Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Karlsruhe: Zur irreführenden Werbung mit durchgestrichenen Preisenveröffentlicht am 9. Februar 2016
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2015, Az. 15 O 12/15 KfH
§ 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngVDas LG Karlsruhe hat entschieden, dass Preisangaben in einem Onlineshop irreführend sind, wenn mit einer Rabattierung gegenüber gestrichenen Preisen geworben wird, wenn erst nach Anklicken eines Sternchenhinweises auf einer Unterseite erläutert wird, dass die gestrichenen Preise nur bei Selbstabholung ab Lager gelten würden. Zum einen sei es für den Kunden nicht zumutbar, erst mehrere Seiten durchzulaufen, um zu erfahren, worum es sich bei dem gestrichenen Preis handele, zum anderen sei vorliegend davon auszugehen, dass der gestrichene Preis nie ernsthaft gefordert worden sei. Hinsichtlich der Angabe von Grundpreisen müssten diese immer auf derselben Seite dargestellt werden wie der Gesamt-Verkaufspreis. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Kaffeekapseln oder -pads dürfen nur unter Angabe eines Grundpreises angeboten werdenveröffentlicht am 8. Februar 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2015, Az. 12 O 465/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 2 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass beim Angebot von Kaffeekapseln oder Kaffeepads (ebenso bei Teekapseln und -pads) immer der Grundpreis mit anzugeben ist. Der Argumentation, dass es sich bei den Kapseln oder Pads nicht um Waren handele, die üblicherweise unter Angabe des Gewichts angeboten würden, da maßgebliche Konsumeinheit die Kapsel/das Pad sei, schloss sich das Gericht nicht an. Ein Vergleichsbedürfnis des Verbrauchers bestehe sowohl für die verschiedenen Kapselprodukte untereinander als auch zu Angeboten von Tee oder Kaffee in lose verpackter Form. Die genannten Produkte seien austauschbar, denn es liege nahe, dass ein nicht nur unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise beide Zubereitungsmöglichkeiten kenne und besitze. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Wann Grundpreisangaben in einer Artikelübersicht nicht erforderlich sindveröffentlicht am 16. September 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2014, Az. 38 O 70/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Artikelübersicht eines Onlineshops für Hygieneartikel Grundpreisangaben dann nicht zwingend erforderlich sind, wenn gar keine einzelnen Artikelpreise angegeben sind. Vorliegend sei in der Übersicht lediglich die Angabe „T Händedesinfektion Desinfektion ver. Größen“ sowie „Preis von: EUR 1,60“ zu finden. Eine Zuordnung des Preises zu bestimmten Artikeln liege nicht vor. Wenn keine Preise für einzelne Artikel angegeben seien, sei auch eine Grundpreisangabe nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Gratiszugaben dürfen in die Angabe des Grundpreises einberechnet werdenveröffentlicht am 25. April 2014
BGH, Urteil vom 31.10.2013, Az. I ZR 139/12
§ 2 Abs. 1 S. 1 PAngVDer BGH hat entschieden, dass kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, wenn ein Lebensmittelhändler einen Kasten Erfrischungsgetränke mit 12 Flaschen zuzüglich zweier Gratis-Flaschen anbietet und für die Angabe des Grundpreises den Inhalt von 14 Flaschen zu Grunde legt. Die Art und Weise der Berechnung sei für den Verbraucher erkennbar gewesen und widerspreche auch keiner Vorschrift der Preisangabenverordnung. Die Vorinstanz hatte dies bereits ebenso gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Ein Verstoß gegen wesentliche Informationspflichten ist auch immer ein Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt – Grundpreisangabenveröffentlicht am 18. Januar 2013
OLG Köln, Urteil vom 19.10.2012, Az. 6 U 46/12
