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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Halle, Urteil vom 01.06.2012, Az. 2 O 3/12
    § 12 Abs. 2 UWG

    Das LG Halle hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Verwendung eines Fotos (hier: bei Facebook) nur dann beantragt werden kann, wenn die Dringlichkeit einer solchen gerichtlichen Entscheidung glaubhaft gemacht wird. Eine Vermutung der Dringlichkeit analog § 12 Abs. 2 UWG sei mangels Regelungslücke im Urheberrechtsgesetz nicht gegeben. Die Kammer orientierte sich bei der Prüfung der Dringlichkeit an dem Wert des Fotos, dessen Erstellung mit maximal 500,00 EUR zu bewerten sei. Durch einen im Hauptsacheverfahren erlangten Unterlassungstitel würden die Interessen des Antragstellers gleichermaßen gewahrt, allein unter Verlust eines Zinsvorteils von etwa 12,00 EUR. Dieser Verlust rechtfertige aber noch keine einstweilige Verfügung. Was wir davon halten? Es ist schon erstaunlich, welche wissenschaftliche Tiefe ein Urteil zu der Frage der Dringlichkeit erreichen kann, wenn die eigentliche Frage – die Bewertung einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrige Platzierung eines Fotos auf einer sog. Pinnwand bei Facebook, ggf. durch einen Dritten – ausgespart werden soll. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 200/10
    § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass die Bitte um Verlegung einer mündlichen Verhandlung auf einen späteren Termin wie auch die Bitte um Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung dringlichkeitsschädlich sein und zur Aufhebung der zuvor erwirkten einstweiligen Verfügung führen kann. Zitat aus der Entscheidung, die allerdings mehrfache Terminsverlegungsanträge enthielt: (mehr …)

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