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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. März 2010

    LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09
    §§ 683, 670 BGB; § 97 UrhG; § 4 RVG

    Das LG Köln hat entschieden, dass selbst die Nichtigkeit der auf ein unzulässiges Erfolgshonorar gerichteten Vereinbarung nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrages führt. Dem Rechtsanwalt bleibe vielmehr in einem solchen Falle sein Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren, wenn die Zahlung durch den Auftraggeber bereits erfolgt sei. Eine Rückforderung könne nur erfolgen, wenn und soweit das Erfolgshonorar die entsprechenden Gebühren überschreite. Grundsätzlich sei in einer außergerichtlichen Angelegenheit unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine geringere Vergütung als die nach RVG vorgesehene zulässig. Dies gelte jedoch nur, soweit entweder eine Pauschalvergütung je Angelegenheit oder eine Zeitvergütung ausgehandelt worden sei.

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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEin bekanntes Sprichwort besagt, dass Angriff die beste Verteidigung ist. So schlägt der in diesen Tagen arg in die Defensive gedrängte Kollege Dr. Kornmeier (Link: Fax) in einem Interview der Financial Times Deutschland jetzt zurück. Hellhörig macht die ausweichende Antwort des Kollegen auf die Frage der FTD, ob das Fax tatsächlich von ihm stamme. „Zu illegal und vor allem anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten werden wir uns nicht äußern.“ Dies ist natürlich sein gutes Recht und verurteilt werden soll der Mann allein deswegen auch nicht. Er hat aber auch die Möglichkeit verstreichen lassen, die Vorwürfe zu entkräften. (mehr …)

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