Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Wismar: Zur fristlosen Kündigung eines Telefonvertrags bei Umzugveröffentlicht am 24. Januar 2013
AG Wismar, Urteil vom 10.12.2012, Az. 2 C 371/11
§ 314 BGBDas AG Wismar hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines (Festnetz-)Telefonvertrages seitens des Kunden zulässig ist, wenn dieser umzieht und der Telefonanbieter an dem neuen Wohnort keine Leistungen erbringen kann oder will. Ein Festhalten an dem bestehenden Vertrag sei dem Kunden unter diesen Umständen nicht zumutbar. Der BGH hat dies in einer ähnlichen Situation allerdings anders gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Frankfurt a.M.: Befristete Untersagung einer Domain-Löschung durch einstweilige Verfügung möglichveröffentlicht am 21. September 2011
AG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.07.2011, Az. 30 C 1549/11
§ 12 BGBDas AG Frankfurt hat entschieden, dass die Löschung oder Neuvergabe einer Domain durch eine einstweilige Verfügung untersagt werden kann, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen der Firma, die die Registrierung von Domains durchführt und deren Kunden streitig ist. Sei noch zu klären, ob eine ausgesprochene fristlose Kündigung wirksam ist, könne die Domain auf diese Weise „auf Eis gelegt“ werden, bis eine Entscheidung über das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis getroffen wurde. Anderenfalls würde das Recht des Vertragspartners möglicherweise ins Leere laufen, wenn er zwar Recht bekäme, die Domain aber bereits (wirksam) anderweitig vergeben wäre. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Downloads und Nutzung von „Hacksoftware“ ist rechtensveröffentlicht am 5. September 2011
OLG Celle, Urteil vom 27.01.2010, Az. 9 U 38/09
§§ 626 Abs. 2 BGB; 95a Abs. 3 UrhGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Geschäftsführer, der aus dem Internet eine „Hacksoftware“, nämlich eine Software, die die einfache Aufschlüsselung unterschiedlicher Passwörter, das Knacken verschlüsselter Passwörter sowie weitere verdeckte Maßnahmen ermögliche, herunterlade, fristlos entlassen werden darf. Der Kläger als früherer Geschäftsführer habe die Software nicht nur heruntergeladen, sondern auch installiert, und zwar offensichtlich, um Daten der Muttergesellschaft auszuspionieren. Dass eine tatsächliche Nutzung nach Angabe des Klägers nicht stattgefunden habe, sei unerheblich. Die Software falle in Deutschland unter § 202c StGB. Das Herunterladen sei bereits gemäß § 95a Abs. 3 UrhG rechtswidrig gewesen und habe die Beklagte der Gefahr eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt.
- OLG Koblenz: Zur Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Nichterreichung von Mindestumsätzenveröffentlicht am 25. Juli 2010
OLG Koblenz, Urteil vom 22.04.2010, Az. 2 U 352/09
§ 307 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Vertragshändlervertrag bei Nichterreichen bestimmter Mindestumsätze nicht außerordentlich (fristlos) gekündigt werden kann. Eine ordentliche Kündigung hielt der Senat hingegen für unbedenklich. (mehr …)