IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Stuttgart, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 12 K 1320/15
    § 90 Abs. 3 Nr. 2 d SchG, § 90 Abs. 6 Satz 1 SchG

    Das VG Stuttgart hat entschieden, dass der zeitweilige Unterrichtsausschluss eines Schülers rechtmäßig ist, wenn diesem ein schweres Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Dies kann darin liegen, dass er das Passwort eines Mitschülers an Dritte (hier: andere Schüler) weitergibt. Durch die mit der Weitergabe des Passwortes veranlasste Benutzung und Veränderung des fremden Schülerprofils sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Schülers (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG) verletzt worden, das im Wege der mittelbaren Drittwirkung in das Zivilrecht ausstrahle und im Rahmen der §§ 823, 1004 BGB als absolutes Recht geschützt sei. Der Antragsteller müsse bei der Weitergabe des Passwortes davon ausgehen, dass dieses missbräuchlich genutzt werde, um auf Kosten des Schülers, dem das Passwort zustehe, „Unfug“ zu treiben. Dies ist vorliegend auch genau so geschehen, weil die Schüler, denen er das Passwort weitergegeben habe, hiermit u.a. pornographische Seiten aufgerufen und heruntergeladen sowie das Computerspiel „Counterstrike“ in dem Schülertauschverzeichnis abgelegt hätten, was dem Antragsteller auch bekannt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2013, Az. 629 Qs 34/13
    § 74d StGB, § 74 StGB, § 353d Nr. 3 StGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Verteidiger des Gustl Mollath Dokumente, die zu einer Verurteilung Mollaths geführt haben und im Nachgang zu diesem Verfahren ergangen sind (z.B. ein Einstellungsbescheid und ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft sowie in einem Strafverfahren erstattete Sachverständigengutachten) öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2013

    EuGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. C-457/11 bis C-460/11
    EU-RL 2001/29

    Der EuGH hat entschieden, dass auf den Vertrieb eines Druckers oder eines Computers eine Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke erhoben werden kann. Insoweit käme den EU-Mitgliedsstaaten ein weiter Ermessensspielraum bei der Festlegung des Abgabenschuldners zu. Die Abgabe solle Urheber dafür kompensieren, dass mittels der o.g. Geräte, insbesondere wenn diese verbunden seien, Werke (rechtswidrig) vervielfältigt werden könnten. Zur Pressemitteilung 80/13: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Augsburg, Beschluss vom 10.03.2011
    § 184 Abs. 1 Nr.2 StGB, § 106 Abs. 1 StGB, § 109 UrhG, § 52 StGB, § 53 StGB

    Das AG Augsburg hat mit dem nachstehend wiedergegebenen Beschluss eine (angesichts der Tatvorwürfe extrem seltene) Durchsuchung der Wohnräume eines Filesharers von 24 Pornofilmen angeordnet und die Beschlagnahme von diversen Gegenständen angeordnet. Was wir davon halten? Müssen Sie jetzt Angst vor dem Besuch der Trachtengruppe haben und sämtliche Forderungen erfüllen? Keineswegs. Anstatt sich Sorgen zu machen, sollten Sie uns kontaktieren. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. August 2012

    LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012, Az. 14 Sa 1711/10
    § 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG, § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVG

    Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, in einem Gerichtsverfahren zurückgreifen darf, um den Vorwurf zu beweisen, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen. Hierbei handele es sich nicht um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, zu dem der Betriebsrat vorher angehört werden müsse. Aus einer gegebenenfalls gegen § 206 StGB, § 88 TKG, § 32 BDSG und § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 BetrVG verstoßenden Erlangung der auf einem Arbeitsplatzrechner vorgefundenen abgespeicherten Chatprotokolle folge kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern lediglich eine gelegentliche private Nutzung elektronischer Ressourcen gestattet und zugleich darauf hingeweisen habe, dass bei einer Abwicklung persönlicher Angelegenheiten auf elektronischen Geräten und über das Netzwerk der Mitarbeiter keine Vertraulichkeit erwarten und der Arbeitgeber die Nutzung überwachen und bei gegebener Notwendigkeit die Daten einsehen könne, die der Mitarbeiter anlegt oder mit anderen austauscht. Ein Arbeitnehmer müsse, wenn er illegale Aktivitäten gegen seinen Arbeitgeber entwickele, bei einer derart eingeschränkten Vertraulichkeit der Privatnutzung damit rechnen, dass Spuren, die er durch die Nutzung von elektronischen Ressourcen des Arbeitgebers hinterlasse, in einem Prozess gegen ihn verwendet würden.

