IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Januar 2012

    OLG Celle, Urteil vom 28.12.2011, Az. 14 U 107/11
    § 2 Abs. 2 RVG, Nr. 2300 VV RVG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass – entgegen BGH MDR 2011, 454 f. – ein Rechtsanwalt eine „erhöhte“ 1,5fache Gebühr verlangen kann, wenn die Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d. h. die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war. Dies könne vom Gericht überprüft werden. Da es sich um eine im wesentlichen verkehrsrechtliche Entscheidung handelt, welche aber auf wettbewerbsrechtliche Rechtsstreitigkeiten gebührenrechtlich ohne weiteres übertragen werden kann, haben wir die relevante Passage im Volltext der Entscheidung rot markiert: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.07.2010, Az. 1 S 501/10
    Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GG; §§ 1 Abs. 2 Nr. 2; 3 Abs. 6 BDSG; §§ 2 Abs. 1, Abs. 3 S. 2; 8; 18 Abs. 1 Nr. 2 DSG BW

    Der VGH Baden-Württemberg hat sich zu der Frage geäußert, inwieweit ein Urteil, welches veröffentlicht werden soll, hinsichtlich der Beteiligten zu anonymisieren ist. Interessant ist, dass auch dann, wenn eine Prozesspartei ohne größeren Aufwand identifiziert werden kann, die Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung zulässig sein kann, wenn ein „überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ gegeben ist. Hierzu der Verwaltungsgerichtshof: „Das Interesse an einer Veröffentlichung ist hier von hohem Gewicht, weil es um eine obergerichtliche Leitsatzentscheidung geht, die der Rechtsfortbildung dient. Jeder Nutzer einer juristischen Datenbank, der nach Entscheidungen zur partiellen Prozessunfähigkeit sucht, stößt auf den streitgegenständlichen Beschluss. … Das Schutzinteresse des Antragstellers am Ausschluss der Übermittlung bestimmter Angaben ist demgegenüber eher gering zu veranschlagen, soweit es um die Darstellung seines beruflichen Werdegangs, die Erwähnung der Vielzahl der von ihm geführten Bewerberschutzverfahren sowie die beschreibende Bewertung seiner Prozessführung geht. Denn die diesbezüglichen Daten betreffen ausschließlich das sozialbezogene Verhalten des Antragstellers und nicht etwa seine Privat- oder Intimsphäre. Anders fällt die Interessenbewertung und -abwägung in Bezug auf die in dem Beschluss wiedergegebenen Angaben zu psychiatrischen Untersuchungen und deren Ergebnissen und die Würdigung dieser Befunde … aus.“ Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. November 2010

    British High Court, Urteil vom 17.11.2010, Az. [2010] EWHC 2911 (Ch)

    Der British High Court of Justice hat eine hierzulande – mit Ausnahmen vgl. hier und hier – geklärte Rechtsfrage zur Zuständigkeit der Gerichte bei urheberrechtlichen Verstößen im Internet (vgl. z.B. hier und hier) überraschend anders entschieden: Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet verbreitet, so ist nach Auffassung des Britischen Gerichts nicht etwa der Erfolgsort, also jeder Ort, an dem das rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Werk abrufbar ist, entscheidend, sondern der Begehungsort, mithin der Ort, an dem der Server steht, über welchen das Werk in das Internet eingespeist wurde. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf die ähnliche Rechtslage bei der Übertragung von Fernseh- und Radiosendungen. Auch dort werde die gerichtliche Zuständigkeit nach der Frage beurteilt, wo der Ort belegen sei, von dem das Radio- oder Fernsehsignal ausgesendet werde. Das Gericht verwies im Übrigen auch auf die europäische Kabel-Satelliten-Richtlinie (93/83/EG). Der High Court legte zwar Wert darauf, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Doch dürfte die Ähnlichkeit weiterer urheberrechtlicher Probleme (z.B. zum Filesharing) dazu führen, dass die Rechtsansicht allgemeine Gültigkeit erhält. Eine Vorlage an den EuGH, was in Hinblick auf die entgegenstehende deutsche Rechtsprechung durchaus angebracht gewesen wäre, ersparte sich das Gericht, da die Klage auch aus diversen anderen Gründen abzuweisen sei. Zitat: „The case might fail on a variety of other grounds, such as absence of copying. A reference to the CJEU [Anmerkung: EuGH] in the circumstances of this case is, in my judgment, unnecessary.“

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2010

    LG Köln, Urteil vom 13.10.2010, Az. 28 O 332/10
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG


    Das LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Presserechts-Anwalt nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt ist, wenn ein anderer über ein von dem betreffenden Rechtsanwalt verlorenes Verfahren berichtet und den Anwalt namentlich mit diesem Verfahren in Verbindung bringt. Es sei nicht erkennbar, dass dem Kläger etwa ein umfassender Verlust an sozialer Achtung drohe, wenn das Urteil zum Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht werde. Hiergegen spreche, dass gar nicht das Verhalten des Klägers, sondern vielmehr das des Beklagten wesentlicher Gegenstand der Erörterungen in dem Urteil sei. Allein, dass der Kläger bei seinem Versuch, dieses Verhalten des Klägers durch eine gerichtliche Entscheidung in Zukunft zu unterbinden, gescheitert sei, führe nicht zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. (mehr …)

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