IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. März 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009, Az. 4 U 156/09
    § 2 PrAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf sog. Sauna-Aufguss-Flüssigkeiten unter Angabe des Grundpreises mit 1,98 EUR pro 100 ml nur einen bagatellhaften Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn die gesetzliche Vorgabe einen Grundpreis je Liter vorsieht. Das Landgericht habe zunächst zu Recht einen Verstoß gegen § 2 Preisangabenverordnung angenommen. Nach dieser Vorschrift müsse nämlich bei Warenangeboten neben dem Endpreis auch der Grundpreis angegeben werden. Dieser Grundpreis sei bei flüssigen Produkten auf 1 Liter als Mengeneinheit zu beziehen. Diese Grundpreisangabe sei in der angegriffenen Werbung der Klägerin falsch ausgeworfen worden. Denn es sei nur der Preis pro 100 ml angegeben gewesen. Diese Grundpreisangabe sei auch nicht nach § 9 Abs. 5 Ziff. 2 Preisangabenverordnung entbehrlich. Die Beklagte habe zu Recht darauf hingewiesen, dass sich schon aus der Überschrift der Werbung der Klägerin ergebe, dass das Produkt nicht ausschließlich der Färbung oder der Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel diene. Nur dann sei aber nach der genannten Vorschrift die Grundpreisangabe entbehrlich. Als Marktverhaltensregelung sei die Preisangabenverordnung nach § 4 Ziff. 11 UWG auch dem Schutz durch das UWG zugänglich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. März 2010

    LG Hof, Urteil vom 26.01.2007, Az. 24 O 12/07
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 Satz 1 PAnGV

    Das LG Hof hat entschieden, dass bei sog. „Startpreis“-Auktionen keine Grundpreisangaben erforderlich sind. So sei der verfahrensgegenständliche Verkauf von 2 Kg Leberkäs im Rahmen einer eBay-Auktion unter Unterlassung der Angaben zum Grundpreis kein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAnGV. Bei der so genannten Auktion bestimme nicht der Verkäufer, sondern der Käufer den Preis. Es sei daher dem Verkäufer weder möglich, den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben, noch den Endpreis. Die Preisangabenverordnung diene dem Schutz des Verbrauchers und zugleich des Wettbewerbs. Beide seien  jedoch vorliegend nicht schutzbedürftig, da nicht der Unternehmer mit Preisen werbe, sondern der Kunde den Preis bestimme. Demgemäß schließe auch § 9 Abs. 1 Nr. 5 PAnGV die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung auf Warenangebote bei Versteigerungen aus. Unter Begriff der Versteigerung fielen auch Internet-Auktionen (Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 9 PAnGV RdNr. 6). (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 163/06
    §§ 1, 2, 4 PAngV

    Der BGH hat entschieden, dass es nicht zulässig ist, den Grundpreis von Waren in einem Internetshop, die z.B. nach Gewicht, Länge oder Volumen angegeben werden, erst in der Artikelbeschreibung anzugeben, die beim Anklicken des Produkts gezeigt wird. Der Grundpreis sei in unmittelbarer Nähe zum Endpreis anzugeben, was nur dann der Fall sei, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden könnten.  Werde auf einer Vorseite, z.B. der Startseite, der Artikel nur mit dem Endpreis beworben, sei dies wettbewerbsrechtlich unzulässig, da der Kunde vor seiner Kaufentscheidung nicht zwangsläufig die weiter beschreibende Produktseite aufrufen müsse. Wenn eine Werbung unter Angabe von Preisen erfolge, sei auch für die Werbung die Preisangabenverordnung zu beachten, da sie lediglich ein Minus zum eigentlichen Angebot darstelle.

    (mehr …)

I