Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Braunschweig: Kehrt, marsch! Neue BGH-konforme Rechtsprechung zu Google AdWordsveröffentlicht am 2. April 2009
OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2009, Az. 2 U 193/08
§ 14 Abs. 2 MarkenGDas OLG Braunschweig hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass es seine bisherige Rechtsprechung zur markenrechtlichen Relevanz der standardmäßigen Google AdWords-Einstellung „weitgehend passende Keywords“ angesichts der jüngsten BGH-Rechtsprechung („pcb“) aufgibt. Es werde darauf hingewiesen, so der Senat in einem Bandwurmsatz, dass das Berufungsgericht beabsichtige, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 S.1 ZPO zurückzuweisen, weil nach der derzeitigen Bewertung des Senats unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07) die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte, da nach der höchstrichterlichen Klärung die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung mehr habe und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil mit der Möglichkeit der Revision nicht erfordere. In dem vorliegenden Fall stehe der Klägerin der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG nicht zu. Der Beklagte habe substantiiert dargelegt, dass er lediglich den generischen Begriff „…“ gebucht habe, worin für sich keine Markenverletzung liege. (mehr …)
- OLG Braunschweig: In welchem Umfang wird eine Marke bei Teillöschung aufrecht erhalten?veröffentlicht am 14. Januar 2009
OLG Braunschweig, Urteil vom 18.11.2008, Az. 2 U 40/07
§§ 26, 49 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 55 Abs 1, Abs. 2 S.1 MarkenGDas OLG Braunschweig hat in diesem Urteil erläutert, wann eine Registermarke auf Antrag eines Dritten gelöscht werden kann, wenn sie vom Markeninhaber nicht in vollständigem Umfang benutzt wird. Insbesondere wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass nach der vom BGH vertretenen „erweiternden Minimallösung“ unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzustellen und das berechtigte Interesse des Zeicheninhabers zu berücksichtigen sei, in seiner geschäftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze, die vom EuGH im Ergebnis bestätigt worden seien, gelte, dass bei einer Teillöschung in dem zur fraglichen Marke gehörigen Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen solche Produkte belassen werden können, die nach Auffassung des Verkehrs gemeinhin als zum gleichen Produktbereich gehörend anzusehen sind, für den die Marken tatsächlich genutzt werden. So sind nicht notwendigerweise sämtliche Warenbereiche aus dem Segment „Kleidung“ zu löschen, wenn der Teilbereich „Hosen“ gelöscht wird und es sich nicht um Accessoires handelt.
- LG Braunschweig: Sieben stichhaltige Argumente für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnungveröffentlicht am 25. November 2008
LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az. 9 O 482/07
§ 8 Abs. 4 S. 1 UWGDas LG Braunschweig hat die Voraussetzungen für die Rechtsmissbräuchlichkeit und damit Unzulässigkeit einer Abmahnung (§ 8 Abs. 4 S. 1 UWG) festgestellt. Rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt vor, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs vorrangig dazu dient, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Das LG Braunschweig hat in dieser Entscheidung für das Vorliegen eines solchen Falles folgende Indizien kumulativ berücksichtigt: Es wurden in einem kurzen Zeitraum sehr viele Abmahnungen ausgesprochen (ca. 200 in einem 3/4 Jahr), es wurden 4 Anwaltskanzleien tätig, es wurde jeweils mit denselben Textbausteinen gearbeitet, die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche erfolgte unabhängig von jedem örtlichen Bezug zur Abmahnerin oder zum Abgemahnten und es wurde häufig ein Gerichtsort angerufen, der besonders weit vom Abgemahnten entfernt war, so dass die Hemmschwelle für einen Widerspruch des Abgemahnten heraufgesetzt wurde, die Rechnungen der Rechtsanwälte wurden auf die Abgemahnten ausgestellt (damit liegt das wirtschaftliche Risiko hinsichtlich der Kosten der Rechtsverfolgung nicht bei der Abmahnerin), ein großer Teil der Abgemahnten erzielte keine nennenswerten Umsätze, so dass nicht von einer ernsten wirtschaftlichen Gefahr für die Abmahnerin ausgegangen werden konnte, zum Zeitpunkt der Klageerhebung war das wettbewerbswidrige Verhalten bereits abgestellt.
