IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2012, Az. 6 U 189/10
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bezeichnung „Park Hotel“ (hier: „Park Hotel Stadt Freiburg“) irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Umgebung des Hotels keinen parkähnlichen Charakter sowie Ruhe und Naturnähe aufweise. Befinde sich das so bezeichnete Hotel in einem gewerblichen genutzten Umfeld zwischen Bahn und verkehrsstarker Verbindungsstraße, liege ein Wettbewerbsverstoß vor. Die Vorinstanz hatte unter der Bezeichnung „Park Hotel“ noch lediglich einen Hinweis auf eine gehobene Güte des so bezeichneten Hotels gesehen, nicht jedoch auf die Umgebung. Eine Verwechslungsgefahr mit dem „Parkhotel Post“ des Klägers auf Grund ähnlicher Namen verneinte das Gericht allerdings. Auf die Entscheidung wies die Wettbewerbszentrale (hier) hin.

  • veröffentlicht am 7. Juni 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2011, Az. 14 U 56/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 u. Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genannter Enthüllungsroman, der in identifizierender Weise intime Details aus dem Sexualleben des Betroffenen verbreitet, dessen Persönlichkeitsrechte verletzt.  Auf die Frage, ob die Schilderungen wahr oder unwahr seien, komme es dabei nicht an, da sie wegen der Berührung des Kernbereichs der Persönlichkeit überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehörten. Die Rechte des Betroffenen überwögen dabei bei weitem die Kunstfreiheit, wobei der Senat in Zweifel zog, ob das streitgegenständliche „Werk“ überhaupt der Kunstfreiheit unterfiele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Juni 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 18/11
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in Ärzteverzeichnissen die Bezeichung der dort aufgeführten Mediziner als „Top-Experten“ oder „Spitzenmediziner“ u.ä. nicht zulässig ist. Der Herausgeber des streitgegenständlichen Ärzteverzeichnisses erwecke damit bei den angesprochenen Patienten den Eindruck, dass nach aufwendiger Recherche die in ihrem Fachgebiet führenden Ärzte präsentiert würden. Dies konnte jedoch im Verfahren nicht belegt werden, zumal bereits die Kriterien zur Einstufung als „Spitzenmediziner“ unklar seien. Darüber hinaus würden die aufgeführten Ärzte für den Eintrag bezahlen, so dass es sich nicht um unabhängige Berichterstattung handele, sondern der Sache nach um eine Werbeplattform für Ärzte.

  • veröffentlicht am 25. Mai 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011, Az. 6 U 78/10
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 49 Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass Nachrichtenmeldungen urheberrechtlichen Schutz genießen können, wenn diese sich nicht in einer nur handwerklichen Zusammenstellung von Informationen erschöpfen. Dies wurde in einer Reihe von Nachrichten der Agentur AFP (Agence France-Press) bejaht. Die Agentur sei auch zum Schadensersatz berechtigt. Sie könne insoweit die eigenen Tarife für die Nutzung ihrer Artikel zugrunde legen; dies entspreche „mangels gegenteiliger Anhaltspunkte demjenigen, was vernünftige Vertragsparteien in der Situation der Parteien vereinbart hätten (§ 287 ZPO).“ Unbegründet sei der geltend gemachte Zahlungsanspruch aber, soweit die Klägerin eine Verdoppelung dieser Tarifsätze wegen unterbliebener Autorenbenennung (Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts) verlangt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2012, Az. 6 U 12/11
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 11 Abs. 1 LFGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Getränk, welches als „Mango-Orangenblüten“-Wasser beworben wird, neben Mineralwasser und Mangosaft auch Essenzen der Orangenblüte enthalten muss. Der Getränkehersteller vertrat die Ansicht, dass der Hinweis „mit dem Hauch von Frucht und Blüte“ dem Verbraucher verdeutliche, dass in dem Getränk lediglich Aromen von Orangenblüten enthalten seien und dass im Übrigen das Zutatenverzeichnis keine Orangenblüten-Essenz aufweise. Der Senat sah Letzteres allerdings nicht als geeignet an, die Irreführung auszuräumen, da der Verbraucher die plakative Aufmachung des Produktes zunächst mit dem Inhaltsverzeichnis vergleichen und sodann aus der fehlenden Angabe darauf schließen müsse, dass jedenfalls keine Orangenblüten-Essenz verwendet werde.

