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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 04.11.2014, Az. 103 O 42/14
    § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Versendung von Werbeformularen für Aufträge bezüglich der Verlängerung des Markenschutzes bald auslaufender Marken wettbewerbswidrig ist, wenn den Adressaten vorgespiegelt werde, dass sie einen Betrag von 1.560,00 Euro zahlen müssten, um die Verlängerung über die DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH zu erreichen. Die Formulare enthielten die relevanten Daten der Markeneintragung und ein Emblem, das demjenigen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ähnelte und erwecke dadurch den Eindruck einer amtlichen Mitteilung. Werbeschreiben müssten ihren werblichen Charakter jedoch sofort unmissverständlich zum Ausdruck bringen und die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung deutlich hervorheben; anderenfalls liege eine Irreführung vor.

  • veröffentlicht am 15. April 2014

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az. 6 U 135/10
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden, indem sich ein Kundenberater vor Ort als Mitarbeiter einer Konkurrentin ausgibt, wettbewerbswidrig ist. Vorliegend hatte der Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens sich als Mitarbeiter einer Konkurrentin ausgegeben und behauptet, er müsse in deren Auftrag die letzten Rechnungen prüfen, um sodann für sein Unternehmen Kunden zu akquirieren. Eine vom Rechtsvorgänger der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung gelte auch für die jetzige Beklagte, da es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Januar 2014

    AG Köln, Urteil vom 30.12.2013, Az. 147 C 139/12
    § 823 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG

    Das AG Köln hat entschieden, dass es für die Erstattung von Abmahnkosten irrelevant ist, ob eine solche Abmahnung auch tatsächlich verschickt worden ist. Vielmehr falle eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG als Grundgebühr in allen Angelegenheiten bereits mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Erhalt des – hier unstreitigen – Auftrags an, also in der Regel mit der Entgegennahme von Informationen. Sie falle auch an, wenn eigentlicher Schriftwechsel nicht geführt werde (Madert, in: Gerold/Schmidtiv. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, Rdnr. 13 zu Nr. 2300 VV). Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 21. August 2012

    LG Bonn, Urteil vom 29.05.2012, Az. 11 O 7/12, nicht rechtskräftig
    § 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 UWG

    Das LG Bonn hat nach einem Gericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv, hier) entschieden, dass die Telekom keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben an Kunden schicken darf, ohne dass ein verbindlicher Auftrag vorliegt. Darin liege eine unzumutbare Belästigung. Im entschiedenen Fall seien potentielle Kunden nach Anruf durch ein Call-Center mit einem Schreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“ kontaktiert worden, auch wenn im vorausgegangen Telefonat gar kein Auftrag erteilt worden sei. Ähnlich entschied bereits das OLG Köln (hier) für unverlangte Auftragsbestätigungen.

  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 199/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die Deutsche Telekom AG (Beklagte) an den Besucher eines ihrer Ladengeschäfte eine unzumutbare Belästigung darstellt und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde den betreffenden Auftrag nicht erteilt hat. Die Beklagte hatte eingewandt, dass der konkrete Unterlassungsantrag zu unbestimmt sei, zumal er sich auch auf lauterkeitsrechtlich neutrale unbewusste Fehler und Versehen im automatisierten Massengeschäft beziehe. Dies sah der Senat anders, weil die vorangestellte Formulierung „im Rahmen geschäftlicher Handlungen“ hinreichend deutlich mache, dass nur bewusste Handlungen von im Unternehmen der Beklagten tätigen Personen angegriffen würden. Eine Belästigung machte das OLG Köln daran fest, dass der Zeuge das übersandte Schreiben nicht nur habe entgegen nehmen und entsprechend prüfen, sondern sich auch aktiv mit der Beklagten in Verbindung setzen müssen, um nicht zusätzliche Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2011

    AG München, Urteil vom 26.05.2011, Az. 223 C 9286/11
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Fotografenauftrag zur Erstellung eines Fotos von einem Gebäude als nicht erfüllt gilt, wenn statt der gewünschten Querformat-Aufnahme eine Hochformat-Aufnahme geliefert wird. Es sei nicht notwendig, dass das Format ausdrücklich schriftlich festgelegt werde, wenn sich aus den Umständen eindeutig der Kundenwunsch ergebe. Vorliegend hatte die Auftraggeberin einen Vorjahreskalender mitgeschickt, der 12 querformatige Gebäudeaufnahmen enthielt. Daraus habe sich für den Fotografen, zusammen mit der Angabe „440 x 320 mm“ eindeutig ergeben, dass Querformat gefordert sei. Liefere der Fotograf nur eine hochformatige Aufnahme, habe er keinen Anspruch auf Werklohn. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Cham, Urteil vom 22.11.2010, Az. 6 C 846/10
    §§ 311, 631, 649 BGB

