IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Januar 2011

    EuG, Urteil vom 16.12.2010, Az. T-161/09
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass die Wortmarke „ilink“ nicht eintragungsfähig für Telekommunikation und Software ist. Es handele sich dabei um eine rein beschreibende Angabe, die über keine Unterscheidungskraft verfüge. „link“ sei als Begriff aus der englischen Sprache als Verbindung, verbinden im Telekommunikations-/IT-Bereich allgemein verständlich. Der Wortbestandteil „i“ werde allgemein als Abkürzung für Internet aufgefasst werden und nicht z.B. als das englische Personalpronomen „I“, welches immer groß geschrieben werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 09.12.2010, Az. T-253/09 und T-254/09
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass eine durch Benutzung der Marke erworbene Unterscheidungskraft (hier: einer dreidimensionalen Bildmarke) bereits beim Anmeldeverfahren vor dem HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) geltend gemacht werden muss. Eine erstmalige Geltendmachung dieses Aspekts vor dem EuG sei zu spät und damit nicht  zu berücksichtigen. Die Berufung auf die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft sei eine gegenüber der Frage der den betreffenden Marken innewohnenden Unterscheidungskraft eigenständige Rechtsfrage. Habe sich daher die Klägerin im Verfahren vor dem HABM nicht auf die von den fraglichen Marken erworbene Unterscheidungskraft berufen, sei das HABM nicht verpflichtet, von Amts wegen deren Vorliegen zu prüfen. Somit sei im vorliegenden Fall die Berufung der Klägerin auf die durch die Benutzung der angemeldeten Marke erworbene Unterscheidungskraft im Verfahren vor dem Gericht unzulässig. Eine Unterscheidungskraft an sich lehnte das Gericht ab, da die Eignung der Bildmarke, die Waren der Kägerin von denjenigen ihrer Konkurrenten zu unterscheiden, sich als bloße übliche Ausführungsvariante der Gehäuse von Pumpen oder deren Elektromotoren erweisen würden. Diese Merkmale seien nicht geeignet, die betreffenden Waren zu individualisieren und als solche eine bestimmte betriebliche Herkunft zu bezeichnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Dezember 2010

    BPatG, Beschluss vom 18.11.2010, Az. 25 W (pat) 18/10
    §§
    8 Abs. 2 Nr. 1, 37 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Guter Start“ für Tee und teeähnliche Erzeugnisse nicht eintragungsfähig ist. Das Markenamt führte aus, dass es sich bei der Wortfolge „Guter Start“ um eine allgemeine Wunschformel handele, die ebenso wie z. B. „Guter Morgen“, „Viel Erfolg“, in alltäglichen Situationen umfangreich verwendet werde. Die Wortfolge weise in Bezug auf die beanspruchten Waren einen sachlichen Bezug auf, weil Tee, Kaffee oder Instantgetränke typischerweise zum Frühstück oder in Pausen getrunken würden und man danach häufig in einen neuen Tagesabschnitt starte. Der Endverbraucher werde das angemeldete Zeichen daher nicht als individuelles Zeichen, sondern lediglich als sachbezogene Anpreisung wahrnehmen. Das BPatG schloss sich dieser Sichtweise an. Die angemeldete Wortfolge besitze keine Unterscheidungskraft und könne deshalb nicht als Herkunftshinweis zu einem bestimmten Unternehme gelten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. November 2010

    BPatG, Urteil vom 19.10.2010, Az. 25 W (pat) 200/09
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass dem Kennzeichen „Kaffeerösterei Freiburg“ der Markenschutz wegen Bestehens absoluter Schutzhindernisse zu versagen ist. Da der die Markeneintragung Begehrende vor dem Bundespatentgericht eine Begründung seiner Beschwerde unterließ, fragt man sich schon, was mit der Anrufung des Senats gedacht war. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 21. Oktober 2010

    BPatG, Urteil vom 28.09.2010, Az. 27 W (pat) 96/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

    Manchen Notenfreund wird es überraschen: Girlie G., mit deren Abbild Die Ärzte seit gut einem Jahrzehnt auf der Tour-Bühne ihre audiophilen Patienten fesseln (s. unten), wird keine Bildmarke. So hat das BPatG jedenfalls entschieden, dass die nachstehend abgebildete Zeichnung nicht als Bildmarke eingetragen werden könne, da es gegen die guten Sitten verstoße.

    Abbildung

    Zum Volltext der Entscheidung, mit welcher der Senat Farin, Bela und Rodrigo quälte: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. August 2010

    EuG, Urteil vom 19.05.2010, Az. T-163/08
    Art. 7 Abs. 1 c, Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das Europäische Gericht hat entschieden, dass „Golden Toast“ nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Eintragungshindernis war die rein beschreibende Qualität der Wortmarke, auch wenn diese hauptsächlich für den englischen Sprachraum gelte. Eintragungshindernisse in einem Teil der Gemeinschaft verhindern die Markeneintragung insgesamt. In Deutschland möge das Zeichen zwar als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden, für den englischsprachigen oder Englisch verstehenden Verbraucher bedeute der Begriff jedoch lediglich „zum Toasten geeignet“ sei und das Endprodukt eine goldene Färbung habe. Das Adjektiv „golden“ werde hier im Zusammenhang mit Back? und Teigwaren benutzt, um lobend auf die Farbe des Endprodukts hinzuweisen, obwohl diese nicht genau der Farbe von Gold entspreche. Dies werde vom Verbraucher auch problemlos auf diese Weise erfasst.

  • veröffentlicht am 1. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 12.07.2010, Az. 28 W (pat) 83/09
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat den Versuch vereitelt, den Begriff „dynamic“ als deutsche Wortmarke u.a. für Baumaterialien, Bodenbeläge und „Präsentation von Waren in Kommunikationsmedien für den Einzel- und Großhandel; Zusammenstellung von Waren für Dritte“ eintragen zu lassen. (mehr …)

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