§ 4 Nr. 11 UWG; § 2 PAngVDas OLG Köln hat entschieden, dass bei falschen Grundpreisangaben eine Rechtfertigung durch Einhaltung der fachlichen Sorgfalt und dem Vorhandensein lediglich einiger „Ausreißer“ nicht möglich ist. Bei Fehlen wesentlicher Pflichtinformationen sei die Nichteinhaltung der fachlichen Sorgfalt und damit die Wettbewerbswidrigkeit gerade indiziert. Es handele sich bei falschen oder fehlenden Grundpreisangaben nicht um Bagatellverstöße. Vorliegend habe die Beklagte zudem nicht belegen können, dass es sich bei den falsch bezeichneten Gemüsekonserven lediglich um Ausreißer gehandelt habe, welche nicht durch bessere Kontrollen hätten verhindert werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Lieferdienst muss Grundpreise für Fertigware angebenveröffentlicht am 19. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 28.06.2012, Az. I ZR 110/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 4 Nr. 2 und 4 PAngVDer BGH hat entschieden, dass ein Lieferdienst, der auch in Fertigpackungen verpackte Ware ausliefert (z.B. Wein, Eiscreme), für diese Waren in seinen Preislisten und in der Werbung neben dem Endpreis auch den Grundpreis (pro Liter) angeben muss. Eine Ausnahmeregelung greife hier nicht, da bei den abgepackten Waren nicht die Dienstleistung (liefern), sondern das Warenangebot im Vordergrund stehe. Dies sei nur bei den selbst zubereiteten Speisen (z.B. Pizza) anders. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Bei der Angabe von Grundpreisen dürfen vom Händler Gratis-Zugaben eingerechnet werdenveröffentlicht am 3. Juli 2012
OLG Köln, Urteil vom 29.06.2012, Az. 6 U 174/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Grundpreisangabe für einen Kasten Erfrischungsgetränke nicht nur den üblicherweise im Kasten enthaltenen Flascheninhalt, sondern auch den Inhalt der kostenlosen Zugaben (hier in Form von zwei kostenlosen Flaschen) berücksichtigt, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine Lebensmittel-Handelskette hatte Kästen mit 12 x 1-Liter-Flaschen eines Erfrischungsgetränkes mit dem Zusatz beworben „Beim Kauf eines Kastens erhalten Sie zusätzlich 2 Flaschen GRATIS“ bzw.: „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“ und sodann als Grundpreis den Gesamtpreis dividiert durch die Anzahl von 14 (!) Flaschen angegeben. (mehr …)
- LG Hamburg: Bei eBay reicht die Angabe des Grundpreises in der Artikelbeschreibung nicht ausveröffentlicht am 30. November 2011
LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az. 327 O 196/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 2 PAngVDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der beim Verkauf seiner Waren über eBay verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, diesen bereits in der „Angebotsübersicht“ und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitzuteilen hat. Dies läuft darauf hinaus, dass der Grundpreis in der Titelzeile aufgeführt wird, da eBay keine gesonderten Angabemöglichkeiten für Grundpreise zur Verfügung stellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Auch der Pizza-Dienst ist zur Angabe von Grundpreisen verpflichtetveröffentlicht am 29. August 2011
OLG Köln, Urteil vom 01.06.2011, Az. 6 U 220/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngVDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Speisenlieferdienst beim Angebot fertig verpackter Lebensmittel, die mit individuell zubereiteten Lebensmitteln vertrieben werden, den Grundpreis anzugeben hat. Den Einwand der Beklagten, dass es sich bei den streitbefangenen Getränken und Desserts um ein bloßes Randsortiment handele, dem auch wegen seines geringen Umsatzanteils neben der gastronomieähnlichen Hauptdienstleistung keine eigenständige Bedeutung zukomme, verwarf das Oberlandesgericht. Im vorliegenden Fall ging es um die Produkte „5 l Fass Bitburger Premium Pils solo“, „Chianti, Lambrusco, Soave 0,75 l“ und „Cookie Caramel Brownie Cup 500 ml“. Zugleich hat der Senat aber die Revision zugelassen, weil der Auslegung der hier verfahrensrelevanten §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV und ihrer Anwendbarkeit auf Angebote von Speisenlieferdiensten eine über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung nicht abzusprechen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Trier: Nicht jede fehlende Grundpreisangabe ist ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 25. Juni 2011
LG Trier, Urteil vom 16.06.2011, Az. 10 HK O 3/11
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV
Das LG Trier hat entschieden, dass nicht jede fehlende Grundpreisangabe einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Partyausstatter eine Rolle mit 6 m Absperrband für 3,95 EUR angeboten, ohne den Preis pro Meter auszuweisen. Gleichwohl erkannte die Kammer keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 S. 1 PAngGV. Zitat: (mehr …)