  • veröffentlicht am 26. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 06.10.2011, Az. 9 U 8/11
    § 437 Ziff. 2 BGB, § 323 BGB, § 346 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für die Abgrenzung zwischen einem Handeln als Verbraucher oder als Unternehmer bei einem Kaufvertrag dessen Zweck zur Beurteilung herangezogen werden muss. Dabei sei auf objektive Gesichtspunkte abzustellen und subjektive Vorstellungen des Käufers, die dieser nicht nach außen hin mitteilte, seien zu ignorieren. Vorliegend habe die Rubrik für den Käufer den vorgedruckten Zusatz „Gewerblich“ enthalten und in der für den Namen des Käufers vorgesehenen Zeile sei handschriftlich „Handelsvertreter S.“ eingetragen worden. Dies spreche für die Unternehmereigenschaft des Käufers, so dass ein vereinbarter Haftungsausschluss wirksam sei. Darüber hinaus könne bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern eine Laufleistungsangabe im Kaufvertrag nicht als Garantie für die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesehen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 2. März 2012

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 6 W 69/11
    § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG; § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO, § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für ein Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG für jeden Antrag die einschlägige Festgebühr (200,00 EUR) nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO anfällt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn zwar mehrere Anträge zusammengefasst würden, diese sich aber auf jeweils unterschiedliche Lebenssachverhalte bezögen. Vorliegend bezog sich der Antrag auf die Beauskunftung von IP-Adressen vom 11., 12., 13. und 14. Februar 2011 betreffend zwei Musikwerke. Danach ergebe sich eine Gebühr von 1.600 EUR = 2 (Musikstücke) x 4 (Kalendertage) x 200,00 Euro. Die Anzahl der IP-Adressen selbst (hier: 121) bleibe hingegen außer Betracht. Die Vorschrift der Kostenordnung sei allerdings insoweit nicht eindeutig. Es diene jedoch nicht dem Zweck der Vorschrift, dass ein Antragsteller die Gebührenhöhe dadurch minimieren könne, dass er inhaltlich selbständige Anträge sammele und in einer formal einheitlichen Antragsschrift zusammenfasse. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2012, Az. 6 W 92/11
    § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren, wenn der Anlass der einstweiligen Verfügung zwischen Absendung des Antrags und Eingang bei Gericht wegfällt, eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffen ist. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin, nachdem der Antrag auf einstweilige Verfügung vom Antragsteller bereits zur Post aufgegeben war, doch noch eine Unterlassungserklärung abgegeben, woraufhin der Antragsteller den Antrag zurücknahm. Die Kosten wurden der Antragsgegnerin auferlegt. Die Kosten des Verfügungsverfahrens seien, ebenso wie im Klageverfahren, demjenigen aufzuerlegen, der ohne die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, die zum Wegfall des Grundes für die Antragstellung geführt habe, in dem Rechtsstreit unterlegen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2011, Az. 6 U 93/11
    § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für ein Medizinprodukt (hier: Ultraschallgerät), welches mit hautverjüngender Wirkung („Faltenreduktion“, „Bindegewebsstraffung“, „schneller sichtbarer Erfolg“) beworben wird, diese Wirkung auch wissenschaftlich nachgewiesen werden muss. Für eine fehlende wissenschaftliche Absicherung reiche bereits aus, wenn die behauptete Wirkung allgemein in der Wisschenschaft bezweifelt werde. Für den Nachweis der Korrektheit der beworbenen Wirkung sei darüber hinaus jedenfalls eine Studie nicht geeignet, die vom geschäftsführenden Gesellschafter des Herstellerunternehmens konzipiert worden sei. Es sei jedenfalls erforderlich, dass die Wirksamkeit der beschriebenen Methode von einer unabhängigen Stelle bestätigt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Az. 4 U 86/07
    § 95 Abs. 1 TKG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Beweisführung mittels IP-Adresse unzulässig ist, wenn die IP-Adresse rechtswidrig, also ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Nutzers, gewonnen wurde. Bei der Zuordnung von dynamischen IP-Nummern zu konkreten Personen handelt es sich um Verkehrsdaten im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG und nicht etwa um Bestandsdaten im Sinne von § 95 Abs. 1 TKG. Zitat aus den Entscheidungsgründen: (mehr …)

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