Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Dem Künstler Christo steht ein Anspruch auf Unterlassung gegen eine Bildagentur zu, die Fotos von seinen Werken ungenehmigt öffentlich zugänglich machtveröffentlicht am 29. September 2011
LG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az. 16 O 484/10
§ 8 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 17 UrhG, § 19 a UrhG, § 50 UrhG, § 51 UrhG, § 97 Abs. 1UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass dem Künstler Christo (seine Frau Jeanne-Claude, die mit ihm das Künstlerduo Christo & Jeanne-Claude bildete (hier), ist 2009 verstorben) ein Unterlassungsanspruch gegen eine Bildagentur zusteht, die Fotos von seinen Werken ohne seine Einwilligung öffentlich zugänglich macht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BSG: Modedesignerin unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzveröffentlicht am 3. Juni 2011
BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KS 4/10 R
§§ 1; 2 S. 1 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Modedesignerin nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungs- gesetz (KSVG) unterliegt. Weder entspreche ihre Tätigkeit der einer Designerin im Sinne des KSVG noch habe sich die Klägerin aus dem angestammten Bereich des (Kunst-)Handwerks gelöst und sei als in Kunstkreisen anerkannte Künstlerin anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Die Ausstellung einer Fotoserie von einer Live-Performance eines Künstlers bedarf der Erlaubnis der urheberrechtlich Berechtigten / Joseph Beuys-Kunst und ein Streitwert von 200.000 EURveröffentlicht am 10. Oktober 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 255/09
§§ 18; 23 S. 1; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Fotoserie, die von einer Live-Performance eines Künstlers angefertigt wird, nur dann in einer eigenständigen Ausstellung ausgestellt werden darf, wenn die Inhaber der Rechte an dem Nachlass des Künstlers (hier: Joseph Beuys) dem zugestimmt haben. Zu dem – sicherlich nicht aus juristischer, so doch aus künstlerischer Sicht – „verbretterten und fettigen“ Volltext der Entscheidung:
- BSG: DSDS-Juror Dieter Bohlen ist ein Künstler! / Zur Künstlersozialversicherungspflichtveröffentlicht am 1. Oktober 2009
BSG, Urteil vom 01.10.2009, Az. B 3 KS 4/08 R
§ 25 Abs 1 Satz 1 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass Dieter Bohlens Tätigkeit für die Musik-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) Kunst ist und demnach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterfällt. Die Jurymitglieder seien als wesentlicher Teil des Showkonzepts zu „eigenschöpferischen, höchstpersön- lichen Leistungen“ verpflichtet. Dies spreche für einen Künstlerstatus. Dagegen komme es hinsichtlich der Künstlersozialabgabe nicht auf die Qualität und Gestaltungshöhe der unterhaltenden Kunst an. Das BSG will seine Entscheidung auch auf sachbezogene TV-Unterhaltung („factual entertainment“) bezogen wissen, wie etwa „Big Brother“ oder „Germany’s next Topmodel“. RTL hatte zuvor erfolglos eine Verletzung von § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG gerügt. (mehr …)