Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: eBay-Bewertung „Nepperei“ kann bei unvollständiger Lieferung rechtmäßig seinveröffentlicht am 7. September 2012
LG Köln, Urteil vom 10.07.2012, Az. 11 S 339/11
Art. 5 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die negative Bewertung eines eBay-Verkäufers mit „VORSICHT Nepperei! Lieferte nur 30% der Beilagen! Keine Einsicht! Strafanzeige!“ rechtmäßig ist. Der Verkäufer einer Micky-Maus-Hefte Sammlung aus 1995 hatte den Jahrgang als „fast kompl. Sammlung BEILAGEN“ beworben, allerdings von den ursprünglich 24 nur 7 geliefert und Nachlieferungen ausgeschlossen. Die Vorinstanz hatte noch geurteilt, dass die Wortwahl „Nepperei“ für den Sachverhalt grundlos übertrieben sei; das LG sah das Grundrecht der Meinungsfreiheit jedoch als stärker an. Eine Schmähkritik liege nicht vor und durch die unrichtigen Angaben des Verkäufers liege die Annahme eines Betruges nahe. Somit sei die Wortwahl des Käufers keine bloße Herabsetzung.
- LG München I: Werbung „10% auf alles“ mit Sternchenhinweis auf nicht erfasste Ware ist unwirksamveröffentlicht am 6. September 2012
LG München I, Urteil vom 28.08.2012, Az. 33 O 13190/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG München hat entschieden, dass eine Werbung mit der Aussage „10% auf alles“ wettbewerbswidrig ist, wenn mit einem Sternchenhinweis darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Produkte wie „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabatt-Aktion ausgenommen sind. Die Aussage „10% auf alles“ sei falsch, da der Rabatt eben nicht für alle Waren gewährt worden sei. Der Sternchenhinweis hebe die Irreführung nicht auf, da der im Blickfang stehende Teil der Werbung eben keine unwahren Angaben enthalten dürfe, die mittels Hinweis dann wieder negiert würden. Sternchenhinweise dürften allenfalls Erläuterungen oder Ergänzungen des Blickfangs beinhalten.
- LG Duisburg: Werbung mit Kundenbewertungen im Heilmittelbereich ist unlauter, wenn die Bewertungen eines Portals nicht vollständig angegeben werdenveröffentlicht am 3. September 2012
LG Duisburg, Urteil vom 21.03.2012, Az. 25 O 54/11 – nicht rechtskräftig
§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWGDas LG Duisburg hat entschieden, dass die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft für Zahnersatz, welche zu Werbezwecken auf ein Bewertungsportal verweist, wettbewerbswidrig ist und gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, wenn die dort erfolgten Bewertungen nicht vollständig aufgeführt werden. Dies sei, wie vorliegend, auch dann der Fall, wenn die streitgegenständliche Werbung auf ein Bewertungsportal verweist, welches Kundenmeinungen nicht ungefiltert, sondern bei Negativbewertungen zum Teil erst nach einem Schlichtungsverfahren veröffentliche. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Hamburg: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft wegen Äußerungen zum Handel mit gebrauchter Softwareveröffentlicht am 24. August 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 327 O 438/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGNach einem Bericht von heise online (hier) hat das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung sowohl gegen die Microsoft Corporation als auch gegen die Microsoft Deutschland GmbH erlassen, in welcher dem Konzern bei Androhung von Ordnungsgeld untersagt wird, bestimmte Äußerungen betreffend den Handel mit gebrauchter Software zu verbreiten. Der antragstellende Händler hatte sich durch die Aussagen von Microsoft behindert gefühlt. Die streitgegenständlichen Äußerungen waren:
- LG Bielefeld: Widerrufsrecht gilt auch für Kursangebote im Internet – Keine Anwendung von Ausnahmeregelungenveröffentlicht am 22. August 2012
LG Bielefeld, Urteil vom 05.06.2012, Az. 15 O 49/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312c Abs. 1 BGBDas LG Bielefeld hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht für Verbraucher auch für das Angebot von Online-Kursen im Internet (hier: Sportbootführerschein) gilt. Entgegen den Einwänden des Kursanbieters greife nicht die Ausnahmeregelung für „die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit Verpflichtung zur Leistungserbringung zu einem bestimmten Zeitpunkt/innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums“. Für diese Ausnahme komme es darauf an, dass der Unternehmer nur eine begrenzte Anzahl von Kunden zur gleichen Zeit bedienen könne und daher die Leistungszeit im voraus genau festgelegt werde, so dass freiwerdende Plätze kaum aufgefüllt werden könnten. Dies treffe bei dem Online-Kursangebot des Beklagten jedoch nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Online-Videorecorder „Save.TV“ darf keine Programme von ProSiebenSat.1 vervielfältigenveröffentlicht am 22. August 2012
