IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Koblenz, Urteil vom 21.04.2015, Az. 8 A 10050/15.OVG
    § 25 WeinG, § 31 Abs. 7 WeinG; § 39 Abs. 2 S. 1 LFGB

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass Voraussetzung für die Benennung eines Betriebes als „Weinkellerei“ ist, dass in diesem Betrieb Betriebsräume und Einrichtungen vorhanden seien, die der Weinbereitung dienen. Es genüge nicht, dass der Betrieb Weine kaufe und sie unmittelbar an einen Lohnabfüller liefern lasse, der sie abfülle, kartoniere und bis zum Versand einlagere. Darin liege eine Irreführung des Verkehrs über einen wertbestimmenden Umstand. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Juni 2015

    OLG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2001, Az. 3 U 8/01
    § 3 S. 1 UWG a.F.

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung einer Zeitschrift mit der Wendung „Europas unbegrenzter Karrieremarkt aus dem Internet“ irreführend und daher unlauter ist, wenn der Großteil der Ausgaben weniger als 10 %, einige Ausgaben sogar weniger als 2 %, europäische Stellenanzeigen enthalte. Nach der Werbung dürfe der potentielle Kunde jedoch davon ausgehen, dass in bedeutsamem Umfang Stellenanzeigen von europäischen Unternehmen außerhalb Deutschlands enthalten seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2015, Az. 12 O 337/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Düsseldorf hat auf Grund eines Antrags der Wettbewerbszentrale entschieden, dass eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn ein Preisvergleichsportal für Hotelbuchungen die Anzahl buchbarer Hotels in Google-Werbeanzeigen höher angibt, als tatsächlich buchbare Hotels vorhanden seien (z.B. bei Google: „Sölden 610 Hotels“ und auf eigener Internetseite: „Hotels Sölden: 82 von 554“). Es seien gravierende Abweichungen nicht nur in Einzelfällen vorhanden, welche den Verbraucher über die tatsächliche Anzahl buchbarer Hotels täuschen würden.

  • veröffentlicht am 22. Mai 2015

    BGH, Urteil vom 18.12.2014, Az. I ZR 129/13
    § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG; Art. 2 Buchst. k Richtlinie 2005/29/EG, Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2005/29/EG

    Der BGH hat entschieden, dass die Werbung für eine Schlafzimmereinrichtung mit der hervorgehobenen Angabe „KOMPLETT“ irreführend sein kann, wenn die abgebildeten Matratzen und Lattenroste nicht Teil des Angebots sein sollen. Eine wettbewerbswidrige Irreführung liege jedoch dann nicht vor, wenn sich weiter unten auf derselben Werbeseite klarstellende Angaben fänden, die den Angebotsumfang bestimmen und davon ausgegangen werden könne, dass der Verbraucher diese Angaben zur Kenntnis nehme. Ein Sternchenhinweis sei hierfür nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 3/14
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit der Formulierung „spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Fachanwaltstitel nicht vorliegt und auch die Voraussetzungen für die Verleihung dieses Titels nicht gegeben sind. Aus Sicht des Verkehrs bestehe hier eine Verwechslungsgefahr zwischen „Spezalist“ und „Fachanwalt“. Andere Formulierungen wie z.B. Frau X spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht oder Die Kanzlei X hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert seien jedoch als zulässig zu erachten. Es komme immer auf den genauen Kontext der Werbeaussagen an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aachen, Urteil vom 13.01.2015,  Az. 41 O 60/14
    § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Aachen hat entschieden, dass 20 Jahre alte Ware, auch wenn sie zuvor nicht benutzt wurde, nicht als „neu“ angeboten werden darf. Dabei handele es sich um eine wettbewerbswidrige Irreführung. In einem solchen Zeitraum könnten Lagerschäden (z.B. Korrosion bei Kugellagern wie vorliegend) nicht ausgeschlossen werden. Der Verbraucher rechne bei der Anpreisung als „neu“ auch nicht mit veralteter Ware, sondern mit fabrikneuen Produkten. Dies bedeute, dass die Ware noch nicht benutzt worden sei, durch Lagerung keinen Schaden erlitten habe und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2015

    OLG Köln, Urteil vom 27.03.2015, Az. 6 U 134/14
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbevideo zur schnelleren Datenübertragung mittels der Technik des Vectoring irreführend ist, wenn darin der Eindruck vermittelt wird, dass damit beständig höhere Übertragungsraten von z.B. 100 MBit/s beim Herunterladen erreicht würden. Der Hinweis, dass es sich dabei um maximale Geschwindigkeiten handele, die nicht immer erreicht werden könnten, fehle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Mai 2015

    LG Frankenthal, Urteil vom 13.01.2015, Az. 1 HK O 14/14
    § 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Frankenthal hat entschieden, dass die Herausgabe einer Kontaktanzeige, welche nicht erkennen lässt, dass der Kontakt ausschließlich über eine gewerbliche Partnervermittlung gegen Zahlung einer Gebühr zustande kommen könne, irreführend ist. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Zeitungsrubrik erscheine, in welcher private Kontaktanzeigen üblich seien. In diesem Fall müsse der gewerbliche Charakter einer Anzeige verdeutlicht werden. Zum Volltext der Entscheidung:

     

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  • veröffentlicht am 11. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 28.01.2015, Az. 16 O 2/15
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 HWG, § 3a HWG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel für Anwendungsgebiete, für welche eine Zulassung nicht gegeben ist, irreführend und daher unzulässig ist. Darunter falle auch die Darstellung, wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Oberbegriff bezeichnet werde, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, für welches das Mittel zugelassen sei, auch ein Anwendungsgebiet gehöre, für das es an einer Zulassung fehle. Sei eine Indikation nicht von einer Zulassung erfasst, müsse eindeutig darauf hingewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Mai 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 110/14
    § 5 UWG; § 1 UKlaG; § 307 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Rechtsschutzversicherung, welche die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig macht, den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Für den Versicherungsnehmer stelle die Klausel eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sie den Zugang zur – für ihn kostenfreien – anwaltlichen Beratung erschwere. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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