IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2008

    BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 274/06
    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Der BGH hat per Pressemitteilung über ein Urteil vom 17.12.2008 berichtet. Demnach hat der BGH „entschieden, dass die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel ‚Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt‘ nicht klar und verständlich und deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam“ sei. Die Klausel regele zwar die Voraussetzung für eine Preisänderung. Dagegen werde nicht hinreichend klar, wie sich die Gaspreise bei Vorliegen der Voraussetzung ändern sollten. Unklar sei insbesondere, ob die Änderung in einem bestimmten Verhältnis zur Änderung der allgemeinen Tarifpreise erfolgen und welches Verhältnis dies gegebenenfalls sein sollte. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der Javascript verwendet: Pressemitteilung des BGH).

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2008

    BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 168/05
    §§ 242, 339 Abs. 1 Satz 2, § 343 BGB; 348 HGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Gesamtvertragsstrafe in Höhe mehrerer Millionen Euros nach dem Grundsatz von Treu und Glauben herabzusetzen ist, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zur Bedeutung des Verstoßes gegen die Unterlassungsvereinbarung steht. Im vorliegenden Fall hatte die Unterlassungsverpflichtete außerhalb eines vereinbarten Abverkaufszeitraums für Restbestände 7.000 Stück der streitgegenständlichen Ware mit einem Netto-Umsatz von weniger als 50.000,00 EUR verkauft. Bei einer vereinbarten Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 7.500,00 EUR wäre eine Gesamtstrafe in Höhe von mehr als 52 Mio. EUR angefallen, wovon 1 Mio. eingeklagt wurde. Das Handelsgesetzbuch legt in § 348 fest, dass eine zwischen Kaufleuten vereinbarte Vertragsstrafe nicht gemäß § 343 BGB wegen unverhältnismäßiger Höhe auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann. Nach Auffassung des BGH lag bei dem krassen Missverhältnis von Zuwiderhandlung und Strafe jedoch ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor. Um nicht den oben genannten Vorschriften direkt zuwiderzuhandeln, setzte der BGH die geforderte Vertragsstrafe nicht auf ein angemessenes Maß, sondern auf ein „gerade noch hinnehmbares“ Maß herab. Dieses belief sich auf 200.000,00 EUR.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. IX ZR 34/06
    § 49b Abs. 5 BRAO

    Der BGH hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt zwar – abgesehen von der im vorliegenden Fall nicht anwendbaren Hinweispflicht des § 49b Abs. 5 BRAO – grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Mandanten auf die gesetzliche Vergütungspflicht hinzuweisen. Zugleich wies der Bundesgerichtshof aber darauf hin, dass der Rechtsanwalt unter bestimmten Umständen nach Treu und Glauben verpflichtet sein könne, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären. Maßgeblich seien die Umstände des Einzelfalls. Keine Belehrungspflicht bestehe, nur weil die Gebühren insgesamt einen namhaften Betrag erreichten, wenn der Mandant die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens verstehe; dagegen habe der Rechtsanwalt über die tatsächlichen Gebühren aufzuklären, wenn sie im Laufe des Verfahrens die Ersteinschätzung wesentlich übersteigen, insbesondere wenn die Ersteinschätzung der Gebühren ohne Berücksichtigung des wirtschaftlichen Werts der Angelegenheit erfolgt.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2008

    Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden (Urteil vom 26.11.2008, Az. VIII ZR 200/05), dass einem Verkäufer, der eine Kaufsache auf Grund eines Mangels gegen eine mangelfreie Sache austauscht, kein Anspruch auf Wertersatz für die Abnutzung des ursprünglichen Gegenstands zusteht. Der BGH hatte diesen Sachverhalt bereits dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, da die Auslegung der EU-Verbrauchsgüter-Richtline in diesem Punkt geklärt werden musste. Der EuGH hatte den Sachverhalt wie oben ausgeführt entschieden (? bitte klicken Sie auf diesen Link: EuGH). Zu beachten ist, dass der Ausschluss des Wertersatzes nur für den Fall der Neulieferung der Kaufsache gilt, nicht jedoch bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages. Im letzteren Fall kann der Verkäufer nach wie vor Wertersatzansprüche geltend machen.
    (
    ? bitte klicken sie auf diesen Link: BGH-Pressemitteilung)

