IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. September 2010

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.2010, Az. 4 W 19/10
    §§
    32 Abs. 2 RVG; 68 Abs. 1 S. 1 GKG; 12 Abs. 4 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der angemessene Streitwert für Fehler in der Widerrufsbelehrung und ungenügende Garantieangaben 3.000,00 EUR beträgt. Diesen Streitwert hatte das Landgericht bei Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung festgelegt. Die Klägervertreter legten gegen diese Festsetzung Beschwerde ein und behaupteten, das wirtschaftliche Interesse des Klägers rechtfertige einen Streitwert von mindestens 12.500,00 EUR. Beide Parteien würden einen Jahresumsatz von ca. 1 Million Euro erzielen. Das OLG folgte dieser Argumentation nicht. Die geltend gemachten Ansprüche dienten dem Schutz von Verbraucherinteressen, so dass für die Streitwertfestsetzung das Interesse des Klägers an der Durchsetzung dieser Verbraucherschutznormen zu bewerten gewesen sei. Dabei sei eine Bewertung von 3.000,00 EUR pro Verstoß durchaus angemessen. Dabei sei berücksichtigt, dass die vom Kläger gerügten Verstöße des Beklagten eine begrenzte Bedeutung hätten; es gehe nicht um massenhafte Verstöße eines größeren Unternehmens. Nach § 12 Abs. 4 UWG sei der Streitwert dann auf Grund der Einfachheit der Angelegenheit weiter zu reduzieren auf 3.000,00 EUR für beide Anträge. Eine höhere Festsetzung des Streitwerts sei auch nicht durch wirtschaftliche Interessen des Klägers gerechtfertigt.

  • veröffentlicht am 23. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az. 6 U 5/10
    §§ 261 Abs. 3 Nr. 2; 937 ZPO; § 14 Abs. 2 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Gericht, welches eine einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes erlassen hat, jedenfalls hinsichtlich der einstweiligen Verfügung zuständig bleibt, auch wenn die Hauptsacheklage an einem anderen Ort erhoben wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. April 2010

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az. 6 U 46/09
    §§
    2 Abs. 1 Nr. 7; 69a UrhG

    Das OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass eine für ein Computerprogramm gestaltete Eingabemaske grundsätzlich weder unter urheber- noch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten geschützt ist. Ein Formular, das zur Erfassung der Buchung einer Reise diene, müsse bestimmte Felder vorsehen, in denen die relevanten Daten, etwa der Reiseveranstalter, die Art der Reise, Angaben zur Reise mit Reisedaten, et cetera eingetragen werden könnten. Welche Eingabefelder vorgesehen würden, sei zwar nicht vollständig, aber doch ganz überwiegend durch sachliche Erfordernisse vorgegeben. Eine schöpferische Leistung könne zwar vorliegen, wenn die graphische Gestaltung der Maske im Vordergrund stehe, etwa die Anordnung der Felder. Dass die T.-Maske insoweit auf einer Leistung beruhe, die über das rein Handwerkliche hinausgehe, vermochte der Senat jedoch nicht zu erkennen. Die Klägerin hatte zuvor geltend gemacht, die …-Buchungsmaske stelle eine unrechtmäßige Nachahmung der Buchungsmaske der Klägerin dar. Die Beklagte verletze urheberrechtliche Verwertungsrechte der Klägerin, ferner liege eine verbotene sklavische Nachahmung vor. Zum urheberrechtlichen Schutz von programmierten Werken sei auf unsere Rechtsprechungsübersicht (Urheberschutz von Websites) verwiesen. Zum Volltext der Entscheidungsgründe:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. April 2010

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2010, Az. 13 U 81/09
    §§ 307; 366 BGB; § 1 UKlaG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein städtisches Versorgungsunternehmen (SVS) Verbraucher in seinen AGB nicht wirksam dazu anhalten kann, Zahlungen in Bezug auf ein bestimmtes, von ihm vorgegebenes Vertragsverhältnis zu entrichten. Der Versorger hatte in Verträgen über die Lieferung von Erdgas für den Eigenverbrauch im Haushalt bestimmt, dass zur Schuldentilgung geleistete Beträge zunächst auf „Forderungen der Stadt aus dem öffentlich-rechtlichen Abwasseranschluss- und -nutzungsverhältnis“, sodann auf „Forderungen der SVS aus Stromlieferungen“ und erst dann auf „Forderungen der SVS aus Erdgaslieferungen“ angerechnet werden. Dies hielt das Oberlandesgericht wie der klagende Verbraucherverband für unwirksam, wobei es allerdings darauf hinwies das eine Tilgungsreihenfolge für Zahlungen innerhalb des konkreten Vertragsverhältnisses – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH – nicht zu beanstanden sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Februar 2010

    LG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2009, Az. 10 O 356/09
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Vermischung von Widerrufs- und Rückgaberecht (in einer Erklärung) unzulässig ist und als Irreführung gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt. Angegriffen worden war folgender Hinweis: „a) Widerrufsrecht/Rückgaberecht: Sollte es einmal passieren, dass ein bestellter Artikel nicht Ihren Wünschen entspricht, haben Sie 14 Tage Zeit, ihn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzuschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen bei einem Bestellwert bis 40 Euro sind die Rücksendekosten von Ihnen zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. b) Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Februar 2010

    LG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2009, Az. 10 O 356/09
    § 339 S. 2 BGB

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass derjenige treuwidrig handelt, der gegenüber dem Unterlassungsgläubiger (Abmahner) den Eindruck erweckt, eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben zu haben, obwohl tatsächlich eine Unterschrift zur Wirksamkeit fehlt. In der Folge könne der treuwidrig Handelnde bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden. Im vorliegenden Fall hielten die Richter für die Vertragsstrafe, die nach dem neuen Hamburger Brauch vereinbart war, einen Betrag von 4.000,00 EUR für angemessen.

