Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Braunschweig: Kommentierung von Ingerl/Rohnke zu Streitwerten in Markenrechtsverfahren „nur sehr beschränkt repräsentativ“veröffentlicht am 2. August 2010
OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.07.2010, Az. 2 W 71/10
§ 32 Abs.2 RVG; § 68 Abs. 1 Satz 1 GKGDas OLG Braunschweig hat bedingt der im eigenen Namen ausgesprochenen Streitwertbeschwerde zweier Beklagtenvertreter entsprochen. Dabei wies das Gericht darauf hin, dass die von den Prozessbevollmächtigten des Beklagten zur Begründung einer höheren Streitwertfestsetzung zitierten Passagen im Kommentar von Ingerl/Rohnke [wohl: Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 142, Rn. 10: 60.000 EUR „idR nur bei Verletzung unbenutzter eingetragener Marken“) vom Senat für „ersichtlich am oberen Rand des Rahmens orientierte Ausführungen“ halte, welche dieser „für nur sehr beschränkt repräsentativ“ erachte und deshalb einer Heranziehung des dort geschilderten Wertgefüges stets mit einer gewissen Zurückhaltung begegnet sei. Zur Streitwertbeschwerde, um den Streitwert zu erhöhen, vgl. auch LG Stuttgart. Zum Volltext: (mehr …)
- LG Stuttgart: Eine Streitwertbeschwerde mit dem Antrag, den Streitwert zu erhöhen, ist in der Regel unzulässigveröffentlicht am 13. Juli 2010
LG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2010, Az. 10 T 122/10
§ 68 GKGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde einer Partei mit dem Ziel der Erhöhung des Streitwertes mangels Beschwer regelmäßig unzulässig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Der Onlinehändler haftet für verspätet angezeigte Preiserhöhung in Preissuchmaschine / Wenn „Ohne Gewähr!“ nicht mehr ausreichtveröffentlicht am 13. März 2010
BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08
§§ 3, 5 UWG; § 1 PAngVDer BGH hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Folgendes war geschehen: Die Parteien waren Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10.08.2006 eine Espressomaschine über die Preissuchmaschine idealo.de an. Das Prinzip: Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Preisänderungen werden dort nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt. (mehr …)
- BVerfG: Bitte warm anziehen – nach einer Streitwertbeschwerde kann der Streitwert auch deutlich heraufgesetzt werden!veröffentlicht am 12. Mai 2009
BVerfG, Beschluss vom 21.04.2009, Az. 1 BvR 2310/06
§§ 14 Abs. 1, 37 Abs. 2 S. 2 RVGDas BVerfG hat per Beschluss deutlich gemacht, dass Probleme mit dem Streitwert durchaus zu noch größeren Problemen mit dem Streitwert führen können. Der Senat erklärte bei der Festsetzung des Gegenstandswerts nicht gebunden zu sein und erhöhte den vom Beschwerdeführer gewünschten Streitwert von 6.000,00 EUR auf 16.000,00 EUR. Dem Festsetzungsantrag komme, so die Karlsruher Richter, im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG nur eine verfahrenseinleitende Bedeutung zu. Der für andere gerichtliche Verfahren etwa in § 308 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck kommende „ne ultra petita“-Grundsatz gelte hier nicht. (mehr …)
- BGH: Vager Vorbehalt der Preiserhöhung bei veränderten Beschaffungsbedingungen in AGB ist unwirksamveröffentlicht am 19. Dezember 2008
BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 274/06
§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGBDer BGH hat per Pressemitteilung über ein Urteil vom 17.12.2008 berichtet. Demnach hat der BGH „entschieden, dass die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel ‚Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt‘ nicht klar und verständlich und deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam“ sei. Die Klausel regele zwar die Voraussetzung für eine Preisänderung. Dagegen werde nicht hinreichend klar, wie sich die Gaspreise bei Vorliegen der Voraussetzung ändern sollten. Unklar sei insbesondere, ob die Änderung in einem bestimmten Verhältnis zur Änderung der allgemeinen Tarifpreise erfolgen und welches Verhältnis dies gegebenenfalls sein sollte. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der Javascript verwendet: Pressemitteilung des BGH).