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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 04.11.2010, Az. I ZR 139/09
    §§ 3; 5 UWG; § 22 Abs. 2 Nr. 2 VTabakG

    Der BGH hat eine Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 13.08.2009, Az. 3 U 199/08) bestätigt, wonach es einem Tabakunternehmen untersagt ist, mit dem Begriff „Biotabak“ oder „100 % Bio Tabak“ zu werben. Nach dem vorläufigen Tabakgesetz ist es verboten, in der Werbung für Tabakerzeugnisse Bezeichnungen oder sonstige Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Produkte natürlich oder naturrein sind. Wer „Bio“ lese, käme fälschlicherweise zu dem Eindruck, Zigaretten dieses Typs seien weniger gesundheitsschädlich als andere.

  • veröffentlicht am 20. März 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 05.09.2008, Az. 406 O 94/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 22 Abs. 2 Nr. 2 TabakG

    Das LG Hamburg hat in dieser Entscheidung dem Bundesverband Verbraucherzentralen Recht darin gegeben, dass die Werbung für Tabakerzeugnisse mit dem Begriff „Biotabak“ wettbewerbswidrig ist. Nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 TabakG sei es verbo­ten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung für Tabakerzeugnisse Bezeichnungen oder sonstige Angaben zu verwenden, die darauf hindeuteten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien. Der Begriff „Bio“ deute im Zu­sammenhang mit für den menschlichen Genuss bestimmten Produkten darauf hin, dass es sich um natürliche Produkte ohne künstliche Zusatzstoffe handele. (mehr …)

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