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2009, Az. 4 U 64/08
    §§ 3 Abs.1; 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass eine Unterlassungserklärung auch bei einem gewissen Auslegungsspielraum in ausreichender Weise die Wiederholungsgefahr ausräumen kann. Die Beklagte, ein Verlag, hatte einen wettbewerbswidrigen Werbeanruf zu vertreten. Die Beklagte hatte sich strafbewehrt verpflichtet, es „… zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbes Verbraucher wie …, auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, wenn dies geschieht, um Zeitschriftenabonnements zu werben …“ Dies aber ging dem klagenden Verbraucherverband nicht weit genug. Das Oberlandesgericht gab indessen dem beklagten Verlag Recht. Die Unterlassungserklärung beziehe sich auf sämtliche Verbraucher; der Hinweis „… Verbraucher wie …“ weise lediglich auf die konkrete Verletzungshandlung hin. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2009

    VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 K 1261/09
    § 80 Abs. 5 VwGO, § 9 Abs. 1 S. 1 – 3 GlüStV

    Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein auf das Bundesland Baden-Württemberg beschränktes Glücksspielverbot rechtswidrig ist. Nach vorheriger Anhörung durch das Hessische Ministerium des Innern hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe der Antragstellerin mit Verfügung vom 18.05.2009 untersagt, in Baden-Württemberg Glücksspiel zu veranstalten, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Antragsstellerin begehrte daraufhin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 18.05.2009 anzuordnen, u.a. weil ihr etwas Unmögliches abverlangt werde; es sei technisch nicht durchführbar, bei jedem Spielinteressierten festzustellen, wo er sich aufhalte. Diese Rechtsansicht vertrat auch das Verwaltungsgericht. Noch am 22.07.2009 hatte der BayVGH eine Erfüllung des Glückspielverbots mittels Geolokalisierung für machbar gehalten (Link: BayVGH). (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2009

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2009, Az. 4 U 168/08
    §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Vertriebspartner, der aus dem Vertriebssystem eines Herstellers ausschert und sodann einen anderen Vertriebspartner per E-Mail auffordert, mit ihm ein neues Geschäft zu gründen, wettbewerbswidrig handelt.  Zum einen enthalte die entsprechende E-Mail des Beklagten eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG. Die E-Mail enthalte eine Werbung, nämlich für eine mögliche Vertriebstätigkeit im Rahmen eines Strukturvertriebs in Zusammenarbeit mit dem Beklagten. Eine solche Werbung sei – wenn sie per E-Mail erfolge – gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stets eine unzumutbare Belästigung, wenn der Empfänger nicht vorher ausdrücklich eingewilligt habe. Unstreitig habe weder eine ausdrückliche noch eine mutmaßliche Einwilligung des Empfängers vorgelegen. Zum anderen handele es sich bei der unzumutbaren Belästigung durch die E-Mail um eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG. Eine Nachfragewerbung gegenüber einem Dienstleister, der seine Dienste für ein anderes Unternehmen (die Klägerin) erbringe, sei generell geeignet, die Interessen anderer Marktteilnehmer zu beeinträchtigen. Die Erheblichkeitsschwelle in § 3 Abs. 1 UWG („spürbar zu beeinträchtigen“) sei bei einer unzumutbaren Belästigung generell überschritten (vgl. Köhler, a.a.O., § 7 UWG Rdnr. 70).


  • veröffentlicht am 18. September 2009

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 U 49/08
    §§ 3, 8 UWG; 5, 14 b FAO

    Das OLG Karlsruhe hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt sich als „Spezialist“ für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichnen darf. Im vorgelegten Fall ging es um einen selbst ernannten „Spezialisten für Zahnarztrecht“. Nach Ansicht des Gerichts hatte dieser jedoch seine Qualifikation nicht ausreichend nachgewiesen. Zwar war er mit einer Zahnärztin verheiratet, betreute seine Frau auch in rechtlichen Dingen und verfügte aus diesem Grund wohl über größere Kenntnisse des Gebiets als der durchschnittliche Anwalt; dies rechtfertige jedoch nach Ansicht des Gerichts jedoch keine Einstufung als Spezialist. Die Bezeichnung „Spezialist“ erfordere, dass der sich so Bezeichnende mindestens eine ebenso große fachliche Kompetenz besitzen müsse wie ein Fachanwalt, wenn nicht eine größere. Fachanwälte müssen in einem Zeitraum von 3 Jahren 60-80 oder mehr (je nach Spezialisierung) Fälle ihres Fachgebietes bearbeiten und regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Der beklagte Rechtsanwalt brachte es hingegen auf gerade 50 Fälle in 4 Jahren und gab an, er bilde sich durch Literatur fort. Dies reiche nach Auffassung des Gerichts nicht für eine Vergleichbarkeit mit einem Fachanwalt für Medizinrecht, mit dem der Beklagte sich messen lassen müsse, aus.

I