Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Koblenz: Automatische E-Mail-Antwort genügt nicht den Anforderungen an eine individuelle Möglichkeit zur Kontaktaufnahmeveröffentlicht am 8. Januar 2015
LG Koblenz, Urteil vom 03.11.2014, Az. 15 O 318/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 2 Abs. 1 UKlaG; § 5 TMGDas LG Koblenz hat in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. geführten Verfahren entschieden, dass eine automatisierte E-Mail-Antwort eines Diensteanbieters nicht den Anforderungen an eine Möglichkeit zur individuellen Kontaktaufnahme gemäß § 5 TMG genügt. Vorliegend hatten Nutzer bei Anschreiben an die Info-E-Mail-Adresse eines Webdienstes lediglich die Auskunft erhalten, dass die E-Mail eingegangen sei und individuelle Anfragen hierunter nicht bearbeitet würden. Des Weiteren erfolgte eine Auflistung von Links, unter denen der Nutzer den richtigen Ansprechpartner für sein Anliegen herausfinden sollte. Dass die E-Mails unter der Info-Adresse vor Versenden dieser automatischen Antwort individuell gesichtet würden, konnte die Beklagte nicht darlegen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Wer bei Amazon Ware verkauft, haftet auch für solche Wettbewerbsverstöße, die der Amazon-Betreiber begründet hatveröffentlicht am 11. November 2014
OLG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 TDG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Amazon-Händler auch für solche Wettbewerbsverstöße haftet, die er selbst nicht begründet hat, die vielmehr vom Plattform-Betreiber verschuldet wurden. Die Argumentation der Antragsgegnerin, sie sei als Dienstanbieterin gemäß § 2 Abs. 1 TMG für die unstreitig von Amazon eingestellte wettbewerbswidrige unverbindliche Preisempfehlung und damit für einen fremden Inhalt nach Maßgabe der §§ 8 ff TMG nicht verantwortlich, überzeugte den Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Grundsatzfrage der Haftungsbefreiung bei Betrieb eines offenen WLAN (durch Gewerbetreibenden) wird dem EuGH zur Entscheidung vorgelegtveröffentlicht am 8. Oktober 2014
LG München, Beschluss vom 18.09.2014, Az. 7 O 14719/12
Art. 267 AEUV, § 148 ZPO, § 8 TMG, § 97 UrhG, § 97a UrhGDas LG München hat dem Europäischen Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der gewerblich handelnde Betreiber eines offenen WLANs als Diensteanbieter gemäß § 8 TMG von einer Haftung für Urheberrechtsverstöße, die über das offene WLAN begangen worden sind, freigestellt ist. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Dortmund: Fehlendes Impressum eines Rechtsanwalts bei XING ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 15. Juli 2014
LG Dortmund, Urteil vom 14.05.2014, Az. 5 O 107/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMGDas LG Dortmund hat entschieden, dass kein Wettbewerbsverstoß gegenüber einem Konkurrenten vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt auf der Plattform XING kein Impressum vorhält. Es liege dadurch keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor. Dies sei vorliegend jedoch vornehmlich auf die Entfernung des Verfügungsklägers zum Beklagten (Stuttgart – Hamm) zurückzuführen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wiesbaden: Domaininhaber und Admin-C sind nicht auf Grund dieser Stellung Diensteanbieter einer Webseiteveröffentlicht am 9. April 2014
LG Wiesbaden, Urteil vom 18.10.2013, Az. 1 O 159/13
§ 651a BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 5 TMG
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass die als Domaininhaber und/oder Admin-C einer Webseite eingetragene Person nicht zwangsläufig als Diensteanbieter für die unter der Domain angebotenen Dienste fungiert. Der Inhaber sei nicht unbedingt diejenige Person, welche unter der Domain eine Webseite betreibe und über diese am Rechtsverkehr teilnehme, da die Nutzungsrechte an einer Domain auch an Dritte zur Ausübung überlassen werden könnten. Daher sei der Admin-C oder Domaininhaber auch nicht für einen über die Webseite abgeschlossenen Reisevertrag Vertragspartner. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG muss die Rechtsverletzung selbst kein gewerbliches Ausmaß aufweisenveröffentlicht am 4. September 2013
BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. I ZB 44/12
§ 101 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Rechtsinhaber an einem urheberrechtlich geschützten Werk, welches illegal über eine Tauschbörse verbreitet wurde, auch dann einen Anspruch gegen den Provider auf Auskunft über die Inhaber der verletzenden IP-Adressen hat, wenn die Rechtsverletzung selbst nicht in einem gewerblichen Ausmaß stattgefunden hat. Es genüge, dass der Provider seine Dienstleistung, die für die rechtsverletzende Tätigkeit genutzt wurde, in gewerblichem Ausmaß erbringe. Dies sei vorliegend (Telekom) unzweifelhaft der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Auch bei einer Werbung ohne Bestellmöglichkeit besteht Impressumspflichtveröffentlicht am 29. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2012, Az. I-20 U 147/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Schaltung einer Werbung im Internet – auch wenn diese keine Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten hat – ein vollständiges Impressum des Anbieters vorgehalten werden muss. Auch eine solche Werbung sei als Telemediendienst anzusehen, für welchen die Pflichten der Anbieterkennzeichnung gelten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Der Betreiber einer Bewertungsplattform muss keine Auskunft über Nutzer wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts erteilenveröffentlicht am 5. August 2013
LG München I, Urteil vom 03.07.2013, Az. 25 O 23782/12
§ 12 TMG, § 14 TMGDas LG München hat entschieden, dass eine Ärztin, die auf einer Ärztebewertungsplattform schlecht bewertet wurde, keinen Anspruch gegen den Betreiber der Plattform auf Auskunft über Namen und Kontaktdaten des bewertenden Nutzers hat. Als Diensteanbieter dürfe der Betreiber Auskunft über Daten lediglich gemäß § 14 Abs. 2 TMG erteilen. Eine Verfolgung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts falle jedoch nicht unter diese Vorschrift und auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift komme eine analoge Anwendung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Der Betreiber einer Handelsplattform muss auf Einhaltung der Impressumspflicht durch dort tätige Händler hinwirkenveröffentlicht am 16. Juli 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber einer Handelsplattform, auf welcher gewerbliche Händler Angebote einstellen können, selbst für fehlende Impressumsangaben haftet, wenn er der durch die Bereitstellung einer Plattform für gewerbliche Angebote geschaffenen Gefahr von Verstößen gegen die Impressumspflicht nicht entgegenwirke. Dies könne z.B. in der Weise geschehen, dass für die Erstellung eines Angebots Felder zur Verfügung gestellt würden, die die genaue Bezeichnung der gesetzmäßigen Firmierung sowie die streitgegenständlichen Angaben zum Handelsregister im Einzelnen abfragten und im Falle des Freibleibens eine mit einer Belehrung über die Impressumspflicht versehene Aufforderung zur Überprüfung erscheine. Auch denkbar wäre die Überprüfung jedes Angebots durch den Betreiber. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Als „Diensteanbieter“ einer Unternehmens-Homepage gilt grundsätzlich das Unternehmen als Arbeitgeberveröffentlicht am 25. März 2013
OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 13 U 72/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas OLG Celle hat entschieden, dass hinsichtlich einer Unternehmens-Homepage das Unternehmen, welches die Domain innehat, regelmäßig auch als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen ist. Das Unternehmen als Arbeitgeber habe die Funktionsherrschaft über die Domain, so dass einzelne Mitarbeiter nicht als Diensteanbieter zu qualifizieren seien. Zum Volltext der Entscheidung: