Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Karlsruhe: Auch für ausländische Anbieter gilt auf ebay.de das deutsche Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
§ 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung: - VG Schleswig-Holstein: Facebook Ireland Ltd. unterliegt nicht deutschem Datenschutzrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.02.2013, Az. 8 B 60/12
§ 1 Abs. 5 Satz 1 BDSG, § 38 Abs. 5 S. 1 BDSG, § 13 Abs. 6 TMG, Art. 4 Abs. 1 46/95 EU-RLDas Schleswig-Holsteinische VG hat entschieden, dass die gegen die Facebook Ireland Ltd. unter dem 14.12.2012 ergangene Anordnung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein nach summarischer Prüfung rechtswidrig sei. Der Datenschutzbeauftragte hatte die Entsperrung von Konten unter www.facebook.com registrierter (natürlicher) Personen in Schleswig-Holstein angeordnet, die ausschließlich und alleine wegen des Grundes der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden waren. Insbesondere finde für die genannte Anordnung nicht das deutsche materielle Datenschutzrecht Anwendung. Für die in Dublin ansässige Facebook Inc. komme irisches Datenrecht zur Anwendung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Kein „Made in Germany“ für Kondome, die im Wesentlichen im Ausland gefertigt werdenveröffentlicht am 1. Februar 2013
OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2012, Az. I-4 U 95/12
§ 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden (Volltext s. unten), dass bei dem Verkauf von Kondomen nur dann der werbende Hinweis „Made in Germany“ verwendet werden darf, wenn alle wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland erfolgt sind, zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhält, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattfindet. Entsprechend falle die Erwartung des Verbrauchers aus. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Irreführung über die Herkunft einer Ware durch Herstellerhinweis und Verpackungsgestaltungveröffentlicht am 28. November 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 6 U 27/11
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Herstellerhinweis auf einer Verpackung (hier: Brot), der eine Stadt im Inland angibt und damit den Eindruck erweckt, die Herstellung habe in der Bundesrepublik stattgefunden, keine Irreführungsgefahr begründet, wenn die Herkunft tatsächlich in Italien liegt, wenn dies aus der sonstigen Verpackungsaufmachung deutlich hervorgeht. Vorliegend führe die im Inland ansässige Firma die Aufsicht über die Herstellung, so dass der Hinweis auch nicht objektiv unwahr sei. Dass Verbraucherkreise Wert darauf legten, italienisches Brot aus deutscher Herstellung zu kaufen, sei so unwahrscheinlich, dass jedenfalls keine relevante Irreführungsgefahr vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Verbraucherin aus Österreich kann deutschen Autohändler wegen Pkw-Mangel auch ohne Fernabsatzvertrag in Österreich verklagenveröffentlicht am 12. September 2012
EuGH, Urteil vom 06.09.2012, Az. C-190/11
Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EU-VO Nr. 44/2001Der EuGH hat entschieden, dass ein Verbraucher den in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen Gewerbetreibenden (hier: ein Autohändler aus Hamburg) auch dann vor seinem Heimatgericht, also am Wohnort des Verbrauchers verklagen kann, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (sondern, wie hier, vor Ort in Hamburg). Notwendig ist allein, dass (1) der Gewerbetreibende seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Mitgliedsstaat des Verbrauchers ausübt oder sie auf irgendeinem Wege auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet (hier: Ausrichtung der Verkaufswebsite auf den jeweiligen EU-Staat) und (2) der streitige Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die derzeitige europäische Regelung verlange nicht, dass der Verbraucher die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung in seinem Wohnsitzland vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Eine Internetapotheke in der EU, die auch nach Deutschland liefert, hat die deutsche Arzneimittel-Preisbindung zu beachtenveröffentlicht am 25. August 2012
BGH, Beschluss vom 22.08.2012, Az. GmS-OGB 1/10
