Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungenveröffentlicht am 10. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.09.2015, Az. 6 U 60/15
§ 4 Nr. 1 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen (z.B. Versicherungen) im Wege des „Opt-in“ anzubieten sind. Diesem Erfordernis genüge es indes auch, wenn der Kunde sich „aktiv“ für oder gegen die Inanspruchnahme der Zusatzleistung entscheiden müsse und den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen könne. Hinweise, welche den Kunden zur Inanspruchnahme der Zusatzleistung motivieren sollen, seien unzulässig, wenn sie irreführend seien oder den Kunden unsachlich beeinflussen würden. Der Begriff der unsachlichen Beeinflussung sei dabei weit auszulegen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Fluggesellschaften müssen im Endpreis auch auf Bearbeitungsgebühr („Service Charge“) hinweisenveröffentlicht am 4. August 2015
BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 29/12
Art. 23 Abs.1 S.2 EU-VO Nr. 1008/2008Der BGH hat entschieden, dass Fluggesellschaften den zu zahlenden Endpreis nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern für jeden Flugdienst auszuweisen haben, dessen Preis angezeigt wird. Vorliegend fehlte es an der Einberechnung einer Bearbeitungsgebühr in den Endpreis. Zur Pressemitteilung Nr. 132/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG Celle: AGB-Klausel einer Fluggesellschaft über die Entrichtung der vollen Vergütung bei Buchung ist unzulässigveröffentlicht am 20. Februar 2015
OLG Celle, Urteil vom 18.12.2014, Az. 13 U 19/14
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs. 1 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, welche die Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht, unwirksam ist. Dem Kunden werde damit das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet und seinen berechtigten Interessen nicht ausreichend Rechnung getragen. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Bei der Online-Buchung von Flügen muss der Endpreis von Beginn an ausgewiesen werdenveröffentlicht am 20. Januar 2015
EuGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. C-573/13
Art. 23 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1008/2008Der EuGH hat im Wege der Vorabentscheidung festgestellt, dass bei der Buchung eines Fluges über ein Online-Buchungssystem der Endpreis bereits von Beginn an auszuweisen ist. Dies gelte für jede Angabe von Preisen für Flugdienste, auch bereits vor Einleitung eines Buchungsvorganges und für alle Preisangaben, nicht nur für den vom Kunden gewählten Flugdienst. Dies sei notwendig, damit die Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Ausgestaltung des „Opt-in“-Erfordernisses für Zusatzleistungen bei Flugbuchungenveröffentlicht am 11. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.10.2014, Az. 6 U 148/13
Art. 23 Abs. 1 S. 4 EGV 1008/2008Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das „Opt-in“-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen auch dann erfüllt ist, wenn dem Nutzer während des Buchungsvorgangs sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen, als klare und gleichwertige Alternative angeboten wird. Unter diesen Umständen sei es als Ausgestaltung möglich, dass die Buchung nur fortgesetzt werden könne, wenn der Nutzer sich entweder für oder gegen die Zusatzleistung (z.B. Reiseversicherung) entschieden habe. Im vorliegenden Fall sei das Erfordernis der Klarheit jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Zwangsauswahl für Reiseversicherung bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässigveröffentlicht am 9. Juli 2014
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.01.2014, Az. 2-06 O 379/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO (EG) 1008/2008Das LG Frankfurt hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen ein Flugunternehmen entschieden, dass eine Online-Flugbuchung, bei der sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen eine Reiseversicherung entscheiden müsse, unzulässig ist. Der Buchungsschritt, der das Angebot einer Reiseversicherung enthielt, konnte nicht ohne Treffen einer Auswahl (entweder für oder gegen eine Versicherung) verlassen werden. Ein solch aktiv erforderlicher „Opt-out“ verstoße gegen Verbraucherschutzvorschriften, zumal durch den Hinweis „Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden!“ eine Drohkulisse aufgebaut werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Vorauszahlungspflicht bei Flugbuchungen in AGB unzulässigveröffentlicht am 2. April 2014
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.01.2014, Az. 2-24 O 151/13
§ 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 641 Abs. 1 BGB, § 646 BGBDas LG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Luftfahrtunternehmens „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. […] Da die Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, erfolgt die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. der Einzug des Flugpreises sofort“ unwirksam ist, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt. Die komplette Vorauszahlung des Flugpreises, unabhängig davon, wann der Flug gebucht werde, widerspreche dem gesetzlichen Leitbild des Werkvertrages, um den es sich hier handele. Das Interesse des Luftfahrtunternehmens an Liquidität rechtfertige die Klausel nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Mit „unbekannt“ kommt kein Vertrag über eine Beförderung zustandeveröffentlicht am 30. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 16.10.2012, Az. X ZR 37/12
Art. 4 FluggastrechteVO, Art. 7 FluggastrechteVODer BGH hat entschieden, dass der Kunde einer Fluggesellschaft, der über ein Internetportal einen Flug für „noch unbekannt“ bucht, obwohl deutlich darauf hingewiesen wird, dass eine nachträgliche Namensänderung nicht möglich ist, keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung hat. Der bereits nach Buchung entrichtete Reisepreis sei jedoch zu erstatten. Zur Pressemitteilung Nr. 174/2012:
- LG Essen: Wechsel der Sprache bei der Online-Buchung eines Fluges ist ohne Hinweis unzulässigveröffentlicht am 17. September 2012
LG Essen, Versäumnisurteil vom 31.05.2012, Az. 44 O 77/10
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Essen hat entschieden, dass eine ungarische Fluggesellschaft, die im Internet Flugbuchungen (zunächst) in deutscher Sprache anbietet, nicht die wesentlichen Vertragsunterlagen (Buchungsbestätigung, Fluginformation) ohne Ankündigung in englischer Sprache übergeben darf. Werde eine Buchung in deutscher Sprache angeboten, habe die Gesellschaft dem buchenden Kunden auch alle nachfolgenden Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, wenn sie dem Kunden nicht vor der Buchung mitteile, dass mit einer Buchungsbestätigung und weiteren Fluginformationen nur noch in einer anderen Sprache gerechnet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Zusatzleistungen dürfen bei Online-Flugbuchungen seitens des Betreibers nicht voreingestellt seinveröffentlicht am 27. Juli 2012
EuGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. C-112/11
Art. 2 der Verordnung Nr. 1008/2008, Art. 23 der Verordnung Nr. 1008/2008
Der EuGH hat im Rahmen einer Vorlagefrage entschieden, dass bei der Flugbuchung im Internet seitens des Veranstalters keine fakultativen Zusatzkosten voreingestellt werden dürfen. Für solche Kosten (z.B. Rücktrittsversicherung) sei ein aktives „Opt-in“ durch den Kunden erforderlich. Durch Verkäufer von Flugscheinen müsse stets den Endpreis ausgewiesen werden, d. h. der Flugpreis sowie alle für diesen Flug unerlässlichen Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte. Vom Kunden frei wählbare Zusatzleistungen müssten diesem am Anfang des Buchungsvorgangs vorgestellt werden, die Auswahl müsse dieser selbst treffen. Zum Volltext der Entscheidung: