IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08
    § 858 BGB, § 903 BGB, § 1004 BGB; § 12 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite (hier: Seite für Flugbuchungen), der in seinen dort veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms of Use“) die Nutzung des Inhalts der Webseite für bestimmte Zwecke (z.B. kommerzielle Nutzung) untersagt, einen Unterlassungsanspruch gegen Nutzer, die dieses Verbot nicht beachten, hat. Dies ergebe sich aus dem so genannten virtuellen Hausrecht, welches den Betreiber einer Webseite berechtige, die Nutzung seiner Seiten ebenso zu beschränken wie dies dem Inhaber des Hausrechts an einer körperlichen Sache zustehe. Das Gericht führte dazu aus, dass die Rechtsprechung hinsichtlich der Zulässigkeit von Zutrittsbeschränkungen bzw. zur Zulässigkeit von „Hausverboten“ grundsätzlich auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere dem Handel über Internetshops, übertragen werden könne, hierbei jedoch die Besonderheiten des Mediums „Internet“ zu berücksichtigen seien. Ein Hausverbot könne – z.B. im Zusammenhang mit Testkäufen – jedenfalls dann erteilt werden, wenn der Testkäufer sich anders als „normale“ Kunden verhalte. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2012

    LG Köln, Urteil vom 25.09.2012, Az. 33 O 719/11
    § 14 MarkenG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von T-Shirts mit dem Logo des Fernsehsenders RTL mit dem Zusatz „Scheiß“ (statt „Mein RTL“) gegen Markenrechte verstößt und daher unzulässig ist. Von der Meinungs- oder Kunstfreiheit sei die Gestaltung nicht gedeckt. Die Marke werde auf unlautere Weise für eine Herabwürdigung des Markeninhabers ausgenutzt. Die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor, wir werden diese nach Erscheinen nachreichen.

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 13.04.2012, Az. 308 O 125/12
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler (hier: bei Amazon) für den Vertrieb nicht lizenzierter Konzertaufnahmen auf DVD haftet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn ihm erkennbar gewesen sei, dass es sich um urheberrechtsverletzendes Material handele. Vorliegend sei dies allerdings offensichtlich gewesen. Damit bleibt das LG Hamburg bei seiner bisherigen Rechtsprechung (hier).

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2012

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.08.2011, Az. 2-05 O 192/11

    Das LG Frankfurt hat  auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass eine Bank nicht ohne die Zustimmung ihrer Kunden Kreditkarten austauschen darf (hier: VISA-Karte gegen Mastercard). Da der Kunde sich in der Regel bewusst für eine bestimmte Karte entscheide, dürfe er bei der Frage eines Austauschs nicht übergangen werden. Es handele sich eben nicht, wie von der Bank behauptet, lediglich um einen technisch-organisatorischen Vorgang, da eben doch Unterschiede zwischen den einzelnen Kartenanbietern bestünden.

  • veröffentlicht am 26. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2012, Az. 1 U 557/11
    § 14 MarkenG

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei ähnlichen / identischen Marken besteht, wenn diese auf unterschiedlichen Anwendungsgebieten verwendet werden. Dies wurde auch bejaht, wenn die streitgegenständlichen Marken beide für Möbel verwendet würden, jedoch jeweils ausschließlich auf Spezialgebieten: eine für Küchenmöbel, die andere für Polstermöbel. Diese Untergruppen, für die die Marke jeweils verwendet werde, sei für die Prüfung der Identität / Ähnlichkeit Ausschlag gebend. Nach Ansicht des Gerichts bestehe ein hinreichender Abstand zwischen den beiden Möbelarten.

