Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Werbeslogan „Ab in den Urlaub“ kann nicht als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 14. August 2014
EuG, Urteil vom 24.06.2014, Az. T-273/12
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass der Werbeslogan „Ab in den Urlaub“ nicht als Gemeinschaftswortmarke für u.a. Reiseveranstaltungen eingetragen werden kann. Die Wortfolge besitze keine Unterscheidungskraft und sei rein beschreibend. Eine Erlangung von Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke könne nicht nachgewiesen werden. Damit bestehe ein absolutes Eintragungshindernis. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Der Löschungsantrag für die Farbmarke Gelb für Branchenbücher bleibt erfolglosveröffentlicht am 17. Juni 2014
BPatG, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 27 W (pat) 91/11
§ 50 Abs. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Antrag auf Löschung einer gelben Farbmarke (RAL 1021, rapsgelb) für Branchenbücher erfolglos bleibt. Es sei nicht mit Sicherheit festzustellen, ob im Eintragungszeitpunkt ein Eintragungshindernis vorgelegen habe. Aus diesem Grund sei der Löschungsantrag zurückzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Die Gültigkeit einer nationalen Marke kann im Verfahren der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke nicht beurteilt werdenveröffentlicht am 6. Februar 2014
EuGH, Beschluss vom 16.10.2013, Az. C-410/12 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Der EuGH hat entschieden, dass im Widerspruchsverfahren vor dem HABM wegen der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke die Gültigkeit einer nationalen Marke nicht tangiert wird. Für deren Eintragung und gerichtliche Kontrolle sei das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) nicht zuständig. Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens könne daher im Hinblick auf ein Zeichen, das mit einer in einem Mitgliedsstaat geschützten Marke identisch sei, auch kein absolutes Eintragungshindernis wie das Fehlen von Unterscheidungskraft festgestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarkeveröffentlicht am 3. Februar 2014
EuG, Urteil vom 28.11.2013, Az. T-34/12
Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009, Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass Benutzungsnachweise für eine ältere Marke, die auf Verlangen des Anmelders einer neuen Marke vorgelegt werden, umfassend zu prüfen sind. Das HABM könne Nachweise wie Exportrechnungen in Länder außerhalb der Union nicht mit der knappen Begründung, dass „natürlich“ nur Rechnungen an in der Union ansässige Parteien berücksichtigt werden müssten, zurückweisen. In diesem Fall liege eine Begründungsmangel vor, da keine Stellung dazu genommen werde, warum die vorgelegten Rechnungen nicht geeignet seien, eine Benutzung der Marke zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Die Wort-/Bildmarke „REVARO“ verletzt die Markenrechte an der Wortmarke „RECARO“veröffentlicht am 28. Oktober 2013
EuG, Urteil vom 06.09.2013, Az. T-349/12
Art. 41 EU-VO 207/2009Das EuG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke REVARO und die Wortmarke RECARO hinsichtlich der erfassten Waren identisch sind und dass diese beiden Zeichen in bildlicher und klanglicher Hinsicht hochgradig ähnlich sind, ohne dass ein begrifflicher Vergleich vorzunehmen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Nachahmung eines Hoheitszeichens kann nicht als Marke eingetragen werden / Schweizer Kreuzveröffentlicht am 23. Juli 2013
BPatG, Beschluss vom 08.05.2013, Az. 29 W (pat) 509/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 S. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass ein Symbol, welches eine hohe Ähnlichkeit mit dem Schweizer Staatswappen aufweise (weißes Kreuz auf schwarzem Grund im abgerundeten Rechteck), nicht als Bildmarke eingetragen werden kann. Staatswappen und andere hoheitliche Zeichen sowie Nachahmungen derselben seien von einer Markeneintragung ausgeschlossen, um zu verhindern, dass öffentliche Hoheitszeichen für geschäftliche Zwecke ausgenutzt oder gar missbraucht würden. Dass das streitgegenständliche Zeichen in Schwarz-Weiß angemeldet wurde (Schweizer Kreuz = weißes Kreuz auf roten Grund), helfe der Anmelderin nicht, da eine Anmeldung in Schwarz-Weiß jegliche anderen Farbkombinationen mit umfasse. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: „fluege.de“ besitzt nicht die für eine Markeneintragung notwendige Unterscheidungskraftveröffentlicht am 7. Juni 2013
