IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 66/12
    § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die zur Berechnung eines fiktiven Lizenzschadens üblicherweise herangezogene MFM-Liste nicht Anwendung findet, wenn der durch private Nutzung eines Fotos auf der Internethandelsplattform eBay entstandene Schaden berechnet werden soll. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 21.11.2012, Az. 28 O 328/12
    § 823 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Wort- und Bildberichterstattung über einen privaten Restaurantbesuch zweier Prominenter deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Es seien heimlich Lichtbilder aufgenommen und in einer Zeitschrift mit einem Artikel darüber, was die Kläger gegessen hätten und wie die Stimmung gewesen sei, veröffentlicht worden. Ein öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe nicht, so dass hier der Schutz der Privatsphäre überwiege. Dies habe die Abwägung im vorliegenden Fall ergeben. Der gleiche Schutz gelte im Übrigen nicht für einen Bericht über das Betreten oder Verlassen des Restaurants, da dies in einem weniger vor der Öffentlichkeit geschützten Bereich stattfinde. Die Beteiligten hätten sich nach Abschluss des Essens den mittlerweile eingetroffenen Fotografen nicht entzogen und die Veröffentlichung der nach Verlassen des Restaurants entstandenen Personenbildnisse akzeptiert. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2012

    BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 234/10
    § 22 S. 1 KUG, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die ungenehmigte Vereinnahmung eines Prominenten für Werbezwecke (hier: Abdruck eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, welches die abgebildete Person bei der Lektüre dieser Zeitung zeigt) ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist und zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr führen kann. Durch die Veröffentlichung ohne Zustimmung werde das Recht am eigenen Bild verletzt. Ein rechtfertigendes, überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe nicht, da die einzige Tatsache des Berichts ist, dass der Kläger die Zeitung lese. Weitergehende Informationen seien nicht enthalten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 73/12
    § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28, § 23 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 72 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine fremde Website im Rahmen eines sog. Frames auf seiner eigenen Website wiedergibt, nicht für dortige Urheberrechtsverletzungen eines Dritten haftet (wenn ihm diese nicht ausnahmsweise vorher bekannt waren, er also vorsätzlich handelt). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 386/11
    § 97 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat über verschiedene Aspekte der Bemessung des Schadensersatzes bei der unberechtigten Nutzung von fremden Lichtbildern im Internet entschieden. Im Einzelnen: 1) Bei einer nicht rein privaten Nutzung des streitgegenständlichen Lichtbildes können bei der Bemessung des Lizenzschadens die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) herangezogen werden. 2) Des Weiteren sei bei nicht erfolgtem Bildquellennachweis die Lizenzgebühr gemäß dem MFM-Empfehlungen zu verdoppeln. Dies dürfe jedoch nicht mit einem 100%-igem Verletzerzuschlag verwechselt werden, welcher nur in Ausnahmefällen zu gewähren sei. 3) Auch die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung seien zu erstatten. Eine 1,3-fache Gebühr sei angemessen. Es sei dem Kläger auf Grund der Zahl der Rechtsverletzungen nicht zuzumuten, selbst Abmahnungen auszusprechen, er dürfe sich für die Durchsetzung seiner Ansprüches eines Rechtsanwaltes bedienen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 18.09.2012, Az. VI ZR 291/10
    § 823 Abs. 1 Ah BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die in der Öffentlichkeit bereits bekannte schwere Erkrankung einer Schauspielerin/Entertainerin anlässlich der aktuell aufgetretenen Erkrankung einer weiteren Prominenten nicht das Persönlichkeitsrecht der Erstgenannten verletzt. Da lediglich über bereits bekannte Fakten (Erkrankung, Abbruch einer Tournee, bis dahin kein erneuter Auftritt) berichtet wurde und keine Spekulationen über die zu diesem Zeitpunkt unbekannten Ursachen getätigt wurden, sei sowohl die erfolgte Wort- als auch Bildberichterstattung vom öffentlichen Informationsinteresse gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12
    § 97 UrhG; § 3 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für die unbefugte Nutzung eines Produktfotos bei eBay bei 900,00 EUR liegt. Dies betreffe allerdings lediglich die Nutzung eines Bildes für eine private Auktion, möglicherweise auch im Falle eines Kleingewerbetreibenden. In diesen Fällen sei die Zugrundelegung eines Regelstreitwertes von 6.000,00 EUR nicht angemessen, lediglich der Lizenzschaden sei zur Streitwertbemessung heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2012

    LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2011, Az. 324 O 196/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; § 23 KunstUrhG, § 22 KunstUrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Persönlichkeitsrechte eines bekannten Moderators verletzt werden, wenn sein Foto zur Gestaltung eines Buchcovers verwendet und dabei perspektivisch verzerrt wird. Vorliegend sei eine Einwilligung des Klägers zum Abdruck des Bildes nicht erfolgt. Seine Rechte würden verletzt, da die Bildbearbeitung das Erscheinungsbild des Klägers und damit den Aussagegehalt des Bildes verändere. Der Kläger erscheine als körperlich unproportioniert und fehlgebildet, was tatsächlich nicht der Fall sei. Eine bildliche Form der Satire könne ebenfalls nicht angenommen werden, denn es werde nicht deutlich, welcher Fehler oder Mangel des Klägers oder sonstige Eigenschaft satirisch, ironisch oder humoristisch überzeichnet werden soll. Auch ist der Inhalt des Buches nicht satirischer Natur. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juni 2012

    BGH, Urteil vom 08.11.2005, Az. VI ZR 64/05
    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG;§ 823 Ah BGB, § 1004 BGB;§ 22 KUG, § 23 KUG

    Der BGH hat entschieden, dass nicht jede technische Manipulation eines Fotos (Verzerrung, Fotomontage) eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze dann vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, wenn dieses den Anschein erwecke, dass die abgebildete Person tatsächlich so aussehe. Eine Rechtsverletzung hänge davon ab, ob der Betrachter der Abbildung die manipulative Veränderung erkennen und deswegen gar nicht zu der irrigen Einschätzung kommen könne, der Abgebildete sähe in Wirklichkeit so aus. Eine Erkennbarkeit der Entstellung sei etwa bei einer karikaturhaften Zeichnung meist gegeben. Vorliegend beanspruche das für die Montage benutzte Bild des Kopfes allerdings, eine fotografische Abbildung zu sein und gebe dem Betrachter keinen Anhaltspunkt für die Manipulation der Gesichtszüge. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I