Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Betreiber eines RSS-Feed muss bei Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf Feed-Abonnenten einwirkenveröffentlicht am 16. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 133 BGB, § 157 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass eine im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassung erklärte Zusage, ein bestimmtes Bild nicht mehr im sog. RSS-Feed öffentlich zugänglich zu machen, nicht auch umfasst, dass der Unterlassungsschuldner auf RSS-Feed-Abonnenten einzuwirken hat, dass diese das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild nicht weiter veröffentlichen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Urhebernennung bei Fotonutzung im Internet per Mouse-Over ist nicht ausreichendveröffentlicht am 12. Dezember 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2014, Az. 57 C 5593/14
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 13 S.1 UrhG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung eines Fotos im Internet auch dann ein Aufschlag für die unterlassene Urhebernennung zu zahlen ist, wenn auf den Urheber beim sog. Mouse-Over über das Bild hingewiesen wird. Damit liege lediglich eine eingeschränkte Nennung vor, die dazu führe, dass die Urheberbezeichnung nur für einen Teil der Nutzer der Internetseite ersichtlich sei. Der üblicherweise 100prozentige Zuschlag zum Schadensersatz sei in diesem Fall jedoch auf 75 % zu reduzieren. Zum Volltext der Entscheidung: - AG München: Zur lediglich berichterstattenden „redaktionellen Nutzung“ eines Bildes gegenüber dessen werblicher Nutzung / MFM-Listeveröffentlicht am 10. Dezember 2014
AG München, Urteil vom 02.05.2014, Az. 142 C 5827/14
§ 13 S.2 UrhG, § 16 UrhG, § 19 Abs. 4 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1, 2 UrhGDas AG München hat entschieden, dass eine redaktionelle Nutzung nach der MFM-Tabelle „Online-Zeitungen und Zeitschriften, Intranet, Informationsdienste (redaktionelle Nutzung)“ dann vorliegt, wenn mit der Verwendung eines Bildes in einer bestimmten Berichterstattung nicht weitere Zwecke (Werbung) verfolgt werden. Die Beklagte, welche ein Online-Magazin betreibt, hatte sich erfolglos dagegen gewehrt, dass der Schadensersatz für die unberechtigte Bildnutzung nach der Tabelle „Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops“ berechnet werden sollte. Die Beklagte hatte indessen auf die Definition auf der Internetseite www.bvoa.org verwiesen, dass eine redaktionelle Nutzung vorliege, „wenn ein Bild zur Illustration eines unzweifelhaft journalistischen Artikels verwendet werde. Sobald ein Bild in einem Umfang genutzt werde, dessen Selbstzweck nicht die Information der Öffentlichkeit sei, liege keine redaktionelle Nutzung vor“. Dem hat das AG München zugestimmt und unter Hinweis auf die auf der Artikelseite geschaltete Werbung von einem dualen Nutzungszweck gesprochen, der einer rein redaktionellen Verwendung entgegenstehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Friedberg: Kein Schmerzensgeldanspruch, wenn Foto eines NPD-Mitglieds bei einer rechtsextremen Demonstration veröffentlicht wirdveröffentlicht am 21. Oktober 2014
AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 06.08.2014, Az. 2 C 1141/13 (11)
§ 253 BGBDas AG Friedberg hat entschieden, dass einem NPD-Mitglied kein Schmerzensgeld zusteht, nachdem ein Foto von seiner Teilnahme an einer rechtsextremen Demonstration im Internet veröffentlicht wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zum Recht einer Wohnungsbaugenossenschaft Bilder von Mietern auf einem Mietfest zu veröffentlichenveröffentlicht am 1. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13
Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 MRK, Art. 10 MRK, § 22 KUG , § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, § 23 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass bei einem Bericht über das Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft in einer an die Mieter gerichteten Informationsbroschüre auch Bilder des Mieterfestes verwendet werden dürfen, welche einzelne Mieter erkennbar zeigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Ungewollte Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitung – Unterlassung ja, Entschädigung neinveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 U 55/13
§ 22 KUG; § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildes einer Frau im Bikini, die zufällig auf die Ablichtung eines Prominenten am Strand gelangt war, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, wenn zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Veröffentlichung sei daher zu unterlassen. Eine Geldentschädigung sei der Betroffenen jedoch nicht zuzusprechen, da die Verletzung nicht schwer genug wiege. Dabei gab das Gericht zu, dass eine identifizierbare Ablichtung im Bikini eine intensive Zurschaustellung sei und darüber hinaus durch die Formulierung des Artikels die Leser zu Spekulationen verführt würden, ob es sich bei der Abgebildeten um eine erwähnte „pikante Frauenbegleitung“ handele. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.05.2014:
- LG Köln: Zum Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen („ready-mades“)veröffentlicht am 30. April 2014
LG Köln, Urteil vom 12.12.2013, Az. 14 O 613/12
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 19 a UrhG, § 23 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen (hier: rote Couch in ungewöhnlichen Umgebungen) nicht automatisch gegeben ist, denn in der Auswahl eines Gegenstandes liege noch keine schutzfähige Schöpfung. Für die Frage, ob Motive einer Werbekampagne, in welcher eine blaue Couch in ungewöhnlichen Situationen dargestellt werde, Urheberrechte verletze, müssten die einzelnen Bildmotive geprüft und miteinander verglichen werden. Daher sei der vorliegenden Klage nur teilweiser Erfolg beschieden. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bonn: Privatperson darf nicht Fotoaufnahmen von anderen Personen aufnehmen, die Ordnungswidrigkeiten begehen (Führen eines unangeleinten Hundes im Naturschutzgebiet)veröffentlicht am 11. April 2014
AG Bonn, Urteil vom 28.01.2014, Az. 109 C 228/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Bonn hatte über eine moderne Variante des „Knöllchen-Horst“ zu entscheiden. Ein sehr eifriger Mitbürger hatte im Naturschutzgebiet Fotos von Hundehaltern angefertigt, die ihre Hunde vorschriftenwidrig frei herumlaufen ließen, und diese bei den zuständigen Behörden angezeigt. Einer der so Fotografierten hatte dem „Parkwächter“ die Aufnahme solcher Fotos von sich untersagt und erhielt vom Amtsgericht Bonn Recht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Veröffentlichung von Säuglingsfotos zur Berichterstattung über „Samenraub“ verletzt das Persönlichkeitsrecht der Kinderveröffentlicht am 10. März 2014
LG Köln, Urteil vom 11.12.2013, Az. 28 O 341/13
§ 823 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn Fotos von Säuglingen für einen Bericht „Samen-Raub – warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?“ veröffentlicht werden. Die Berichterstattung sei geeignet, die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kinder zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der von der Beklagten – zu Unrecht – „Samenraub“ vorgeworfen wurde. Zwar seien die Bilder „weichgezeichnet“ und daher verfremdet worden, aber für Personen im Bekanntenkreis noch erkennbar. Dadurch werde das Recht am eigenen Bild der Kinder in so schwerwiegender Weise verletzt, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazon ist kein Urheberrechtsverstoßveröffentlicht am 25. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, Az. 14 O 184/13
§ 15 UrhG, § 19 a UrhG, § 31 Abs. 3 S.1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Amazon-Händler, der sich an eine Artikelbeschreibung und die darin enthaltenen Produktbilder „anhängt“, nicht gegen das Urheberrecht verstößt, da für eine solche öffentliche Zugänglichmachung ein entsprechendes Einverständnis des Rechteinhabers anzunehmen ist, der die Bilder erstmalig in eine Amazon-Artikelbeschreibung einfügt. Eine solche schlichte Einwilligung setze, so die Kammer, keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)