Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Nur eine Vertragsstrafe, wenn sich jeweils GmbH und Geschäftsführer zur Unterlassung verpflichten und die GmbH dagegen verstößtveröffentlicht am 30. Juni 2014
BGH, Urteil vom 08.05.2014, Az. I ZR 210/12
§ 31 BGB, § 313 Abs. 3 S.2 BGBDer BGH hat entschieden, dass auch dann, wenn sich nach einer marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sowohl die GmbH als auch der Geschäftsführer („das Organ“) zur Unterlassung verpflichten, in der Regel nur eine (!) Vertragsstrafe zu zahlen ist, soweit der erneute Verstoß der Gesellschaft zuzurechnen ist. Beide sollen als Gesamtschuldner haften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- FG Baden-Württemberg: Handeln Eheleute bei eBay gemeinsam unter einem Pseudonym, ist gleichwohl nur der Kontoinhaber des eBay-Accounts steuerpflichtigveröffentlicht am 20. Mai 2014
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013, Az. 1 K 1939/12
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStGDas FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei Verkäufen eines Ehepaars über die Internethandelsplattform eBay gleichwohl nur der Inhaber des eBay-Accounts steuerpflichtiger leistungserbringender Unternehmer ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Gesellschafter einer GbR könnten separat neben oder statt der GbR auf Unterlassung in Anspruch genommen werdenveröffentlicht am 12. März 2012
KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2005, Az. 1 W 307/05
§ 242 BGB, § 421 BGB, § 422 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die Gesellschafter einer GbR neben oder statt der GbR persönlich in Anspruch genommen werden können (BGH NJW 2001, 1056/1060). Sie seien aber nur dann Gesamtschuldner, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mehrere Unterlassungsschuldner seien keine Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421, 422 BGB, da die Erfüllung der Unterlassungspflicht des einen Schuldners nicht den anderen von seiner gleichartigen Verpflichtung zur Unterlassung befreie (OLG Koblenz, JurBüro 1985, 257). Für die Haftung der Gesellschafter einer GbR auf Unterlassung gelte nichts anderes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Kein doppeltes Ordnungsgeld gegen juristische Person und Geschäftsführerveröffentlicht am 25. Februar 2012
BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. I ZB 43/11
§ 890 ZPODer BGH hat entschieden, dass bei Zuwiderhandlung eines Organs einer juristischen Person (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) gegen eine Unterlassungsverfügung ein Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person festgesetzt werden kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für das Unternehmen dem Unterlassungsgebot zuwider handele. Ein Ordnungsgeld gegen das Organ könne hingegen nur dann festgesetzt werden, wenn dessen Handeln der juristischen Person nicht zugerechnet werden könne, weil es für einen daneben bestehenden eigenen Geschäftsbetrieb oder eine andere juristische Person stattgefunden habe. Eine gesamtschuldnerische Haftung komme nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung: