IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Februar 2013

    BGH, Urteil vom 12.07.2012, Az. I ZR 102/11
    § 42 Abs. 2 GeschmMG, § 46 GeschmMG, Art. 10 Abs. 1 und 2 GGV, Art. 79 Abs. 1 GGV, Art. 89 Abs. 1 Buchst. d GGV, § 242 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Partei, welche ihre Unterlassungs- und Annexansprüche sowohl mit einer Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters als auch mit einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Gegenseite stützt, ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten verfolgt, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen. Ferner wies der Senat darauf hin, dass der Umfang, in dem ein Geschmacksmuster Rechtsschutz genieße, durch die Menge an gleichartigen Mustern bei dieser Produktart (Formenschatz) bestimmt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. November 2012

    OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 – teilweise aufgehoben
    § 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGB

    Das OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2012, Az. 7 W 53/12
    § 56 RStV; § 11 HmbgPresseG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlag, dem mehrere unterschiedliche Gegendarstellungen für eine Erstmitteilung zugehen, keine davon veröffentlichen muss, wenn der Betroffene nicht eindeutig zu erkennen gibt, durch welche Gegendarstellung er seine Ansprüche als erfüllt ansieht. Sei letzteres nicht der Fall, sei das Gegendarstellungsverlangen nicht gesetzeskonform ausgebracht worden und damit von dem betroffenen Herausgeber nicht zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 119 C 57/11
    § 276 BGB, § 280 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass im Falle einer unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen nicht automatisch die zur Abwehr erforderlichen Rechtsanwaltskosten erstattet werden müssen. Eine Ersatzpflicht bestehe insbesondere nicht, wenn der Anspruchsberühmung eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde liegt, also eine sogenannte Plausibilitätskontrolle erfolgt sei. Auch müsse die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr der Ansprüche erforderlich und zweckmäßig gewesen sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04
    § 13 Abs. 5 UWG a.F.

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sich der Abmahner eine drohende Klage abkaufen lässt. Vorliegend wurde vereinbart, dass die Beklagte zu 1) an die Klägerin mindestens 500.000 Euro zahlen sollte und dass damit die Sache erledigt sein, sich also kein gerichtliches Verfahren mehr anschließen sollte. Das Ziel, sich oder einem Dritten erhebliche Gelder zu verschaffen, stelle eine sachfremde Erwägung dar, wozu die Klagebefugnis nicht eingeräumt wurde. Diese diene bei der Durchsetzung von Wettbewerbsansprüchen selbst hinsichtlich des unmittelbar Verletzten nicht nur der Durchsetzung von Individualansprüchen, sondern auch der Reinhaltung des Wettbewerbs im Interesse der Mitbewerber. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 8. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2011, Az. 6 U 126/11
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unternehmer, der Ansprüche eines Kunden zurückweist, indem er für ihn nachteilige Rechtsprechung bewusst falsch wiedergibt, unlauter handelt. Der Kunde werde dadurch in die Irre geführt. Vorliegend liege eine solche Irreführung jedoch nicht vor. Es würden keine falschen Angaben gemacht, sondern der Unternehmer habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dasse er die ihm nachteilige höchstrichterliche Rechtsprechung für falsch halte und er versuchen werde, in einem von einem Kunden angestrengten gerichtlichen Verfahren eine Änderung dieser Rechtsprechung herbeizuführen. Eine solche Auffassung könne dem Unternehmer nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Dezember 2011

    OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2010, Az. 3 U 164/09
    § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein zu Unrecht eingetragener Inhaber einer Domain nicht dazu verurteilt werden kann, die Einwilligung zur Eintragung des eigentlich Berechtigten zu erteilen. Ein dinglicher Beseitigungsanspruch des Klägers bestehe nicht. Der Inhaber einer Internet-Adresse erwerbe an der jeweiligen Domain kein absolutes Recht, sondern erhalte als Gegenleistung für die zu zahlende Vergütung ein relativ wirkendes, vertragliches Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer. Ein kondizierbarer Vermögensvorteil durch eine „Buchposition“ sei dem Beklagten auch nicht entstanden, da die Datenbank der DENIC, in der die Domaininhaber verzeichnet sind, keinen öffentlichen Glauben genieße. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 05.07.2011, Az. 7 U 41/11
    § 11 HmbPresseG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Person, die in einem Pressebericht namentlich genannt wird, ihren Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung nicht dadurch verliert, dass sie eine von der Antragsgegnerin erbetene Stellungnahme nicht abgibt. Es bestehe keine Obliegenheit dazu, sich bereits im Vorfeld zu Tatsachenbehauptungen zu erklären, die ein Dritter zu veröffentlichen beabsichtige. Das folge schon daraus, dass der Abgabe einer solchen Stellungnahme zahlreiche Umstände entgegenstehen könnten wie mangelnde Zeit, die Auffassung, dass der Gegenstand ohnehin nicht öffentlich erörtert werden solle oder dürfe, vorangegangene Streitigkeiten mit dem Publikationsorgan, das die Anfrage ausspricht, und ein daraus resultierendes Misstrauen oder die Überzeugung, dass es ohnehin genügend andere Recherchemöglichkeiten gebe, die dazu führen würden, dass das Publikationsorgan von sich aus die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung erkennen werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 25.03.2011, Az. 6 U 87/10
    § 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 7 UrhG; Art. 40 Abs. 1 EGBGB; Art. 12, 13 DSG (Schweiz)

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Sharehoster auch dann vor einem deutschen Gericht auf Auskunft in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser seinen Geschäftssitz in der Schweiz hat. Dabei steht der Inanspruchnahme nicht entgegen, dass die Erteilung der begehrten Auskünfte durch sie gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen würde. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 161 C 24062/10
    §§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Unternehmen praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat. § 12 Abs. 2 TMG gebe dem Unternehmen jedenfalls keine Auskunftsrechte, auch scheide eine analoge Anwendung aus. §§ 242, 259 BGB sei ebenfalls nicht anwendbar, da es sich bei der Regelung in § 14 Abs. 2 TMG um eine gesetzliche Sonderregelung zu diesem allgemeinen Anspruch handele. Soweit sich die Klägerin, ein Autohaus, beleidigt oder verleumdet sehe, müsse sie sich staatsanwaltlicher Hilfe bedienen, um gegebenenfalls im Wege der Akteneinsicht die gewünschten Kenntnisse zu erlangen. Auf die Entscheidung hingewiesen wurde bei openjur. (mehr …)

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