Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Oldenburg: Aschenbecher fehlt? – Rückabwicklung des Pkw-Kaufvertrages!veröffentlicht am 24. März 2015
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015, Az. 13 U 73/14
§ 433 BGB, § 440 BGBDas OLG Oldenburg hat entschieden, dass der fehlende Aschenbecher in einem Neufahrzeug zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn es sich um ein Luxusmodell (hier: Lexus) handele und der Aschenbecher zwar bestellt, aber nicht eingebaut gewesen sei. Eine bloße Bagatelle sei nicht anzunehmen gewesen, da die Nutzung einer Aschenbecherdose im Getränkehalter der Mittelkonsole erheblich weniger „Rauchkomfort“ biete. Ein nachträglicher Umbau der Mittelkonsole war scheinbar nicht möglich. Zur Pressemitteilung des OLG:
- OLG Düsseldorf: Die unterlassene dauerhafte Kennzeichnung des Herstellers bei Kopfhörern ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14
§ 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nicht vorhandene dauerhafte Kennzeichnung des Herstellers bei Kopfhörern zwar gegen das ElektroG verstößt, jedoch nicht wettbewerbswidrig ist. Somit könne ein Mitbewerber keine Unterlassung verlangen, da der Verstoß die Interessen von Marktteilnehmern nicht spürbar beeinträchtige. Anders sahen dies bislang das OLG Hamm (hier) und das OLG Celle (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung ist ein Bagatellverstoßveröffentlicht am 17. Oktober 2013
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013, Az. 4 U 196/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Hinweis eines Onlinehändlers auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung statt des Batteriegesetzes kein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß sei. Zwar liege eine Irreführung vor, diese habe jedoch keine Auswirkung, da die Belehrung über die Pflichten des Verbrauchers inhaltlich richtig sei. Insoweit könne keine spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen festgestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Flensburg: Bei einer Irreführung kommt es auf die Spürbarkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs (§ 3 Abs. 1 UWG) nicht mehr anveröffentlicht am 22. Januar 2013
LG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Flensburg hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette Flachbild-LED-Fernseher nicht mit einem Hinweis auf einen dreifachen Satelliten-Tuner (DVB-T-, DVB-C und DVB-S Tuner) zu 949,00 EUR anbieten darf, wenn das entsprechende Gerät nicht alle drei genannten Tuner enthält. Die Elektronikmarktkette hatte einem entgeisterten Kunden erklärt, dass seine Anfahrt über 120 km durchaus noch von Erfolg gekrönt sein könne, wenn er weitere 200,00 EUR in eine technisch höherwertige Variante des beworbenen High-Tech-Objekts zu investieren bereit sei, welches den 3fach-Tuner aufwies. Hiervon nahm der Kunde indes Abstand und verkürzte denselben zur Wettbewerbszentrale. Gegenüber dieser verweigerte die Elektronikmarktkette eine Unterlassungserklärung mit dem Argument, der Wettbewerbsverstoß sei keine „spürbare Beeinträchtigung“, wie sie § 3 Abs. 1 UWG vorsehe. (mehr …)
- OLG Köln: Ein Verstoß gegen wesentliche Informationspflichten ist auch immer ein Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt – Grundpreisangabenveröffentlicht am 18. Januar 2013
OLG Köln, Urteil vom 19.10.2012, Az. 6 U 46/12
§ 4 Nr. 11 UWG; § 2 PAngVDas OLG Köln hat entschieden, dass bei falschen Grundpreisangaben eine Rechtfertigung durch Einhaltung der fachlichen Sorgfalt und dem Vorhandensein lediglich einiger „Ausreißer“ nicht möglich ist. Bei Fehlen wesentlicher Pflichtinformationen sei die Nichteinhaltung der fachlichen Sorgfalt und damit die Wettbewerbswidrigkeit gerade indiziert. Es handele sich bei falschen oder fehlenden Grundpreisangaben nicht um Bagatellverstöße. Vorliegend habe die Beklagte zudem nicht belegen können, dass es sich bei den falsch bezeichneten Gemüsekonserven lediglich um Ausreißer gehandelt habe, welche nicht durch bessere Kontrollen hätten verhindert werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Fehlende Grundpreisangabe ist immer „spürbar“ im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG / Keine Bagatelleveröffentlicht am 5. Juli 2012