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 23.11.2011, Az. 142 C 2564/11
    Entscheidung wurde aufgehoben! – vgl. hier
    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG München hat in diesem bemerkenswert rechtsinhaberfreundlichen Urteil entschieden, dass eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen der Verbreitung eines Spielfilms in einer Tauschbörse auch gegenüber einem Anschlussinhaber erfolgen kann, der gar keinen Computer besitzt. Vorliegend war hinsichtlich der rechtswidrigen Verbreitung des streitgegenständlichen Films die IP-Adresse einer Rentnerin ermittelt worden, die seit geraumer Zeit zwar einen Internetanschluss, aber keinen PC mehr besaß. Trotzdem bejahte das Gericht zumindest die Störerhaftung, da die Ermittlung der korrekten IP-Adresse zur Zufriedenheit des Gerichts nachgewiesen war. Die Rentnerin hatte die Kosten der rechtsanwaltlichen Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR zu tragen. Weitergehender Schadensersatz wurde dem Rechtsinhaber nicht zugesprochen, da eine täterschaftliche Begehung durch die Rentnerin nicht nachgewiesen war. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. November 2010

    BVerwG, Urteile vom 27.10.2010, Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09 Art. 3 Abs. 1; 5 Abs. 1; 12 Abs. 1 GG

    Das BVerwG hat per Pressemitteilung vom 29.09.2010 (Nr. 93/2010) mitgeteilt, dass internetfähige PCs, unabhängig von ihrer tatsächlichen Anbindung an das Internet und unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob mit dem jeweiligen PC tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden, der Rundfunkgebührenpflicht (sog. GEZ-Gebühr) unterliegen. Entscheidend sei, ob der PC technisch in der Lage sei, solche Sendungen zu empfangen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2010

    EPA (Große Beschwerdekammer), Beschluss vom 12.05.2010, Az. G3/08
    Art. 52 Abs. 2 lit c, Abs. 3 EPÜ

    Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat auf insgesamt vier im Jahr 2008 von der damaligen Präsidentin des EPA eingereichte Vorlagefragen entschieden, dass die (bislang kaum erhellende) Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamtes zur Patentierbarkeit von Software keiner Harmonisierung bedarf. Soweit sich bei den unterschiedlichen Beschwerdekammern jeweils eine unterschiedliche Entscheidungspraxis eingestellt habe, entspräche dies nur einer steten Fortentwicklung der Rechtsprechung. Das Problem, unter welchen Umständen eine Software patentierbar ist, ist damit keineswegs gelöst. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Marburg, Beschluss vom 06.01.2010, Az. [anonymisiert]
    §§ 102, 105 StPO;
    §§ 184 I, 184 d StGB

    Das AG Marburg greift bei einem Anfangsverdacht auf Verbreitung pornografischer Schriften über das Internet schnell zu: Besteht nach Betrachtung einer pornografischen Webseite der Verdacht, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht eingehalten werden, namentlich kein adäquates Altersverifikationssystem vorgehalten wird, wird die benutzte Hardware beim Betreiber der Webseite  innerhalb kürzester Frist abgeholt, um weitere Ermittlungen durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot im Ausland vorgehalten, der Betreiber des Servers aber in Deutschland sitzt.
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  • veröffentlicht am 18. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 17.06.2004, Az. 308 O 296/04
    § 938 Abs. 2 ZPO

    Das LG Hamburg hat in dieser älteren Entscheidung per Gerichtsbeschluss dem Rechteinhaber die Möglichkeit gewährt, einem von ihm zu beauftragenden zuständigen Gerichtsvollzieher in Begleitung eines unabhängigen, ebenfalls von dem Rechteinhaber zu beauftragenden Sachverständigen Zugang zu dem bzw. den in ihren Räumlichkeiten befindlichen Computer bzw. Computern zu erhalten und in Hinblick auf Urheberrechtsverstöße untersuchen zu lassen, wobei der Antragsgegnerin aufgegeben wurde, ein für die Inbetriebnahme eventuell erforderliches Passwort mitzuteilen.
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