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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. November 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012, Az. 12 O 426/11
    § 97 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Architekt keine Urheberrechtsansprüche an Teilen einer wieder aufgebauten Schlossruine wie z.B. Deckenanstriche, Farbgebung, Verglasung u.a. geltend machen kann. Das Gericht führte dazu aus, dass sich bei geschützten Gebäuden der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und die Fassadengestaltung beziehe. Im Inneren des Gebäudes würden häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz genießen, die einzelnen Zimmer des Gebäudes seien meist nicht selbstständig geschützt. Der Urheber erhalte nur dann Schutz für Werkfragmente oder -elemente, wenn diese auch bei isolierter Betrachtung den notwendigen Grad an Individualität aufwiesen. Vorliegend habe der Kläger nicht darlegen können, worin bei den von ihm monierten Elementen die individuelle Schöpfung liegen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Beschluss vom 01.10.2012, Az. 11 O 39/12
    § 5a UWG

    Das LG Bonn hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Bewerbung eines iPhone 5 ohne einen Hinweis auf eine vorhandene SIM-Lock-Sperre wettbewerbswidrig ist. Es handele sich bei dieser Information um eine wesentliche Eigenschaft, über die ein Verbraucher in Kenntnis gesetzt werden müsse, da sie erheblichen Einfluss auf seine Kaufentscheidung habe. Ein SIM-Lock schränke die Brauchbarkeit des Mobiltelefons erheblich ein, wenn weder im In- noch im Ausland das Netz oder die SIM-Karte eines anderen Anbieters genutzt werden könne.

  • veröffentlicht am 19. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Az. 27 O 1147/09
    § 185 ff StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, 23 KUG; § 823 BGB, §  1004 Abs. 1 analog BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass eine satirische oder karikierende Presseberichterstattung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann, wenn kein öffentliches Informationsinteresse besteht. Vorliegend hatte der Antragsgegner hinsichtlich einer Skulptur am Verlagsgebäude des Antragstellers, welche einen nackten Mann mit einem 16 m langen Penis darstellt, in seinem Blog Vermutungen angestellt, wem diese Skulptur wohl nachempfunden sei und war zu dem Schluss gekommen, dass dies wohl der Antragsteller wäre. Dies wertete das Gericht als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, da es der Antragsteller nicht hinnehmen müsse, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Ein öffentliches Informationsinteresse hinsichtlich der Person des Antragstellers bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. November 2012

    LG Köln, Urteil vom 10.10.2012, Az. 28 O 195/12
    § 823 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die ungenehmigte Veröffentlichung eines Bildes, welches eine Prominente mit ihrem Baby beim Spaziergang zeigt, keinen Schadensersatzanspruch der Betroffenen auslöst. Zwar liege ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor, der nach Auffassung des Gerichts auch als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre zu qualifizieren sei. Jedoch fehle es für die Zuerkennung einer Geldentschädigung an dem dafür erforderlichen unabwendbaren Bedürfnis. Das Bild an sich sei nicht herabsetzend gewesen und eine länger andauernde Verfolgung durch Paparazzi, die zur Störung des Eltern-Kind-Verhältnisses hätte führen können, liege ebenfalls nicht vor. Auch ein Präventionsinteresse verneinte das Gericht, da die Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und gleichartige Verletzungshandlungen nicht erkennbar seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2012, Az. 13 S 143/12
    § 305 c Abs. 1 BGB, § 310 BGB

