Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Offenburg: Versteckte Entgeltpflicht in Branchenbuch-Angeboten ist unwirksamveröffentlicht am 14. Juni 2012
LG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012, Az. 1 S 151/11
§ 123 Abs. 1 BGB, 3 305c BGBDas LG Offenburg hat entschieden, dass ein Angebot für den Eintrag in ein Internet-Branchenbuch unwirksam und damit anfechtbar ist, wenn kein deutlicher Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit bzw. den Preis gegeben wird. Die Klausel der Entgeltpflichtigkeit sei überraschend und daher unwirksam. Auch die Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Täuschung wurde vom Gericht bejaht. Das LG Offenburg befindet sich dabei auf einer Linie mit zahlreichen anderen Entscheidungen, deren Bewertung der jeweiligen Sachlage bis hin zu „Betrug“ reichte (vgl. LG Rostock, LG Düsseldorf, OLG Frankfurt a.M., LG Hamburg, AG München). Zum Volltext der Entscheidung:
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