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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 06.08.2013, Az. 15 U 209/12 – rechtskräftig
    §§ 823 Abs. 1 und 2 BGB, 1004 BGB analog, § 22 KUG, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 8 EMRK

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Fernsehmoderator Anspruch auf Privatsphäre besitzt und beim – privaten – Abendessen mit anderen Prominenten in einem Restaurant nicht abgebildet und entsprechend über ihn berichtet werden darf. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2014, Az. VI ZR 418/13, hier).  Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2012, Az. 12 O 512/12
    Art. 5 Abs. 1 GG, § 193 StGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein deutscher Zeitungs-Verlag über den Inhaber eines Porno-Imperiums berichten darf. Es sei im öffentlichen Interesse, das Geschäftsgebaren einer Unternehmensgruppe, die in ihrem Tätigkeitsgebiet eine bedeutende Marktstellung erreicht habe, kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn – wie hier – die Strukturen nur schwerlich zu durchschauen seien und sich eine Vielzahl von Auffälligkeiten ergäben, die publik zu machen in der Wächterfunktion der Presse liege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2014

    OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 15 W 1/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog

    Das OLG Köln hat entschieden, dass für eine Bank, welche von dem ihr entgegen gebrachten Vertrauen ihrer Vertragspartner in den seriösen und redlichen Umgang mit ihren Kunden abhängig ist, die Aussage, sie habe einem Kunden über einen langen Zeitraum rechtswidrig erheblich zu hohe Kreditzinsen berechnet und damit überdies zu dessen geschäftlichem Niedergang beigetragen, einen ganz erheblichen Ansehensverlust und erheblich geschäftsschädigende Wirkungen bedeutet. Diese Beeinträchtigung, die sich aus der Identifizierung als ein solches sich unredlich verhaltendes Bankunternehmen ergebe, müsse die Bank auch unter Berücksichtigung des mit der Berichterstattung wahrgenommenen Informationsinteresses der Antragsgegnerin nicht hinnehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012, Az. 7 O 525/10
    § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Tübingen hat im Rahmen einer Interessenabwägung entschieden, dass durch einen Wikipedia-Eintrag, der sich über die Mitgliedschaft eines Professors in einer katholischen Studentenverbindung äußert, nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Professors verletzt wird (Volltext der Entscheidung s. unten). „Weder entfaltet der abrufbereite Eintrag über den Kläger eine erhebliche Breitenwirkung, noch ist er Anknüpfungspunkt, um den Kläger sozial auszugrenzen oder zu isolieren. Dies gilt sowohl bezüglich seiner persönlichen Daten wie Beruf oder Lebenslauf als auch hinsichtlich der Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 18.09.2012, Az. VI ZR 291/10
    § 823 Abs. 1 Ah BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die in der Öffentlichkeit bereits bekannte schwere Erkrankung einer Schauspielerin/Entertainerin anlässlich der aktuell aufgetretenen Erkrankung einer weiteren Prominenten nicht das Persönlichkeitsrecht der Erstgenannten verletzt. Da lediglich über bereits bekannte Fakten (Erkrankung, Abbruch einer Tournee, bis dahin kein erneuter Auftritt) berichtet wurde und keine Spekulationen über die zu diesem Zeitpunkt unbekannten Ursachen getätigt wurden, sei sowohl die erfolgte Wort- als auch Bildberichterstattung vom öffentlichen Informationsinteresse gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. September 2012

    OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 6 U 78/11
    § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Einstellung von für die tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in ein Online-Archiv eine gesonderte Nutzungsart darstellt, die vom Vertragszweck einer „normalen“ journalistischen Zusammenarbeit mit einer Tageszeitung nicht gedeckt ist. Denn Journalisten hätten in der Tageszeitung – ob in Papierform oder im Internet – über tagesaktuelle Ereignisse zu berichten. Die Veröffentlichung erfolge dabei typischerweise in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ereignissen, über die berichtet werde. Ein Archiv habe dagegen eine andere Funktion. Dabei handele es sich um eine Datenbank, die, wenn sie mit einer Suchfunktion ausgestattet sei, als Nachschlagewerk dienen könne. Das sei etwas grundsätzlich anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten, die typischerweise selten über ein oder mehrere Tage hinaus aktuell von Nutzern einer Zeitung in Papierform oder im Internet nachgefragt würden. Die Entscheidung verweist insoweit auf BGH, Urteil vom 05.07.2001, Az. I ZR 311/98, SPIEGEL CD-Rom. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 15 U 91/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass harsche Kritik an der Finanzierung des Nürburgrings unter Berufung auf Presseartikel erlaubt ist, selbst wenn hierbei die Tatsachenlage falsch wiedergegeben wird. Der Presse obliege zwar nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen. Vom Einzelnen dürfe eine vergleichbare Sorgfalt aber nur verlangt werden, soweit er Tatsachenbehauptungen aus seinem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich aufstelle. Dagegen sei es ihm bei Vorgängen von öffentlichem Interesse, namentlich solchen aus nicht transparenten Politik- und Wirtschaftsbereichen, regelmäßig nicht möglich, Beweise oder auch nur Belegtatsachen aufgrund eigener Nachforschungen beizubringen. Er sei insoweit vielmehr auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen. Würde man dem gleichwohl auch insoweit nachprüfbare Angaben abverlangen, so hätte das zur Folge, dass er herabsetzende Tatsachen, die er der Presse entnommen hat, überhaupt nicht mehr aufgreifen und zur Stützung seiner Meinung anführen dürfte. Damit träte aber nicht nur eine Lähmung der individuellen Meinungsfreiheit ein. Vielmehr würde auch der gesellschaftliche Kommunikationsprozess verengt. Beides ließe sich mit dem Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbaren. Ein Einzelner, der Presseberichte guten Glaubens aufgreifte und daraus verallgemeinernde Schlussfolgerungen ziehe, dürfe vielmehr erst dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt oder widerrufen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2011

    AG Köln, Urteil vom 16.11.2011, Az. 123 C 260/11
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG

    Das AG Köln hat entschieden, dass einem Bürger, der in einer Fernsehsendung „Die 10 verrücktesten Deutschen“ als eben einer dieser 10 dargestellt und kommentiert wurde, ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Der Kläger war zuvor bereits durch mehrere Berichte medienbekannt, da er als Privatmann in großer Anzahl Ordnungswidrigkeiten in seiner Stadt dokumentierte und an das Ordnungsamt weiterleitete, unter anderem (nach seinem Bekunden nicht ernst gemeint) einen „falsch parkenden“ Rettungshubschrauber. Die Darstellung in der genannten Sendung mit entsprechender veralbernder Kommentierung empfand der Kläger jedoch als verunglimpfend. Dem stimmte das Gericht im Grundsatz zu, setzte die geforderten 4.000,00 EUR Schmerzensgeld jedoch auf 400,00 EUR herab. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 11.08.2010, Az. 9 O 21882/09
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG München I hatte über einen heiklen Zufall in der Berichterstattung eines Magazins zu entscheiden. Das Magazin hatte über einen Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan berichtet. Der Langzeitverpflichtete hatte unter tragischen Umständen durch Schüsse auf ein Fahrzeug eine Frau und zwei Kinder getötet. In dem Bericht erhielt der Soldat das Pseudonym „Ronny Fischer“, wobei ein Sternchenhinweis auf der gleichen Seite erläutert, dass der Name von der Redaktion geändert worden sei. Zufälligerweise existierte jedoch tatsächlich ein Bundeswehr-Soldat, der in dem gleichen Zeitraum, auf den sich der Pressebericht bezog, in Afghanistan stationiert war. Dieser Soldat befürchtete nun Repressalien im In- und Ausland. Er nahm das Magazin klageweise auf Unterlassung und Richtigstellung in Anspruch. Die Kammer lehnte die Klage jedoch ab. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.02.2011, Az. 25 W 41/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 32 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bericht auf einem Internetportal einer Regionalzeitung, der mehr als 20 Jahre alte und zwischenzeitlich gelöschte Vorstrafen des Antragstellers erwähnt, zulässig sein kann. Zwar gelte grundsätzlich, dass nach Haftentlassung und besonders nach Löschung der Vorstrafen ein vorgehendes Interesse des Täters an Wiedereingliederung vorliege, was einer identifizierenden Berichterstattung entgegenstehe. Gebe es jedoch einen aktuellen Anlass (z.B. neue Straftaten, die im Zusammenhang mit den früher verübten Taten stehen), über die gelöschten Vorstrafen zu berichten, so könne dies – bei notwendiger Abwägung aller Interessen – im Lichte der Pressefreiheit zulässig sein. Letztlich hat das Gericht vorliegend die Entscheidung offen gelassen, da eine Zuständigkeit des Gerichts nicht gegeben war. Bei der gerügten Verletzung in einer regional sehr begrenzt verbreiteten Tageszeitung müsse der Gerichtsort nämlich einen deutlichen Bezug zu der Verletzung haben. Dazu reiche nicht aus, dass Artikel im Internetportal besagter Regionalzeitung theoretisch bundesweit abgerufen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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