- LG Braunschweig: Die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort bei AdWord-Werbung begründet keinen (!) Markenverstoßveröffentlicht am 26. September 2008
LG Braunschweig, Urteil vom 26.03.2008, Az. 9 O 250/08
§§ 14 Abs. 2, 23 Nr. 3 MarkenGDas LG Braunschweig ist in diesem Urteil ausdrücklich nicht von seiner früheren Rechtsprechung abgewichen, wonach die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampagne grundsätzlich Zeichenrechte verletzen kann – ebenso wie die Verwendung als Metatag. Hier ist es jedoch der Ansicht, dass es einer auf Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei nicht verwehrt sei, die registrierte Marke einer Anlageberatungssgesellschaft als Schlüsselwort für eine Google AdWords-Werbung einzusetzen. Es läge kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vor und dementsprechend sei auch keine Markenverletzung gegeben. Bei den Parteien handele es sich nicht um Mitbewerber; es werde auch nicht die Kennzeichnungskraft der Marke für eine identische oder ähnliche Dienstleistung verwendet.
(mehr …) - OLG Braunschweig: Die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort bei AdWord-Werbung kann Markenverstoß begründenveröffentlicht am 25. September 2008
OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 U 24/07
§§ 14 Abs. 1, Abs 2 Nr. 1, Abs 5 Nr. 23 MarkenGDas OLG Braunschweig vertritt die Rechtsansicht, dass die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in der „Adword-Werbung“ von Google einen kennzeichenmäßigen Gebrauch darstellt, weil sich auf diese Weise die Funktion der Suchmaschine zunutze gemacht werde, mittels bestimmter Suchbegriffe Produkte aufzufinden. Auf diese Weise würde gerade die spezifische Lotsenfunktion der verwendeten Marke ausgenutzt, in einem unübersichtlichen Warenangebot die Blickrichtung auf eigene Produkte zu lenken. Weiterhin wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass trotz anhängiger negativer Feststellungsklage eine Unterlassungsklage erhoben werden könne, da im negativen Feststellungsverfahren nicht die Verjährung eines etwaigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs gehemmt werde. Die Unterlassungsklage müsse auch nicht im Wege der Widerklage erhoben werden, sondern könne gleichermaßen an einem örtlich entfernten Gericht erhoben werden.
Update: Das Urteil wurde im Ergebnis erneuert durch OLG Braunschweig, Urteil vom 10.07.2008, Az. 2 U 33/08.
- LG Braunschweig: Verwendung von Keyword in Google-Adword-Anzeige, das zu einem Konkurrenten führt, ist markenrechtswidrigveröffentlicht am 13. August 2008
LG Braunschweig, Urteil vom 28.05.2008, Az. 9 O 377/08 (050)
§§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, 30 Abs. 1, 3 MarkenGDas LG Braunschweig ist der Rechtsauffassung, dass ein Verstoß gegen fremde Markenrechte vorliegt, wenn bei Eingabe eines Unternehmens- kennzeichens als Suchbegriff eine Adword-Anzeige einblendet, die auf ein konkurrierendes Unternehmen verweist. Hierdurch entstehe eine Verwechselungsgefahr für den Verbraucher. Im vorliegenden Fall ging es um die Marke „Kosima-Haus“ einerseits und das Suchstichwort „kosima-haus“ andererseits. Der Rechtsansicht des Landgerichts Braunschweig stimmen zu OLG Braunschweig, GRUR-RR 2007, S. 71; OLG Stuttgart, 09.08.2007, 2 U 23/07, OLG Dresden K&R 2007, 269. Abgelehnt wird die Rechtsauffassung vom OLG Düsseldorf MMR 2007, 247, 248 und Ullmann, GRUR 2007, 633, 638. (mehr …)