt hat und er in dem Bild nicht individuell optisch oder namentlich herausgestellt wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Ungewöhnlicher Vorname lässt keinen Anspruch auf gleichlautende Domain entstehenveröffentlicht am 25. September 2013
OLG München, Urteil vom 04.07.2013, Az. 29 U 5038/12
§ 12 BGBDas OLG München hat entschieden, dass sich aus einem Vornamen allein, auch wenn dieser selten oder ungewöhnlich ist, kein Anspruch aus Namensrecht auf Überlassung einer gleichlautenden Top-Level-Domain ergibt. Einem Vornamen komme in der Regel keine Namensfunktion im Sinne des § 12 BGB zu, da der Verkehr zur Individualisierung einer Person an die Nutzung des Nachnamens gewöhnt sei. Ausnahmen kämen nur bei äußerst markanten oder seltenen Namen zu tragen. Vorliegend könne für „Mauricius“ jedoch keine solche Sonderstellung angenommen werden. Die Wahl eines alternativen Domainnamens (unter Hinzunahme des Nachnamens oder zweiten Vornamens) sei dem Antragsteller in diesem Fall zumutbar.
- OLG München: Kein Anspruch auf Richtigstellung in der Presse, wenn mehrdeutige Formulierung eine rechtskonforme Deutung zulässtveröffentlicht am 9. April 2013
OLG München, Urteil vom 25.09.2012, Az. 18 U 1069/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas OLG München hat entschieden, dass ein Anspruch auf presserechtliche Richtigstellung nicht gegeben ist und eine gerichtliche Anordnung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verstoßen würde, wenn Formulierungen oder Umstände einer mehrdeutigen Äußerung eine Deutung zulassen, bei der das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen von Kunden für private Rechteinhaber zu erheben und zu sichern / Filesharingveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 07.03.2013, Az. I-20 W 118/12, Az. I-20 W 121/12, Az. I-20 W 123/12, Az. I-20 W 124/12, Az. I-20 W 126/12, Az. I-20 W 128/12, Az. I-20 W 142/12, Az. I-20 W 143/12, Az. I-20 W 162/12
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Datenerhebung aus der aktiven Internetverbindung durch einen Access Provider zugunsten von privaten Rechteinhabern an einer Rechtsgrundlage fehlt. Ein Filmkonzern, ein auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiertes Unternehmen und ein Pornofilmhersteller hatten nach angeblichen Filesharing-Verstößen von Internetanschluss-Inhabern vor dem LG Düsseldorf zunächst die „Sicherung“ von IP-Adressen aus der jeweils laufenden Internetverbindung erwirkt. Diese Beschlüsse hob der Senat auf und begründete dies damit, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf die Übermittlung vorhandener Datenbestände beschränkt sei. Dem Urheberrechtsgesetz sei dagegen keine Rechtsgrundlage zu entnehmen, nach welcher sich der Provider noch nicht erhobene Daten aus laufenden Verbindungen zum Zweck einer späteren Auskunftserteilung an Dritte („fremdnützige Datenerhebung“) zu beschaffen habe.