IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. September 2011

    Wie heise berichtet, haben die Briten wenig Toleranz für so genannte Trolle im Internet (zur Definition vgl. hier), welche zur eigenen Erheiterung andere Menschen in Internetforen oder Blogs provozieren. Viele verlassen sich dabei auf die Anonymität im Internet. Doch wie im Falle eines 25-jährigen Briten kann es auch anders aussehen: Der Mann hatte u.a. auf Facebook gezielt Trauerseiten kürzlich Verstorbener gesucht und die Hinterbliebenen mit geschmacklosen Kommentaren malträtiert. In England existiert jedoch ein auch auf solche Fälle anwendbares Gesetz, welches ein Richter in Reading nun dazu nutzte, den Missetäter für 18 Wochen hinter Gittern zu stecken und ihm zudem die Nutzung von Facebook, Twitter und ähnlichen Seiten für 5 Jahre zu verbieten. Dazu sagen wir: Daumen hoch!

  • veröffentlicht am 12. September 2011

    Die Warnung des ULD (hier) aufgreifend, hat nun auch die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in einem Brief an alle Bundesministerien zum Verzicht auf Facebook-Konten aufgerufen. „Nach eingehender rechtlicher Prüfung halte ich es für unabdingbar sicherzustellen, dass der Facebook-Button auf regierungsamtlichen Internetseiten in unserer jeweiligen Verantwortung nicht verwendet wird“ (hier).

  • veröffentlicht am 8. September 2011

    Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat gestern (07.09.2011) im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein erklärt, dass er gegen alle Regierungsstellen und großen Unternehmen des Landes Bußgelder bis 50.000 EUR verhängen will, wenn diese nach dem 01.10.2011 weiterhin sog. Fanseiten oder den sog. „Like“- bzw. „Gefällt mir“-Button bei Facebook verwenden. Laut Golem (hier) will Weichert aber den Opportunitäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und nicht sämtliche Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sanktionieren. Vgl. auch unseren Bericht (hier). Was wir davon halten? Wir sind fest davon überzeugt, dass harte datenschutzrechtliche Sanktionen in dem bevölkerungsreichsten und wirtschaftskräftigsten Bundesland der Republik den Social-Network-Riesen Facebook endlich in die Kniee zwingt. Und einige Schleswig-Holsteiner Unternehmen den Schaden haben. Das nennt man Standortnachteil.

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V. (DiWiSH) hat die jüngste Warnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD, hier) scharf kritisiert. Der Verband sieht laut eigener Pressemitteilung vom 22.08.2011 (hier) in der „Anti-Facebook-Kampagne von Dr. Thilo Weichert weitreichende negative Konsequenzen für Unternehmen in Schleswig-Holstein.“ Mit seinen Forderungen schieße Weichert „weit über das Ziel hinaus“ und schwäche die Vermarktungsmöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmer. Die DiWiSH beanstandet das Fehlen eines ehrlichen Abwägens datenschutzrechtlicher Bedenken mit dem Informationsinteresse der Bürger und dem Kommunikationsinteresse der Unternehmen: „Jeder Bürger hat die freie Entscheidung, ob er ein Facebook-Profil betreibt und einen Like-Button anklickt. Ich wünsche mir einen datenschutzrechtlich aufgeklärten Bürger und keine Datenschutzbestimmungen, die in dieser Form hanebüchen sind.“ so Sören Mohr, 1. Vorsitzender des Verbandes.

  • veröffentlicht am 22. August 2011

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert laut seiner Pressemitteilung vom 19.08.2011 „alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den ‚Gefällt mir‘-Button auf ihren Webseiten zu entfernen.“ Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse komme das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstießen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11
    §§ 14 Abs. 2 MarkenG, 15 Abs. 2 MarkenG, 15 Abs. 3 MarkenG, 23 Nr. 2 MarkenG

    Das KG Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob der verwechslungsfähige Name eines Kinos für ein historisch und architektonisch schutzwürdiges Gebäude verwendet werden und unter diesem Namen auch ein Benutzerprofil in einem Social Network wie Facebook eingerichtet werden darf. Das KG erlaubte die Namensnutzung – allerdings nur, weil in dem Gebäude tatsächlich ein bekanntes ehemaliges Stummfilmkino betrieben wurde. Aus dem Zusammenhang des Gebrauchs müsse diese ehemalige Nutzung auch erkennbar bleiben. Eine aktuelle Nutzung als „modernes“ Kino dürfe in dem Gebäude auch nicht aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 8. Mai 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11
    § 13 TMG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach der „Gefällt mir“- oder „Like“-Button ohne datenschutzrechtlichen Hinweis auf die weitere Verwendung der dadurch erzeugten Daten, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, da die betroffene Vorschrift § 13 TMG keine Marktverhaltensvorschrift sei (vgl. § 4 Nr. 11 UWG). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11
    §§ 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1, 2 Abs.1 Nr.1, Nr.3, 4 Nr.11 UWG; § 13 TMG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die unterbliebene Unterrichtung des Besuchers einer Internetseite, welche den sog. Facebook „I like“- oder „Gefällt mir“-Button integriert hat, über Art, Umfang und Zweck der bei Benutzung des Buttons erhobenen personenbezogenen Daten keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die vom Antragsteller zitierte Vorschrift des § 13 TMG sei nicht als Marktverhaltensvorschrift zu qualifizieren. Es handelt sich dabei um die unserer Erkenntnis nach erste Entscheidung zum viel diskutierten Facebook-Button. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2010

    Nach Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat dieser vor dem LG Berlin Klage gegen Facebook eingereicht, weil die Möglichkeit der Einladung von Nicht-Mitgliedern („Freundefinder“), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der praktizierte Datenschutz (etwa der Adressbuch-Import) gegen Verbraucherrecht verstoße. Zum „Freundefinder“ erklärte der vzbv: „Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adressen und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen“. Zur Pressemitteilung im Volltext.

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