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine unauffällig im Fließtext verborgene Vergütungsklausel in einem Antrag auf einen Internet-Branchenbucheintrag dazu führt, dass diese Klausel als überraschend und damit unwirksam zu qualifizieren ist. Demnach hat das Gericht einen Zahlungsanspruch des Anbieters abgelehnt. Es sei bekannt, dass es eine Reihe von kostenlosen Angeboten für solche Einträge im Internet gebe, so dass bei einem kostenpflichtigen Antrag dies in ausreichender Deutlichkeit dargestellt werden müsse. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. November 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2012, Az. 12 O 9/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Augenarzt, der Patienten dazu bewegt, Korrektionsbrillen im eigenen Augenoptikergeschäft zu erwerben, indem er ansonsten die Herausgabe der ermittelten Werte verweigert, wettbewerbswidrig handelt. Er setze damit den Verbraucher (Patienten) unter Druck und mindere seine Entscheidungsfreiheit. Dies geschehe in einer Weise, dass der Patient keine autonome Entscheidung mehr treffen könne, denn zur Wahl eines anderen Optikers müsste er die Refraktionsbestimmung seiner Augen von einem anderen Arzt erneut durchführen lassen, um eine korrekte Brillenverordnung zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. November 2012

    LG Dortmund, Urteil vom 15.05.2012, Az. 19 O 7/12
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 UWG; § 3 HWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Schilderung eines Arztes auf seiner Internetseite für durch ihn erzielte Erfolge des sog. „Kiss- bzw. Kidd-Syndroms bei Säuglingen und Kindern“ mit einer Behandlung durch manuelle Therapie unzulässige Werbung ist. Die Ausführungen seien irreführend, da die Bewerbung mit gesundheitsfördernden Wirkungen verboten sei, wenn diese Wirkungen wissenschaftlich umstritten seien oder wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage nicht dartun könne. Beides liege hier vor. Der Einwand, bei Säuglingen oder Kleinkindern könne eine solche umfassende Studie grundsätzlich nicht erstellt werden, sei unbeachtlich, da gerade bei Werbung für Behandlungsmethoden für Kinder besonders strenge Anforderungen zu stellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. November 2012

    LG Aschaffenburg, Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12
    § 3 UWG§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMG

    Das LG Aschaffenburg hat entschieden – anders als das LG Düsseldorf (hier) -, dass auch eine so genannte „Baustellenseite“ im Internet ein Impressum benötigt. Dies sei jedoch nur unter besonderen Umständen der Fall: Vorliegend sei die Seite nicht vollständig leer gewesen, sondern enthielt einen Hinweis „Hier entsteht in Kürze unsere Internetpräsenz“ sowie das Logo der beklagten Firma und eine Printausgabe zum Download. Dies sei nach Auffassung des Gerichts bereits eine geschäftliche Tätigkeit, da durch die Bereitstellung des Magazins bereits geworben werde.

  • veröffentlicht am 6. November 2012

    LG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2011, Az. 2 O 952/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Osnabrück hat entschieden, dass die Kritik an der Berichterstattung einer Zeitung auf einem Basketball-Internetportal von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auf dem Portal wurde u.a. geäußert, dass die fragliche Zeitung aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände einer Basketballmannschaft verschwiegen und insgesamt zu spät über finanzielle Schwierigkeiten informiert habe. Da dem Gericht die wirtschaftliche Verflechtung von Mannschaft und Zeitung glaubhaft gemacht werden konnte, sei die Kritik zulässig, da weder unwahre Tatsachen behauptet würden noch die Grenze zur Schmähkritik überschritten werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Lüneburg, Urteil vom 31.05.2012, Az. 1 S 66/11
    § 11 LPG Niedersachsen; § 56 RStV;
    § 280 Abs. 2 BGB, § 286 BGB

    Das LG Lüneburg hat entschieden, dass Rechtsanwaltskosten, die wegen einer Aufforderung zur  Nachbesserung einer Gegendarstellung entstanden sind, vom Gegner erstattet werden müssen. Vorliegend hatte die Klägerin einen berechtigten Anspruch auf Gegendarstellung sowohl in der Printausgabe als auch hinsichtlich des Internetauftritts der Beklagten. Die Beklagte befand sich im Verzug, da bis zur rechtsanwaltlichen Aufforderung die Gegendarstellung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde (unzulässiger Redaktionsschwanz in der Printausgabe, fehlende Wiedergabe der Unterschriften beim Internetauftritt). Aus diesem Grund seien die Kosten zu erstatten. Zitat:

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