Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss für TV-Weiterübertragung über die Gemeinschaftsantenne keine GEMA-Gebühren zahlenveröffentlicht am 18. September 2015
BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az. I ZR 228/14
§ 15 Abs. 3 UrhGDer BGH hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft für die Weiterübertragung der über die Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer der GEMA keine Vergütung schuldet. Zur Pressemitteilung Nr. 158/2015 vom 18.09.2015 hier.
- BGH: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben an Kabelnetzbetreiber grundsätzlich kein Entgelt zu bezahlen, wenn sie über das Kabelnetz ihre Programminhalte verbreitenveröffentlicht am 6. Juli 2015
BGH, Urteile vom 16.06.2015, Az. KZR 83/13 und Az. KZR 3/14
§ 52b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RStV, § 52b Abs. 2 Nr. 1 RStV; § 19 Abs. 2 GWBDer BGH hat entschieden, dass für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen in Kabelnetze von den Sendeanstalten grundsätzlich kein Entgelt zu entrichten ist. Zur Pressemitteilung Nr. 96/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Anwaltlicher Stundensatz von 300,00 EUR netto ist nicht unangemessen hochveröffentlicht am 15. Dezember 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, Az. 2 U 2/14
§ 3a Abs. 2 RVGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Stundensatz von 300,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer nicht unangemessen hoch und folglich nicht gemäß § 3 a Abs. 2 RVG herabzusetzen ist. Zitat: (mehr …)
- BVerwG: Die Telekom AG darf Wettbewerbern Entgelte bei Kündigung von Teilnehmeranschlussleitung in Rechnung stellenveröffentlicht am 17. November 2014
BVerwG, Urteil vom 03.09.2014, Az. 6 C 19.13
Art. 19 Abs. 4 GG, § 21 TKG a.F. (2012); § 28 TKG a.F. (2012); § 30 Abs. 1 TKG a.F. (2012); § 31 TKG a.F. (2012); § 33 TKG a.F. (2012); § 35 Abs. 3 TKG a.F. (2012); § 37 TKG a.F. (2012), §§ 307 ff. BGB; § 546 Abs. 1 BGBDas BVerwG hat entschieden, dass mit der Erhebung von Strafgebühren für vorzeitige Vertragskündigungen gegenüber einem TK-Anbieter per se nicht die Grenze der „Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung“ (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG a. F. [2012]) überschritten wird. Die Telekom AG darf in der Folge Wettbewerbern für die Kündigung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung Entgelte in Rechnung stellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel, nach welcher eine Papier-Rechnung kostenpflichtig istveröffentlicht am 10. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Papierrechnung (zusätzlich zur Bereitstellung der elektronischen Version der Rechnung im Internet) ein gesondertes Entgelt anfällt, unwirksam ist, wenn das betreffende Produkt auch über den stationären Handel verkauft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Befristeter Gutschein für eine Anti-Aging-Behandlung ist unlauterveröffentlicht am 14. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2013, Az. 38 O 6/12 U.
§ 8 Abs. 3, Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 GOÄDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Arztes für eine Anti-Aging-Behandlung für „99,– statt 350,– €“ und einer Befristung auf 12 Monate wettbewerbswidrig ist. Das Angebot verstoße gegen die Gebührenordnung für Ärzte, da es sich um eine berufliche Leistung eines Arztes – wenn auch keine Heilbehandlung – handele. Zudem sei die Befristung irreführend und ungültig, da sie die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren unterschreite. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hamburg: Filesharing – Abmahnkosten werden nur erstattet, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird / 100 Euro Schadensersatz für Pornofilmveröffentlicht am 30. Januar 2014
AG Hamburg, Urteil vom 20.12.2013, Az. 36a C 134/13
§ 97 Abs. 2 UrhGDas AG Hamburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten nur gegeben ist, wenn der Unterlassungsanspruch auch weiter verfolgt wird. Vorliegend war ein Anschlussinhaber wegen Filesharings auf Ersatz von Abmahnkosten und Schadensersatz verklagt worden. Eine Unterlassungserklärung war im Vorfeld nach mehrfacher Aufforderung nicht abgegeben worden und die Unterlassung wurde auch nicht eingeklagt. Damit sei die Abmahnung unberechtigt gewesen, da der Rechtsinhaber hinsichtlich einer Unterlassung keinen Verfolgungswillen gezeigt habe. Als angemessenen Schadensersatz für den Down-/Upload eines Pornofilms nahm das Gericht im Übrigen einen Betrag in Höhe von 100,00 EUR an, da es sich nur um eine punktuelle Nutzungshandlung gehandelt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Köln: Abmahnkosten fallen bereits dann an, wenn der Rechtsanwalt beauftragt wird – auch wenn er letztendlich nicht tätig wirdveröffentlicht am 23. Januar 2014
AG Köln, Urteil vom 30.12.2013, Az. 147 C 139/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GGDas AG Köln hat entschieden, dass es für die Erstattung von Abmahnkosten irrelevant ist, ob eine solche Abmahnung auch tatsächlich verschickt worden ist. Vielmehr falle eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG als Grundgebühr in allen Angelegenheiten bereits mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Erhalt des – hier unstreitigen – Auftrags an, also in der Regel mit der Entgegennahme von Informationen. Sie falle auch an, wenn eigentlicher Schriftwechsel nicht geführt werde (Madert, in: Gerold/Schmidtiv. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, Rdnr. 13 zu Nr. 2300 VV). Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Frankfurt a.M.: Kein pauschaliertes Entgelt für Nachfragen bei Überweisungen oder Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Kredit)veröffentlicht am 20. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.04.2013, Az. 23 U 50/12 – rechtskräftig
§ 2 UKlaG, § 242 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, Art. 52 Abs. 1 EG-RL 64/2007Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Banken-AGB keine Klauseln enthalten dürfen, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen vorsehen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung bei (Teil-) Nichtabnahme eines Kredites vorsehen. In solchen Klauseln läge, so der Senat, eine unangemessene Benachteiligung von Privatverbrauchern, da das Bepreisen von Arbeiten einer Bank regelmäßig unzulässig sei, wenn, wie hier, dadurch ein Entgelt für vertraglich geschuldete Nebenleistungen (Auskunft gemäß § 242 BGB) oder die Erfüllung von Pflichten zur Vermeidung von sekundären vertraglichen Schadensersatzansprüchen erhoben werde (es stehe allein im Interesse der Bank, zu berechnen, welche zusätzlichen Geldforderungen ihr im Hinblick auf ein gewährtes Darlehen zustünden). Die Revision gegen dieses Urteil vor dem BGH wurde zurückgenommen (BGH, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13), so dass das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Abmahnung einer Gebrauchs- oder Geschmacksmusterverletzung rechtfertigt nicht per se die Ansetzung einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr / Zur Bemessung des Streitwertsveröffentlicht am 9. Januar 2014
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. X ZR 171/12
§ 3 ZPO, § 14 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1 RVG, Nr. 2300 VV RVGDer BGH hat entschieden, dass die Abmahnung einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterverletzung per se nicht die Annahme rechtfertigt, es handele sich um eine umfangreiche oder schwierige anwaltliche Tätigkeit. Dies gelte insbesondere dann, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen sei noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)