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2012, Az. I-4 U 70/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 PAngVDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine fehlende Grundpreisangabe die Interessen der Verbraucher „zwangsläufig auch spürbar beeinträchtigt“. Der Senat habe das zwar in früheren Fällen verneint, weil die Preisklarheit nur in unerheblichem Umfang berührt sei, wenn sich der Grundpreis durch eine einfache Rechenoperation, wie sie auch das Teilen durch zwei darstellen würde, ermitteln ließe. Die Annahme einer Bagatelle in solchen Fällen sei aber wegen der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung nicht (mehr) möglich. Bei der Pflicht zur Angabe des Grundpreises gehe es nämlich um eine Information, die dem Verbraucher aufgrund einer gemeinschaftsrechtlichen Verordnung nicht vorenthalten werden dürfe. Art. 3 Abs. 4 der den Verbraucherschutz bei Preisangaben regelnden Richtlinie 98 / 6 / EG schreibe vor, dass bei dem Angebot solcher Ware neben dem Endpreis auch der Grundpreis pro Maßeinheit angegeben werden müsse. Fehle die Angabe des Grundpreises völlig, sei eine solche Rechtsverletzung immer wesentlich, wie sich schon aus Art. 7 Abs. 4 der UGP-Richtlinie ergebe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. Januar 2012
OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2011, Az. I-4 U 99/11
§ 8 UWG, § 12 Abs. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 g BGB; Art. 246 § 1, § 2, § 3 EGBGB
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung im Internet, die noch auf Vorschriften der BGB-InfoV hinweist, wettbewerbswidrig und nicht als Bagatelle zu beurteilen ist. Der Verweis auf die einschlägigen Vorschriften, aus denen sich ergebe, welche Informationen für den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist mitgeteilt werden müssten, sei nur dann sinnvoll, wenn es dem Verbraucher auch möglich sei, die zitierten Paragraphen nachzulesen. Von einem Bagatallverstoß könne auch nicht ausgegangen werden, da – auch wenn „nur“ falsche Normen angegeben würden – eine beabsichtigte Überprüfung eines Verbrauchers im Hinblick auf seine Rechte in der konkreten Situation spürbar erschwert werde. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Berlin: Fehlende Angaben im Impressum mangels Relevanz nicht abmahnfähigveröffentlicht am 18. Oktober 2011
LG Berlin, Urteil vom 31.08.2010, Az. 103 O 34/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 6 TMG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Berlin hat entschieden, dass das Fehlen einer USt-IdentNr. und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots nicht wegen Wettbewerbswidrigkeit abgemahnt werden können. Zwar liege ein Verstoß gegen das Telemediengesetz durch die fehlenden Angaben vor, jedoch würden dadurch die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern nicht spürbar beeinträchtigt. Die Geltendmachung von Rechten sei Verbrauchern auch trotz der fehlenden Angaben möglich. Deshalb sei die erfolgte Abmahnung unbefugt, weil sie entgegen der Bagatellklausel erfolgte. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Trier: Nicht jede fehlende Grundpreisangabe ist ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 25. Juni 2011
LG Trier, Urteil vom 16.06.2011, Az. 10 HK O 3/11
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV
Das LG Trier hat entschieden, dass nicht jede fehlende Grundpreisangabe einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Partyausstatter eine Rolle mit 6 m Absperrband für 3,95 EUR angeboten, ohne den Preis pro Meter auszuweisen. Gleichwohl erkannte die Kammer keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 S. 1 PAngGV. Zitat: (mehr …) - LG Bonn: Fehlende Angabe von Auslandsversandkosten ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 25. Februar 2011
LG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGBDas LG Bonn hat die Klausel „Versandkosten für Inseln oder EU-Ausland bitte unter Angabe der Adresse erfragen“ für wettbewerbswidrig befunden. Damit reichert sich die heterogene Rechtsprechung zum Thema „Angabe von Auslandsversandkosten“ an (s. Übersicht). Das KG Berlin und das LG Lübeck sahen hierin bislang lediglich eine Bagatelle, das OLG Hamm, LG Augsburg, LG Fulda und nunmehr auch das LG Bonn sehen hierin einen offensichtlich erheblichen Wettbewerbsverstoß.