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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Februar 2016

    VG Hannover, Urteil vom 18.02.2016, Az. 7 A 13293/15
    § 44 RStV, § 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStV

    Das VG Hannover hat entschieden, dass die Bewerbung eines Keks-Schokoladen-Gebäcks im Rahmen der Sendung „Dschungelcamp“ 2014 eine unzulässige Produktplatzierung dargestellt hat. Zwar sei es erlaubt, in Unterhaltungssendungen Waren gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung zu präsentieren, dies dürfe aber nicht mittels einer zu starken Herausstellung des Produkts geschehen. Vorliegend sei das Einsetzen des Gebäcks als Belohnung für eine Prüfung und der dargestellte Jubel der Kandidaten noch im Rahmen des Erlaubten gewesen, die nachfolgenden Lobpreisungen der Kandidaten in Einzelinterviews hätten jedoch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Zur Pressemitteilung vom 18.02.2016 hier.

  • veröffentlicht am 20. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin Reinhardt(Freiwillige/unfreiwillige) Promintente sehen schnell ihren Ruf gefährdet, wie wir bereits berichteten (hier). Auch im Dschungelcamp des Senders RTL geht es zuweilen zu grob zu, zumindest wenn man der Ansicht von Oktoberfest-Wirt Michael Käfer folgt. Der wehrt sich jedenfalls gegen den doppelbödigen Witz „Maden essen im Käfer-Zelt“, wie die Welt unter Berufung auf den Kölner Express berichtete. Der Gastronom vertritt die Ansicht, dass das Käfer-Zelt die geschätzten 7,2 Mio. Zuschauer der Sendung an die von ihm geführte „Käfer’s Wiesenschenke“ erinnere. Dies soll wohl nicht gerade umsatzförderliche Assoziationen wecken. Käfer habe, so die Welt, „Unterlassungsklage“ erhoben. Ob es sich dabei tatsächlich um ein Hauptsacheverfahren und nicht möglicherweise „nur“ um eine einstweilige Verfügung handelt, ist diesseits unbekannt.

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