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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 20.04.2010, Az. 17 W 51/10
    § 91 Abs. 1 ZPO; Nr. 1004 VV RVG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Kosten für einen inländischen Rechtsanwalt, der von einer im Ausland ansässigen Partei mandatiert wird, erstattungsfähig sind, auch wenn dieser Rechtsanwalt nicht am Gerichtsort ansässig ist. Die Beauftragung stelle eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dar, ebenso wie die Beauftragung eines am Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt durch eine inländische Partei. Voraussetzung sei, dass keine höheren Kosten angefallen sind als dies bei Einschaltung eines Verkehrsanwalts zusätzlich zu einem am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten der Fall gewesen wäre. Es sei jedenfalls grundsätzlich für eine ausländische Partei unzumutbar, zunächst das für ihren Fall örtlich zuständige deutsche Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen.

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  • veröffentlicht am 1. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 62/10
    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, 3, Abs. 6 PAngV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass es einen bloßen Bagatellverstoß darstellt, wenn trotz der Angabe „Versand nach: Europa“ nur Informationen über die Höhe der Versandkosten in Deutschland gegeben werden. Zwar bestätigte das Gericht, dass Käuferinteressen ernstlich betroffen weden, wenn im Einzelfall die Versandkosten nicht berechnet werden können. Im streitigen Fall war der Verstoß dennoch als Bagatelle zu behandeln, weil sich der Antragsgegner mit seinem deutschsprachigen Internetauftritt in erster Linie an Inländer wende. Über die Versandkosten im Inland werde ausreichend informiert. Fälle, in denen die Ware ins europäische Ausland (z.b. als Geschenk) versandt werden soll, oder Deutschsprachige aus dem Ausland bestellen, dürften seltene Ausnahmen darstellen. Außerdem werde der Auslandsversand vom Verbraucher in der Regel als besondere Zusatzleistung angesehen, für welche man sich gesondert beim Anbieter nach einer Möglichkeit im Einzelfall und den Kosten erkundigen müsse. Eine gesonderte Preisaufstellung im Voraus für jede Ware und jedes europäische Land (einschließlich etwaiger Zollabgaben außerhalb der Europäischen Gemeinschaft) sei zudem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand – auch hinsichtlich des Platzes auf den Internetseiten – verbunden.

  • veröffentlicht am 19. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Fulda, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 7 O 26/10
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngV

    Das LG Fulda hat entschieden, dass die fehlende Angabe etwaig anfallender Auslandsversandkosten bzw. einer Berechnungsmethode für die entstehenden Kosten bei angebotenem Versand ins Ausland wettbewerbswidrig ist. Als eine Bagatelle wurde der Verstoß, wie z.B. in der Vergangenheit vom KG Berlin, LG Lübeck oder dem LG Augsburg, nicht angesehen. Damit schließt sich das LG Fulda im Ergebnis der Rechtsprechung des OLG Hamm an, welches ausführte, dass durch den Verstoß der Verbraucher irregeführt werde und die Möglichkeit eines richtigen Preisvergleiches hierdurch erheblich erschwert werde. Eine Übersicht über die Rechtsprechung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 18. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 126/09
    §§ 4 Nr. 11, 8 UWG; 7 HWG; 78 AMG; 1, 3 AMPreisV; Art. 34 EGBGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine im Ausland ansässige Apotheke (hier DocMorris in den Niederlanden) bei einem Vertrieb nach Deutschland angehalten ist, das hier geltende Recht zu beachten. Auf den beworbenen Internet-Arzneimittelversandhandel von DocMorris sei nach dem kollisionsrechtlichen Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht (UWG) als Recht des Ortes anzuwenden, auf dessen Markt die wettbewerblichen Interessen der Parteien aufeinanderträfen. Dies betreffe insbesondere die Arzneimittelpreisverordnung, die als zwingendes öffentliches Recht bei jeglichem Vertrieb nach Deutschland zu beachten sei. Der Verstoß gegen diese Vorschriften stelle einen Wettbewerbsverstoß gegenüber inländischen Apotheken dar. Im Rahmen des Internetangebots von DocMorris hieß es u.a. „Sparen Sie heute 100% Ihrer Zuzahlung“, „gesetzlich Versicherte sparen bei DocMorris 100% Ihrer Rezeptzuzahlung“, „Privat Versicherte erhalten 5 Euro Treuebonus“ und „Bei rezeptfreien Medikamenten sparen Sie bis zu 30%“. Diese Werbung verstoße sowohl gegen die Arzneimittelpreisverordnung als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Durch das Angebot von Bonuszahlungen und Ersparnissen werde der einheitliche Apothekenabgabepreis (§ 78 Abs. 2 S. 2 AMG) unterlaufen.

