Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Zur Geschmacksmusterverletzung durch Nachbildung eines Felgendesignsveröffentlicht am 14. Dezember 2015
LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2015, Az. 308 O 143/14
Art. 81 EGV 6/2002, Art. 82 EGV 6/2006, Art. 110 EGV 6/2006Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Nachbildung eines Felgendesigns, welche ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt, Ansprüche des Rechtsinhabers auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung auslöst. Die Argumentation der Beklagten, dass sie gemäß Art. 110 GGV privilegiert sei, weil es sich um Ersatzteile handele und diese unter die sog. Reparaturklausel fielen und nicht an Endkunden geliefert würden, überzeugte das Gericht nicht. Die Vorschrift des Art. 110 GGV sei eng auszulegen und nur hinsichtlich solcher Ersatzteile anzunehmen, deren originalgetreues Erscheinungsbild zur Reparatur objektiv notwendig seien. Dies treffe auf Felgen nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Handtaschen können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt seinveröffentlicht am 20. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.06.2015, Az. 6 U 73/14
§ 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine (Damen-)Handtasche auch dann wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt sein kann, wenn sich die erforderliche Eigenart lediglich aus einer Kombination von vorbekannten Merkmalen mit einer bestimmten Art der Faltbarkeit ergibt. Durch eine große Bekanntheit könne die Eigenart der Handtasche zudem gesteigert sein. Eine Nachahmung in sämtlichen prägenden Merkmalen könne dann – auch wenn keine Herkunftstäuschung vorliege – eine Unlauterkeit begründen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutzbereich eines farbigen Stoffmustersveröffentlicht am 25. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.05.2015, Az. 11 U 104/14
Art. 10 GVV; § 7 UrhG, § 97 UrhG; § 4 Nr. 9 UWG; § 139 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein als Geschmacksmuster eingetragenes farbiges Stoffmuster nicht in unlauterer Weise nachgeahmt wird, wenn zwar das Muster, jedoch nicht die Farbe von einem Mitbewerber übernommen wird. Die Verwendung anderer Farben könne zu einem abweichenden Gesamteindruck führen, wodurch eine Verletzung des Geschmacksmusters nicht gegeben sei. Für einen Anspruch wegen wettbewerbswidriger Nachahmung fehle es vorliegend an einer vermeidbaren Herkunftstäuschung. Ob überhaupt wettbewerbliche Eigenart gegeben sei, sei darüber hinaus zweifelhaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutzumfang eines Designs bei hoher Musterdichteveröffentlicht am 15. Dezember 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.11.2014, Az. 6 W 96/14
§ 38 Abs. 2 DesignG; § 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Schutzumfang eines Designs grundsätzlich gering ist, wenn nur ein geringer Gestaltungsspielraum besteht (hier: Schutzblech für Fahrradsattel). Er könne sich jedoch erweitern, wenn das Design vom bereits bekannten Formenschatz einen größeren – als zur Begründung der Eigenart erforderlichen – Abstand halte. Dies sei im entschiedenen Fall jedoch nicht zu bejahen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Gestaltungsspielraum und Musterdichte bei eingetragenen Designsveröffentlicht am 8. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 26.06.2014, Az. 6 U 17/13
§ 2 GeschmMG 2004, § 38 GeschmMG 2004Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Möbelgriff der Beklagten die Rechte des Klägers an einem eingetragenen Design verletzte. Dazu stellte das Gericht zunächst fest, dass für Möbelgriffe ein weiter Gestaltungsspielraum bestehe, da dem Gestalter technisch wenige Grenzen auferlägen. Durch die hohe Musterdichte durch bereits vorhandene Gestaltungen in diesem Bereich könne die Gestaltungsfreiheit jedoch eingeengt sein, da unter den verschiedenen Designs nur geringe Abstände vorhanden seien. Vorliegend wurde eine Verletzung des Klagemusters bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Das Design eines Koffers kann dem wettbewerblichen Leistungsschutz unterliegenveröffentlicht am 11. September 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2013, Az. 6 U 11/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das Rillendesign von Koffern eines Herstellers, welches in verschiedenen Koffer-Serien als charakteristisches Merkmal erkennbar ist und jahrzehntelang ausschließlich von diesem Hersteller verwendet wurde, dem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz unterfällt. Eine nahezu identische Nachahmung könne daher untersagt werden, weil eine Herkunftstäuschung vorliege. Diese könne auch nicht durch eine Kennzeichnung aufgehoben werden, wenn diese nicht – ebenso wie das Rillen-Design selbst – bereits aus größerer Entfernung erkennbar sei. Es gebe auch genug Spielraum für andere Gestaltungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Mitinhaberschaft an einem Geschmacksmuster wird nicht durch einzelne gestalterische Zusätze begründetveröffentlicht am 10. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2009, Az. 4 U 102/09
Art. 15 Abs. 1 GGV, § 14 Abs. 1 GGV
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Mitarbeit an einem Design (hier: Roller), die sich auf die rein technische Ebene beschränkt, nicht zu einer Mitinhaberschaft am später angemeldeten Geschmacksmuster führt. Vorliegend habe die Beklagte eigene Vorstellungen insbesondere im Hinblick auf die technischen Bedienungsteile in die gestalterische Entwicklung im Hinblick auf Machbarkeit und Marktgängigkeit der Modelle eingebracht. Dies genüge jedoch nicht für die Annahme eines wesentlichen Gestaltungsbeitrags. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Zur Frage, wann ein Kosmetiktiegel „wettbewerbliche Eigenart“ und „die für ein urheberrechtlich geschütztes Werk erforderliche Schöpfungshöhe“ besitzt / Die Verpackung als angewandte bildende Kunstveröffentlicht am 21. März 2012
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 6 U 46/11
§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GeschmMG, § 4 Nr. 9 UWG, § 2 Abs. 2 UrhGDas OLG Köln hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen ein Hersteller von Kosmetik- bzw. Cremetiegeln Unterlassungsansprüche gegen ein TV-Shopping-Unternehmen geltend machen kann, welches eine eigene Pflegecreme in dem Tiegel verkauft und auf die Eigenheit der Pflegecreme werblich ausdrücklich Bezug nimmt. In Rede standen Unterlassungsansprüche aus Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BSG: Modedesignerin unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzveröffentlicht am 3. Juni 2011
BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KS 4/10 R
§§ 1; 2 S. 1 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Modedesignerin nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungs- gesetz (KSVG) unterliegt. Weder entspreche ihre Tätigkeit der einer Designerin im Sinne des KSVG noch habe sich die Klägerin aus dem angestammten Bereich des (Kunst-)Handwerks gelöst und sei als in Kunstkreisen anerkannte Künstlerin anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Frage, ob die Nutzung einer Bildmarke als Designelement eines Mosaiktisches markenmäßig erfolgtveröffentlicht am 28. April 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.10.2009, Az. 6 U 88/08
Art. 6; 5 Abs. 1 lit. b; 9 Abs. 1 lit. b GMVODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Abbild einer Medusa, wie sie die Gianni Versace SpA als Unternehmenslogo verwendet, nicht ungenehmigt zur Verzierung eines Mosaiktisches verwendet werden darf. Gegen das Urteil, welches die Revision nicht zugelassen hat, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (Az. I ZR 175/09) anhängig. (mehr …)