EuG, Urteil vom 14.05.2013, Az. T-244/12
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c, 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „fluege.de“ nicht als Gemeinschaftswortmarke für u.a Transportwesen, Veranstaltung von Reisen etc. eingetragen werden kann. Es fehle an der notwendigen Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe handele. Die Schreibweise mit „ue“ statt „ü“ stelle für den an das Internet gewöhnten Verkehr keine Besonderheit dar, die zu einer Unterscheidungskraft führen könne. Eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft habe ebenfalls nicht nachgewiesen werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Marke „jungbrunnen“ für u.a. Tee und Kaffee ist mangels Unterscheidungskraft zu löschenveröffentlicht am 22. Juni 2012
BPatG, Beschluss vom 22.05.2012, Az. 27 W (pat) 26/11
§ 54 MarkenG, § 50 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass der Marke „jungbrunnen“ jegliche Unterscheidungskraft fehlt und diese deshalb 4 Jahre nach Eintragung zu löschen ist. Bei den angemeldeten Waren und Dienstleistungen „Tee, Kaffee, Konditorwaren; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Betrieb eines Hotels; medizinische Dienstleistungen“ werde der Begriff lediglich als werbliche Anpreisung verstanden. Der Bedeutungsgehalt eines „Quells ewiger Jugend“ im Sinne von „einen Menschen sich jugendlich oder jung fühlen lassen“ bzw. „neue Kraft und Vitalität wecken“ sei bei den maßgeblichen Verkehrkreisen verankert und könne keinen betrieblichen Herkunftshinweis bilden. Zum Volltext der Entscheidung: - BPatG: Wortmarke „Flatsign“ mangels Unterscheidungskraft nicht für Schilder eintragungsfähigveröffentlicht am 4. Juni 2012
BPatG, Beschluss vom 20.03.2012, Az. 24 W (pat) 548/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Flatsign“ nicht für Waren der Bereiche Beleuchtungsgeräte, insbesondere beleuchtete Leuchtkörper; Waren aus Kunststoffen, insbesondere aus Acrylglas u.a. eintragungsfähig ist. Es handele sich bei dem Begriff „Flatsign“ um eine beschreibende Angabe, welche keine Unterscheidungskraft besitze und somit nicht als Herkunftshinweis dienen könne. Dass der englische Begriff in der zusammengesetzten Form lexikalisch nicht nachweisbar sei, sei belanglos, da die beiden zusammengefügten Begriffe an sich problemlos verständlich seien („flach“ und „Schild“) und die Zusammensetzung keinen darüber hinausgehenden Bedeutungsgehalt besitze. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Die Marke „Highprotect“ kann, da unmittelbar beschreibend, nicht für Stahlwaren eingetragen werdenveröffentlicht am 21. Mai 2012
EuG, Urteil vom 06.03.2012, Az. T-565/10
Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 207/2009Der EuG hat entschieden, dass die Marke „Highprotect“ nicht für Stahlwaren eingetragen werden kann. Die maßgeblichen Verkehrskreise erfassten die Bedeutung der englischen Begriffe „high“ und „protect“ in einer Weise, dass sie die Bedeutung der eine Kombination aus diesen Wörtern bildenden Gesamtmarke im Sinne von „hoher Schutz“ oder „intensiver Schutz“ verstünden. Dadurch gebe es keinen merklichen Unterschied zwischen der aus der Zusammensetzung der beiden Begriffe „high“ und „protect“ bestehenden Wortneuschöpfung und der bloßen Summe ihrer beiden Bestandteile. Die angemeldete Marke würde somit als Hinweis darauf aufgefasst, dass die betreffenden Waren über einen hohen Schutz gegen Korrosion oder Verschleiß verfügten oder einen solchen Schutz entfalteten. Folglich sei der Bedeutungsgehalt des Zeichens für alle in Rede stehenden Waren unmittelbar beschreibend. Weder der Umstand, dass der Begriff „Highprotect“ eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweise, noch der Umstand, dass es sich bei ihm um einen Phantasiebegriff handele, reiche aus, um diese Assoziation der unmittelbaren Beschreibung auszuräumen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)