  • veröffentlicht am 17. Mai 2010

    In einem Bericht von heise.de wird die Frage diskutiert, ob ein „einfacher Fall“ im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG ausgeschlossen ist, (was für die Beschränkung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR relevant ist), wenn der Rechteinhaber im Ausland residiert. Im konkreten Fall war ein Fan der Musikgruppe Iron Maiden abgemahnt worden, weil er eine CD der Band im Internet zum Kauf angeboten hatte.  Der Clou: Die CD war zuvor legal erworben worden und hatte nachträglich eine „Statusänderung“ erfahren, wonach sie nicht mehr verkauft werden durfte. Die Kanzlei wollte die verlangten 100,00 EUR Abmahnkosten als besondere Kulanz gewertet wissen. Dem Abgemahnten wurde erklärt, dass § 97a Abs. 2 UrhG für Fälle mit internationalem Bezug nicht anwendbar sei. Ein solch internationaler Bezug liege wiederum deshalb vor, weil die Iron Maiden Holdings Ltd. in England inkorporiert sei.  Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 25.03.2010, Az. I ZB 116/08
    §§ 890 ZPO; § 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrO ; Art. 2 Abs. 1 S. 1, Art. 4 Nr. 2, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 16, 17, 18 EuVTVO

    Der BGH hat sich zu der Frage geäußert, wie ein Ordnungsgeld gemäß § 890 ZPO durch ein deutsches Unternehmen im Ausland gegen einen ausländischen Wettbewerber durchgesetzt werden kann. Die Vielfalt an grundlegenden Gesichtspunkten des Urteils sprechen gegen eine Zusammenfassung und für eine Wiedergabe des Volltextes der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 26.08.2009, Az. 28 O 478/08
    § 32 ZPO, § 823 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Deutscher, der auf einer russischen Internetseite einen in russischer Sprache gehaltenen rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht entdeckt, gegen diesen nicht vor einem deutschen Gericht vorgehen kann. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte sei für die vorliegende Klage nicht gegeben, weil nicht davon auszugehen sei, dass die streitgegenständliche Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland begangen worden sei, so dass eine Begründung der Zuständigkeit des Landgerichts Köln über § 32 ZPO nicht anzunehmen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Januar 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2009, Az. 315 O 72/08
    § 140a PatG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass das bloße körperliche Verbringen von patentverletzender Ware (hier: CD-Rs) nach Deutschland mit dem Ziel der anschließenden Durchfuhr der Waren ins Ausland keine Patentverletzung (in Deutschland) und damit keinen Anspruch auf Vernichtung auf der Grundlage von § 140a PatG begründet. Gegenteiliges sei weder der aktuellen Rechtsprechung zu entnehmen, noch der Anwendung der „Produktpiraterie-Verordnung“ auf den vorliegenden Fall. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. September 2009

    LG München I, Urteil vom 30.07.2009, Az. 7 O 13895/08
    Art. 5 Nr, 3 EuGVO; §§ 19 a, 97 UrhG

    Das LG München hatte bei dieser Klage darüber zu entscheiden, inwiefern Schadensersatzansprüche eines deutschen Rechteinhabers gegen einen österreichischen Unternehmer bestehen, wenn die Rechtsverletzung auf dessen Internetseite stattfand. Der Beklagte, ein österreichischer Baumaschinenverleiher, hatte einen Stadtplanausschnitt seines Geschäftssitzes auf seiner Homepage abgebildet. An diesem Kartenausschnitt konnte die Klägerin ihre Rechtsinhaberschaft darlegen. Der Beklagte weigerte sich jedoch, Schadensersatz zu leisten und bestritt die Zuständigkeit des LG München, da seiner Auffassung nach sein Internetauftritt nicht bestimmungsgemäß in Deutschland abrufbar gewesen sei. Die deutsche Sprache sei auch in Österreich Amtssprache. Er könne auf Grund seiner Preisgestaltung auch keine Geschäfte mit deutschen Firmen im Grenzgebiet machen und biete auch keine Online-Bestellmöglichkeit an. Das Gericht bewertete die Frage der Zuständigkeit jedoch anders.

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  • veröffentlicht am 18. September 2009

    KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2009, Az. 2 W 262/08
    § 91 Abs. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein im Ausland (hier: Schweiz) ansässiges Unternehmen nicht ohne weiteres die Kosten für den im Ausland und sodann in Deutschland in Anspruch genommenen Rechtsanwalt erstattet verlangen kann. Gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO habe die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere dem Gegner die ihm erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen seien. Die Kosten des ausländischen Verkehrsanwaltes seien jedenfalls notwendige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO, wenn die Hinzuziehung des ausländischen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geboten gewesen sei( BGH, Beschluss vom 08.03.2005, Az. VIII ZB 55/04MDR 2005, 895). (mehr …)

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