LG München I, Urteil vom 09.08.2012, Az. 7 O 26557/11 – nicht rechtskräftig
§ 20 UrhG, § 87 Abs. 1 UrhG
Das LG München hat entschieden, dass die Vervielfältigung von Programmen der ProSiebenSat.1 Media AG über den Online-Videorecorder „Save.TV“ rechtswidrig und zu unterlassen ist. Ohne eine entsprechende Lizenz der Sendeunternehmen liege eine Rechtsverletzung vor. Es handele sich nicht um zulässige Privatkopien. Dies hat der BGH in einem ähnlichen Sachverhalt allerdings anders gesehen und auf die Herstellung der Vervielfältigung durch den Nutzer abgestellt, der sich des technischen Hilfsmittels des Online-Recorders bediene (wie bei einem Video-Recorder). Dort wurde die Zulässigkeit der Vervielfältigung als Privatkopie bejaht (hier), sofern der Nutzer diese selbständig herstellen könne. „Save.TV“ zieht die Einlegung von Rechtsmitteln in Erwägung. - LG Bonn: Telekommunikation – Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch Auftragsbestätigungen ohne Auftragveröffentlicht am 21. August 2012
LG Bonn, Urteil vom 29.05.2012, Az. 11 O 7/12, nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 UWGDas LG Bonn hat nach einem Gericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv, hier) entschieden, dass die Telekom keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben an Kunden schicken darf, ohne dass ein verbindlicher Auftrag vorliegt. Darin liege eine unzumutbare Belästigung. Im entschiedenen Fall seien potentielle Kunden nach Anruf durch ein Call-Center mit einem Schreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“ kontaktiert worden, auch wenn im vorausgegangen Telefonat gar kein Auftrag erteilt worden sei. Ähnlich entschied bereits das OLG Köln (hier) für unverlangte Auftragsbestätigungen.
- LG Trier: Auch im Wettbewerbsrecht können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, selbst wenn ein Schadensersatz effektiv nicht durchsetzbar ist / Geringer Streitwertveröffentlicht am 20. August 2012
LG Trier, Gerichtlicher Hinweis vom 28.06.2010, Az. 7 HK O 68/10
§ 9 UWGDas LG Trier hat sich im Rahmen eines richterlichen Hinweises dahingehend geäußert, dass die Erhebung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen auch im Wettbewerbsrecht „durchaus üblich“ sei, insoweit allerdings regelmäßig nur ein eher geringer Streitwert von 1.500,00 EUR anzunehmen sei. Zum Volltext des Hinweises: (mehr …)
- LG Hamburg: Augenlaser-OP darf nicht verlost werdenveröffentlicht am 17. August 2012
LG Hamburg, Urteil vom 24.07.2012, Az. 406 HK O 101/12 – nicht rechtskräftig
§ 11 Abs. 1 Nr. 13 HWGDas LG Hamburg hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Verlosung einer Augenlaser-Operation wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz rechtswidrig ist. Vorliegend hatte die Betreiberin einer Klinikgruppe auf Facebook verkündet: „Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine Lasik. … Und sahne eine iLASIK im Wert von 3.000 € ab.“. Das Gericht stellte klar, dass die Entscheidung zur Durchführung einer Operation nicht von unsachlichen Einflüssen wie z.B. Preisausschreiben abhängig gemacht werden sollte, da jede Operation mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden sei.
- LG Wuppertal: Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht auch bei telefonischer Bestellung von Heizölveröffentlicht am 16. August 2012
LG Wuppertal, Urteil vom 26.04.2012, Az. 9 S 205/10
§ 312 d Abs. 1 BGB, § 355 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass einem Verbraucher bei der telefonischen Bestellung von Heizöl ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz zusteht. Der hierzu teilweise vertretenen Ansicht, bei der Bestellung von Heizöl sei das Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da die Lieferung Waren zum Gegenstand habe, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege, folgte das Gericht nicht. Vorliegend habe der Preis der hier bestellten konkreten Ware keinen Schwankungen unterlegen, sondern sei fest vereinbart gewesen, so dass er für beide Parteien beim Vertragsschluss sicher vorhersehbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung: