Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Tübingen: Die Drohung, Informationen aus einem Gerichtsverfahren an die Presse weiterzugeben, ist unerlaubte Erpressungveröffentlicht am 5. Dezember 2014
LG Tübingen, Beschluss vom 17.10.2014, Az. 4 O 293/14
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Tübingen hat entschieden, dass die Drohung, bestimmte Informationen aus einem Gerichtsverfahren an Verbraucherschutz-/Wirtschaftsmedien weiterzugeben, soweit der Bedrohte nicht auf Kostenerstattungsansprüche aus einem Gerichtsverfahren verzichtet, unzulässig ist, da dadurch das sog. Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt werde.
- BGH: Kosten für die Providerauskunft nach § 101 UrhG sind (anteilig) zu erstattende Verfahrenskostenveröffentlicht am 22. Oktober 2014
BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZB 71/13
§ 101 Abs. 2 S.1 Nr. 3 UrhG, § 101 Abs. 9 S.1 UrhG; § 91 Abs.1 S.1 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Kosten für das Auskunftsverfahren gegen einen Internet-Provider über die Identität des Inhabers einer bestimmten IP-Adresse der „Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits gegen die Person, die für eine über diese IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist“ dienen und somit gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO erstattungsfähig sind. Richtet sich das Auskunftsverfahren auf Auskunft über die Inhaber mehrerer IP-Adressen, können die Kosten des Verfahrens nur anteilig (nach Anzahl der betroffenen Personen) erstattet werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerwG: Presse hat Anspruch auf Auskunft über alle Beteiligten an einem Gerichtsverfahrenveröffentlicht am 6. Oktober 2014
BVerwG, Urteil vom 01.10.2014, Az. 6 C 35.13
§ 1 Abs. 1 IFGDas BVerwG hat entschieden, dass die Presse Anspruch auf Mitteilung der Namen von Personen hat, die in einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Hierzu gehörten neben den Berufsrichtern auch die Namen der Verteidiger, Staatsanwälte und der Urkundsbeamtin. Eine Ausnahme sei für eine Recherche zu Gerichtsverfahren lediglich dann gegeben, wenn es sich um personenbezogene Informationen handele, denen selbst bei Anlegung eines großzügigen, den besonderen Funktionsbedürfnissen und Arbeitsgewohnheiten der Presse vollauf Rechnung tragenden Maßstabs jede erkennbare materielle Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema der Recherche bzw. der ins Auge gefassten Berichterstattung abgehe. Zur Pressemitteilung Nr. 57/2014: (mehr …)
- AG Königs Wusterhausen: Kein Schmerzensgeld bei schriftsätzlicher beleidigender Äußerungen innerhalb eines Gerichtsverfahrens / „Antragssteller ist schlicht zu faul, zu arbeiten“veröffentlicht am 25. September 2012
AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.04.2012, Az. 20 C 569/11
§ 823 BGBDas AG Königs Wusterhausen hat entschieden, dass einer Klage, gerichtet auf die Zahlung von Schmerzensgeld durch die schriftsätzlich vorgetragene Erklärung, der Antragsteller sei schlicht zu faul zu arbeiten, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis fehle. Die Äußerungen des Beklagten (in einem anderen Gerichtsverfahren erfolgt) dienten der Rechtsverteidigung und mithin der Wahrnehmung berechtigter Interessen. In gerichtlichen Verfahren sei der Ehrschutz eingeschränkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für 3.980 Farbkopien im Gerichtsverfahren bei urheberrechtswidriger Fotonutzung / Fotoklauveröffentlicht am 14. August 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 8 W 98/11
§ 91 ZPO, VV 7000 Nr. 1 b VV RVGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten für verfahrensrelevante Farbkopien zwar grundsätzlich erstattungsfähig sind (vgl. § 91 ZPO). Allerdings seien die Kosten fu?r die für das Gericht bestimmten Originalschriftsa?tze nebst Anlagen kostenfrei. Bei einer Berechnung nach VV 7000 Nr. 1 b VV RVG wu?rde sich der zu erstattende Betrag weiter reduzieren, da die ersten 100 Seiten erstattungsfrei seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - US-Gericht untersagt Motorola, an einem deutschen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft zu erwirkenveröffentlicht am 13. April 2012
Der lange Arm US-amerikanischer Gerichte soll bis nach Deutschland reichen. Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat Motorola verboten, gegen Microsoft im Ausland, auch Deutschland, ein gerichtliches Verkaufsverbot für Hard- und Softwareprodukte zu erwirken. Es handelt sich um eine „einstweilige Sicherungsmaßnahme“, die aufrecht erhalten bleiben soll, bis gerichtlich festgestellt worden ist, ob Motorola die eigene Zusage erfüllt hat, Patente zum Videostandard H.264, der als Allgemeinstandard gilt, zu angemessenen Preisen fremden Herstellern zur Verfügung zu stellen. Um Motorola nicht gänzlich schutzlos zu stellen, hat Microsoft 100 Mio. US-Dollar als Sicherheit zu hinterlegen, falls sich das Verhalten von Motorola als rechtskonform erweisen sollte. Weiteres findet sich bei Golem (hier).
- Filesharing – Softwarehersteller Limewire zahlt über 100 Mio. US-Dollar Schadensersatz an Musikindustrieveröffentlicht am 17. Mai 2011
Das US-amerikanische Recht gibt es offensichtlich her: Der Softwarehersteller Limewire, insbesondere bekannt als Entwickler des Filesharing-Clients Limewire, hat sich in Ansehung einer Schadensersatzklage der Musikindustrie über 1,5 Mrd. (!) US-Dollar dazu befleißigt gefühlt, zwei Vergleiche abzuschließen über insgesamt 105 Mio. US-Dollar Schadensersatz (Arista Records LLC et al. v. Lime Wire LLC et al., File-No. 1-06-cv-05936, U.S. District Court for the Southern District of New York). Die Kläger hatten für insgesamt 10.000 über das Limewire-Netzwerk ausgetauschte Musikdateien ursprünglich eine Summe im Billiarden-Bereich gefordert, was das Gericht dann aber doch für „absurd“ hielt. Stattdessen wurde der Betrag auf 1,5 Mrd. US-Dollar „gedeckelt“. Vgl. hierzu Heise. Was wir davon halten? 1,5 Mrd. US-Dollar ist natürlich nicht mehr absurd. Ob die Richterin wußte, wieviel Nullen der von ihr vorgeschlagene Betrag hatte?
- LG Köln: Die Berichterstattung über verlorene Prozesse eines Rechtsanwalts greift nicht in dessen Persönlichkeitsrecht einveröffentlicht am 26. Juni 2010
LG Köln, Beschluss vom 31.05.2010, Az. 28 O 254/10
§§ 823 Abs. 1; 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber der Website www.buskeismus.de, Rolf Schälike, unter der Überschrift „Fünf Klatschen in einer Woche für die Kanzlei Scherz Bergmann“ über fünf verlorene Prozesse der Kanzlei berichten durfte. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfu?gung sei unbegru?ndet. Ein Anspruch auf Unterlassung des im Antrag genannten Umfangs gemäß § 1004 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben, da u.a. kein Verfu?gungsanspruch bestehe. (mehr …)