    Das AG Cham hat entschieden, dass ein Vertrag über die Erstellung einer „professionellen Fotoserie“ nicht allein deshalb angefochten werden kann, weil der Fotograf eine einfache Digitalkamera verwendet. Es liege keine Täuschung über die Professionalität der Auftragsausführung vor, wenn lediglich die Anfertigung einer Fotoserie geschuldet gewesen sei und über die konkrete Art der Erledigung nichts vereinbart wurde. Weder die Beklagte noch die vernommenen Zeugen hätten Zusicherungen der Klägerin hinsichtlich der Art der verwendeten Kamera (Spiegelreflex statt normalem Objektiv), des genauen Umfangs der Vorbereitung durch die Visagistin oder der Größe und Ausstattung des Studios geschildert. Allein die nachträgliche Unzufriedenheit der Beklagten mit den unstreitig angefertigten fünf Farbaufnahmen berechtige sie nicht zur Anfechtung des Vertrages.

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2010

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2010, Az. 12 O 430/09
    §§ 97 Abs. 1, 13 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Künstlerin, die im Auftrag eines Dritten nach genauer Vorgabe Collagen mit Kaugummis gefertigt hat, an den Werken kein Urheberrecht geltend machen kann. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Künstlerin abweichend von der Vorgabe einzelne Kaugummis nicht zerkaut, sondern lediglich angebissen habe. Die Collagen seien trotzdem keine persönliche geistige Schöpfung der Klägerin. Die konkrete Ausgestaltung der Collagen durch die Klägerin beinhalte eine handwerksmäßige Umsetzung des ihr vorgegebenen Konzepts, die über eine handwerksmäßige Bearbeitung nicht hinausgehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2010, Az. 6 U 67/09
    § 8 Abs. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber einer Agentur (hier: für Goldankauf) auch für Werbung eines Ankäufers haftet, wenn diese ohne sein Wissen geschaltet wurde. Die streitgegenständliche Werbung enthielt irreführende Angaben und war damit wettbewerbswidrig. Da die Anzeige weder eine allgemeine Werbung für das von X unterhaltene Agenturankaufsystem noch eine Gemeinschaftswerbung für mehrere Agenturen darstellte, sondern eine individuell auf die Agentur der Beklagten ausgerichtete Werbung gewesen sei, müsse sich diese die Werbung zurechnen lassen. Eine solche Werbung gehöre normalerweise allein zum eigenen betrieblichen Bereich der Agentur. Überlasse die Agentur diese Werbetätigkeit vollständig dem mit ihr vertraglich verbundenen Betreiber des Agentursystems, seien die Voraussetzungen für ein Beauftragtenverhältnis im wettbewerbsrechtlichen Sinn erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 22. April 2010

    OLG Köln, Urteil vom 13.11.2009, Az. 6 U 67/09
    § 40 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Fotograf die Nutzungsrechte an einer Auftrags-Fotografie auf einen Kunden übertragen kann, ohne dass hierbei die Schriftform gem. § 40 UrhG einzuhalten ist, wenn sich Fotograf und Kunden über den näheren Inhalt des anzufertigen Bildes einig seien. § 40 Abs. 1 Satz 1 UrhG stelle das Schriftformerfordernis für Verträge zur Einräumung von Nutzungsrechten lediglich an künftigen Werken auf, die „überhaupt nicht näher oder nur der Gattung nach bestimmt“ seien. Davon könne hinsichtlich des in Rede stehenden Bildes nicht die Rede sein: Die Rechteeinräumung sei im zeitlichen Zusammenhang mit der Anfertigung des Bildes und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Werk nicht nur der Gattung nach bestimmt, sondern bereits konkret individualisiert gewesen sei. Es kommt daher nicht darauf an, dass die Beklagten den angeblich schriftlich geschlossenen Vertrag nicht vorgelegt hätten. (mehr …)

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