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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 14.11.2014, Az. 6 U 82/14
    § 3 Abs. 1 und 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Nassrasierer mit u.a. den Slogans „Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten“ und „Olaz-Feuchtigkeitskissen geben Feuchtigkeitsspendende Creme ab, die deine Rasur verbessern“ irreführend ist, wenn die Hautfeuchtigkeit während und nach der Rasur tatsächlich nicht höher ist als vorher. Ein solcher Effekt konnte vorliegend von der Beklagten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. April 2015

    OLG Köln, Urteil vom 04.07.2014, Az. 6 U 21/14
    § 15 Abs. 2 und 4 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens als „Kompetenzcenter für D Spindeln“, wobei „D“ ein fremder Hersteller von Spindeln ist, untersagt werden kann. Zum einen werde das Unternehmenskennzeichen des Herstellers ohne dessen Zustimmung markenrechtswidrig verwendet. Des Weiteren erwecke die Bezeichnung als Kompetenzcenter den irreführenden Eindruck, dass eine besondere Geschäftsbeziehung zwischen der Beklagten und der Klägerin bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 25.07.2014, Az. 6 U 47/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbefilm für Staubsauger, in welchem verschiedene Staubsauger in Anwesenheit eines französischen Gerichtsvollziehers getestet und verglichen werden, irreführend ist, wenn der Test mit den Worten „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ beschrieben wird. Darunter verstehe der Verbraucher die Kontrolle durch einen Richter, nicht durch einen Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus könne die Werbeaussage „Beste Saugleistung“ zwar im Zusammenhang mit dem im Video gezeigten Test verwendet werden, jedoch nicht isoliert auf einem Werbeprospekt. Im letzteren Fall stelle sie eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
    § 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als sog. Keyword in einer Google AdWords-Anzeige unzulässig ist, wenn ein deutlicher Hinweis darauf fehlt, dass es sich bei dem Werbenden nicht um den Markeninhaber handelt. In diesem Fall werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt und die Rechte des Inhabers verletzt. Vorliegend ging es um die Verwendung der Marke „Parship“ durch einen Konkurrenten der bekannten Partnerschaftsvermittlung. Die Verteidigung der Beklagten, es lasse sich nicht mehr nachvollziehen, welche Keywords bei Google gebucht worden seien, wies das Gericht als prozessual unzulässig zurück, da es um eigene Handlungen und Wahrnehmungen der Beklagten gehe, welche die Klägerin nicht kennen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2015, Az. 4 U 196/14
    § 43 Abs. 2 MessEG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Verpackung eines Frischkäses, bei welcher das Volumen der Umverpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt, wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um eine so genannte „Mogelpackung“, bei welcher der Verbraucher die Füllmenge erheblich überschätzen und dadurch getäuscht würde. Bereits zuvor wurde eine frühere Verpackung desselben Frischkäses aus diesen Gründen verboten (hier). Zur Pressemitteilung vom 15.04.2015:

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  • veröffentlicht am 10. April 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2015, Az. 1 U 100/14
    § 8 Abs.1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass die Werbung eines Autohauses mit einem TÜV-Siegel irreführend ist, wenn das Siegel auf Grund einer Kundenbefragung verliehen und auf diesen Umstand nicht hingewiesen wurde. Ohne einen solchen Hinweis werde der unzutreffende Eindruck erweckt, der TÜV sei im Rahmen eines unabhängigen Tests zu dem Ergebnis gelangt, der Bereich Kundendienst und Teileservice des Autohauses sei mit sehr gut zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. April 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014, Az. I-15 U 56/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Praxis eines Telefonanbieters, einen zweiten Portierungsauftrag zu erstellen, nachdem der Kunde seine Kündigung des vorherigen Anbieters zurückgenommen und keine erneute Willenserklärung zur Portierung abgegeben hat, wettbewerbswidrig ist. Dabei handele es sich um eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs gegenüber dem vorherigen (und bleibenden) Anbieter. Dieses Vorgehen sei als Abfangen von Kunden zu werten, da auf die Kunden des Wettbewerbers unangemessen eingewirkt werde und diese entgegen ihrem Willen zum Wettbewerber umgeleitet würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. März 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. I-20 U 208/13
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Aussage „TÜV-geprüft“ einer Versandapotheke auf einer Webseite unzulässig ist, wenn keine Angaben dazu getätigt werden, worauf sich diese Aussage bezieht. Tatsächlich hatte die Beklagte ein TÜV-Zertifikat über ihr Qualitätsmanagement erhalten, was aber aus ihrem Webauftritt nicht nachvollziehbar war. Damit fehlten wesentliche Angaben, die für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers notwendig seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2015, Az. 8 A 10959/14.OVG
    § 25 WeinG

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung „Aperitivo Sprizz“ für ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk zulässig ist. Verbraucher würden dadurch nicht in die Irre geführt, da der Ausdruck „Aperitivo“ bzw. „Aperitif“ keine besondere Qualitätsvorstellung wecke. Insoweit komme es nicht darauf an, ob es sich bei dem Getränk um aromatisierten Wein oder lediglich um ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. März 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014, Az. 12 O 482/13
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 VO (EG) 1924/2006

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Fernsehwerbung mittels eines Dialoges für ein nahrungsergänzendes Getränk mit u.a. den Gesprächsteilen „Elastin ist drin. Das verleiht Elastizität […] Das heißt, dieser Zustand, der bei ganz vielen im Alter zu sehen ist, Hängewangen, Doppelkinn, aber auch Winke-Winke-Ärmchen wird wieder korrigiert durch die Zufuhr von Elastin“ u.v.m. (siehe Urteilstenor) wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, für welche ein Wirksamkeitsnachweis erbracht sein müsse. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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