  • veröffentlicht am 24. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06
    §§
    4 Nr. 4, 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Gewerbetreibender bei einer Werbemaßnahme nicht verpflichtet ist, diese zeitlich zu begrenzen. Er ist lediglich gehalten, eine zeitliche Begrenzung anzugeben, wenn diese vorhanden ist. Das Gericht war der Auffassung, dass die Ankündigung von Sonderangeboten unter der Überschrift „Räumungsfinale / Saisonschlussverkauf“ nicht zwangsläufig bedeuten müsse, dass die Aktion auf einen bestimmten (kurzen) Zeitraum begrenzt sei. Auch wenn eine Anlehnung an den früher gebräuchlichen Winterschlussverkauf angenommen werde, so wüssten verständige Verbraucher heutzutage, dass es den eigentlichen Winterschlussverkauf nicht mehr gibt. Und selbst wenn einige Verbraucher annähmen, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot in Anlehnung an den ehemaligen Winterschlussverkauf handele, so sei dies nur als geringe Irreführung zu bewerten, die allenfalls eine Bagatelle darstelle.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer BGH teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass die Werbung einer bekannten Heimwerkermarktkette mit einer großen Rabattaktion („20% auf alles außer Tiernahrung“) in bestimmten Fällen wettbewerbswidrig sein kann. Die Beklagte bot einige Artikel aus ihrem Sortiment bis kurz vor der Aktion zu niedrigen Sonderpreisen an, die als solche jedoch nicht gekennzeichnet waren. Zu Beginn der Rabattaktion wurde der Preis dieser Artikel dann heraufgesetzt, so dass durch den Rabatt von 20% im Vergleich zum früheren Preis keine oder nur eine kleine Einsparung erzielt wurde. Die Werbung vermittle dem Verbraucher jedoch den Eindruck, dass er bei allen Artikel des Sortiments (außer Tiernahrung) eine Einsparung von 20% zum sonst üblichen Preis erzielen würde. Der 1. Zivilsenat des BGH befand in der aktuellen Entscheidung (Az: I ZR 122/06) diese Art der Preisgestaltung als irreführend und damit wettbewerbswidrig (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BGH-Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 21. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 13.03.2008, Az. I ZB 20/07
    § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG, Anlage 1 Nr. 3100 VV RVG


    Der BGH hat entschieden, dass für die Hinterlegung einer Schutzschrift auch dann eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gefordert oder festgesetzt werden kann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgezogen wird. Gefordert wurde die Festsetzung einer 0,8-fachen Gebühr. Der Bundesgerichtshof führte hierzu aus, dass die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der 1,3-fachen Verfahrensgebühr der Nr. 3100 RVG VV im Streitfall nicht vorgelegen hätten. Die Schutzschrift der Antragsgegnerin enthalte bereits Sachvortrag i.S. der Nr. 3101 RVG VV. Davon sei auszugehen, wenn die Schutzschrift Tatsachen- oder Rechtsausführungen zur Sache und nicht nur Verfahrensanträge enthalte. Eine Gebührenermäßigung nach Nr. 3100 RVG VV scheide in diesem Fall aus.
    Der BGH hat damit zugleich über die in der Kostenbeschwerde BGH I ZB 16/08 noch anhängige Frage entschieden, ob die Kosten im vorgegebenen Falle einer Schutzschrift nach Nr. 3100 oder nach Nr. 3101 RVG VV abzurechnen sind.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 02.10.2008, Az. I ZB 30/08
    Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG

    Der BGH hat mit diesem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die Geschäftsgebühr, die mit einer Abmahnung oder deren Zurückweisung entsteht, im Verfahren der einstweiligen Verfügung angerechnet werden kann und nicht notwendigerweise erst in dem Verfahren der Hauptsache. Die Geschäftsgebühr beziehe sich hier auf denselben Gegenstand i.S. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im kostenrechtlichen Sinn werde nach allgemeiner Auffassung durch das Recht oder das Rechtsverhältnis definiert, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen des ihm von seinem Mandanten erteilten Auftrags beziehe. Gegenstand der Abmahnung wie eines anschließenden Verfügungs- und Hauptsacheverfahrens sei demnach der durch den vermeintlichen Wettbewerbsverstoß begründete Anspruch auf Unterlassung. Dagegen komme es für die Anwendung der Regelung zur Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG nicht darauf an, ob die Geschäfts- und die Verfahrensgebühr dieselbe Angelegenheit oder unterschiedliche kostenrechtliche Angelegenheiten beträfen.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. November 2008

    BGH, Urteil vom 08.01.2008, Az. X ZR 97/05
    §§ 269, 439, 635 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Nachbesserung einer Sache auf Grund eines Gewährleistungsanspruchs bei Vorliegen eines Mangels im Zweifel an dem Ort durchzuführen ist, an dem die Sache sich vertragsgemäß befindet. Liegen anderweitige Absprachen der beteiligten Parteien vor, sind diese im Bestreitensfall dem Gericht nachzuweisen. Sowohl die Kosten der Nachbesserung als auch die Transportkosten sind vom gewährleistungspflichtigen Unternehmer zu tragen.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer Bundesgerichtshof wird in dem Dauerthema „Google AdWords“ gleich in drei Angelegenheiten über die Rechtsfrage entscheiden, ob und wann die Verwendung fremder Marken in der eigenen AdWords-Anzeige über Google gegen geltendes Marken- und Wettbewerbsrecht verstößt. Es handelt sich um die Verfahren BGH I ZR 125/07 (Vorentscheidung: OLG Braunschweig), BGH I ZR 139/07 (Vorentscheidung: OLG Stuttgart) und BGH I ZR 30/07 (Vorentscheidung: OLG Düsseldorf). Wie von der Geschäftsstelle des  I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu erfahren war, wurden die Entscheidungen zunächst auf Anfang Oktober 2008 terminiert; mittlerweile hat der BGH die Entscheidung auf den 22.01.2009 vertagt.

I