  • veröffentlicht am 21. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Essen, Versäumnisurteil vom 06.03.2012, Az. 42 O 2/12
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Essen hat auf Betreiben der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass eine Umtauschgarantie mit dem Wortlaut „Umtausch ohne Wenn und Aber“ irreführend ist, wenn doch bestehende Ausnahmen nicht in der Werbung aufgeführt werden. Vorliegend wollte ein Kunde innerhalb der Umtauschfrist von 14 Tagen ein Smartphone (mit Originalverpackung und unbeschädigt) zurückgeben, was ihm mit Hinweis auf eine nach Aktivierung der Software zu laufen beginnende Herstellergarantie verwehrt wurde. Allgemein sei eine Benutzung der umzutauschenden Ware nicht gestattet. Dies widerspreche allerdings der in der Werbung beschriebenen Umtauschmöglichkeit bei Nichtgefallen, da der Kunde letzteres in der Regel erst durch Benutzung der Ware feststellen könne.

  • veröffentlicht am 20. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mönchengladbach, Urteil vom 21.06.2010, Az. 8 O 18/10
    § 296a ZPO; § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 826 BGB, § 678 BGB

    Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass eine Leistungsklage keinen Vorrang gegenüber einer zuvor im gleichen Verhältnis erhobenen negativen Feststellungsklage hat, wenn sie zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Feststellungsklage noch  nicht anhängig war. Darüber hinaus entfiele das Feststellungsinteresse bei früherer Anhängigkeit der Leistungsklage aber auch dann nicht, wenn der Feststellungsrechtsstreit zu diesem Zeitpunkt schon entscheidungsreif sei und es deshalb einer sinnvollen Prozessökonomie widerspräche, den Feststellungskläger auf das gerade erst beginnende Leistungsverfahren zu verweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2012

    LG Essen, Versäumnisurteil vom 31.05.2012, Az. 44 O 77/10
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass eine ungarische Fluggesellschaft, die im Internet Flugbuchungen (zunächst) in deutscher Sprache anbietet, nicht die wesentlichen Vertragsunterlagen (Buchungsbestätigung, Fluginformation) ohne Ankündigung in englischer Sprache übergeben darf. Werde eine Buchung in deutscher Sprache angeboten, habe die Gesellschaft dem buchenden Kunden auch alle nachfolgenden Informationen in deutscher Sprache zur Ver­fügung zu stellen, wenn sie dem Kunden nicht vor der Buchung mitteile, dass mit einer Buchungsbestätigung und weiteren Fluginformationen nur noch in einer anderen Sprache gerechnet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 767/11
    § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Gewährung von sehr hohen Rabatten auf zahnärztliche Leistungen (hier: Bleaching) auf dem Gutscheinportal Groupon wettbewerbswidrig ist. Hierin liege ein Verstoß gegen die Berufsordnung, auch wenn es sich bei einem Bleaching um eine Behandlung handele, die nicht zwingend von einem Zahnarzt durchgeführt werden müsse. Der Beklagte werbe jedoch gerade in seiner Eigenschaft als Zahnarzt. Der Schutz des Berufsbildes des Zahnarztes, der durch die Berufsordnung gewährleistet werden solle, werde gefährdet, wenn ein Zahnarzt Angebote abgebe, die derart niedrig seien, dass von einem kostendeckenden und gründlichen Arbeiten nicht mehr ausgegangen werden könne. Dadurch werde seine Tätigkeit in unzulässiger Weise kommerzialisiert. Der Verbraucher werde durch die Laufzeitbegrenzung und den extrem niedrigen Preis dazu gedrängt, den Vertrag abzuschließen, ohne sich ausreichend Gedanken über seinen Bedarf an der Leistung zu machen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Offenburg, Urteil vom 30.07.2012, Az. 5 O 32/12 – rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Offenburg hat laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass eine Werbung für Kreuzfahrten mit Verweis auf ein Gütesystem nach Sternen (z.B. „5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff …“) wettbewerbswidrig ist. Das Sternesystem sei dem angesprochenen Verkehr beispielsweise aus den Bereichen Hotels oder Ferienhäuser bekannt und werde daher vom Verbraucher gedanklich auf das beworbene Schiff übertragen, so dass er bei einer Anpreisung mit „5 Sternen“ den ihm u.a. aus Hotels bekannten Komfort erwarte. Für Schiffe existiere aber gerade kein Gütesicherungssystem, welches Sterne je nach erreichtem Standard vergibt, so dass der Verbraucher über das tatsächliche Leistungsangebot in die Irre geführt werde.

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