§ 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV, § 73 Abs. 1 S.1 Nr. 1a AMGDer BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 135/12 vom 22.08.2012 entschieden, dass auch EU-Versandapotheken der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen. Die klagende Partei hatte argumentiert, Festpreise dienten der Abwehr von Gefahren für den Patienten. Wenn der Patient erst einmal Preise vergleiche, könne unter Umständen mit der Behandlung erst später begonnen werden. Was wir davon halten? Wenn man davon ausgeht, dass der Preisvergleich von den Patienten mit amtlicher Geschwindigkeit durchgeführt wird, könnte den Bedenken der Klägerin noch Rechnung getragen werden; im Übrigen ist dieses „Argument“ natürlich Unsinn: Ein Preisvergleich findet heute anhand unzähliger Preissuchmaschinen binnen Sekunden statt und auch die Anrufe, bei drei oder vier Apotheken, führt nicht im Entferntesten dazu, dass „mit der Behandlung erst später begonnen werden“ kann. Die deutsche Rechtslage, die demnächst mit einer Ergänzung des Arzneimittelgesetzes zementiert werden soll, widerspricht unseres Erachtens diametral der europäischen Rechtslage (vgl. Art. 28 – 30 EGV). Die Ankündigung des Europäischen Verbandes der Versandapotheken, in dieser Angelegenheit die EU-Kommission anzurufen (hier), ist daher nur zu verständlich und erfolgt vor dem Hintergrund von Art. 27 lit. b EGV. Eine die Regulierung rechtfertigende Ausnahme nach Art. 30 S. 1 EGV sollte nicht vorliegen, da allein die Preisbindung nicht, jedenfalls nicht effektiv dem „Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen“ dienen kann; eher im Gegenteil. Zum Volltext der Pressemitteilung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Keine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Wettbewerbsverstöße im Ausland, wenn sich diese nicht bestimmungsgemäß auf das Inland richtenveröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein deutsches Gericht nicht allein deswegen örtlich und sachlich zuständig ist, weil eine bestimmte, als rechtsverletzend empfundene Aussage auf einer in englischer Sprache gehaltenen für England bestimmten Webseite zu finden ist und zwar auch dann nicht, wenn sich auf der Website anderweitig auch eine Unterseite findet, die in deutscher Sprache gehalten ist und für Deutschland bestimmt ist. Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet sei der Erfolgsort nämlich nur dann im Inland belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken solle. Mit einer sehr engen Auslegung des „Presseerzeugnisses“ erklärt der Senat die ohnehin kritische BGH-Entscheidung „New York Times“ zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Ausland (BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09 mit krit. Besprechung durch Damm, GRUR 2010, 891 f.) für nicht anwendbar; Zitat: „Hier kann man allerdings nicht so weit gehen, weil die Angebotsseite der Beklagten nicht mit der eines Presseorgans gleichzusetzen ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Auf Arzneimittel aus dem Ausland darf teilweise Rabatt gewährt werdenveröffentlicht am 24. Januar 2012
BGH, Urteil vom 12.01.2012, Az. I ZR 211/10
§ 73 Abs 1 Satz 1 und 1a AMGDer BGH hat entschieden, dass die Gewährung eines Rabatts auf Arzneimittel, die aus dem Ausland bezogen werden, teilweise zulässig ist. Dies gelte jedoch nur für nicht verschreibungspflichtige und damit preisgebundene Medikamente. Bezüglich letzterer ist eine Rabattgewährung zu untersagen. Im Übrigen liege jedenfalls nach Ansicht des Senats kein Verstoß gegen das Verbringungsverbot (nach dem zulassungspflichtige Arzneimittel nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen) vor, da die verklagte Apothekerin zwar die Medikamente aus Budapest beziehe, diese jedoch über ihre eigene inländische Apotheke abgebe. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 5/2012:
(mehr …) - BGH: Auslandszustellung ist auch bei Formmängeln wirksam, soweit das betreffende Dokument den Empfänger tatsächlich erreicht hatveröffentlicht am 31. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 14.09.2011, Az. XII ZR 168/09
§ 183 Abs. 1 S. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass eine Auslandszustellung, in der bei Wahrung der Anforderungen des Haager Zustellungsübereinkommens nur Formvorschriften des Verfahrensrechts des Zustellungsstaates verletzt wurde, die Möglichkeit einer Heilung des Zustellungsmangels eintritt, wenn das Schriftstück dem Zustellungsempfänger tatsächlich zugegangen ist. Zitat: (mehr …)
- LG Hamburg: Die Rechtswahlklausel „Es gilt deutsches Recht, auch wenn im Ausland bestellt wird.“ in AGB ist auch gegenüber Verbrauchern wirksam / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 21. Oktober 2011
LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 6 ROM-I-VODas LG Hamburg hat entschieden, dass die Rechtswahlklausel (wie man sie in vielen AGB findet) „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.“ nicht (wettbewerbs-)rechtswidrig ist. Die Antragstellerin vertrat die Rechtsauffassung, dass derjenige, der aus dem Ausland bestelle, über diese Klausel so gestellt würde, wie ein im Inland ansässiger Verbraucher. Dann würden aber möglicherweise dem ausländischen Verbraucher die nach seinem Heimatrecht zwingend zustehenden Verbraucherrechte entzogen, was einen Verstoß gegen Art. 6 ROM-I-VO bedeuten würde. (mehr …)