Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Eine Domain, die aus der Abkürzung eines Vereinsnamens besteht, kann die Namensrechte dieses Vereins verletzenveröffentlicht am 23. Juli 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2011, Az. 38 O 136/10
§ 12 S. 2 BGB; § 4 MarkenG, § 14 MarkenG, § 5 MarkenG, § 15 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Domain eines Hundezüchters, die aus den Anfangsbuchstaben eines Hundezüchtervereins („…-ev.com“) besteht, die Namensrechte des Vereins verletzt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Verein im Rechtsverkehr auch üblicherweise nicht nur mit vollständigem Namen, sondern auch unter der Abkürzung auftrete. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Gerade bei längeren Vereins- oder Organisationsnamen sei dies auch üblich. Da der Beklagte nicht berechtigt gewesen sei, für den Kläger zu handeln und auf ihn zu beziehende Informationen im Internet zu veröffentlichen, sei er zur Verwendung der Domainkennung nicht befugt gewesen. Einen markenrechtlichen Verstoß erachtete das Gericht jedoch als zweifelhaft, da zwar der (vollständige) Vereinsname als Marke geschützt sei, jedoch weder Kläger noch Beklagter im geschäftlichen Verkehr gehandelt hätten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Heidelberg: Pauschale Beanstandung einer Handy-Rechnung befreit nicht von Zahlungspflichtveröffentlicht am 19. Juli 2012
LG Heidelberg, Urteil vom 27.06.2012, Az. 1 S 54/11
§ 611 BGB; § 45 i Abs. 1 TKGDas LG Heidelberg hat entschieden, dass der Kunde eines Mobilfunkanbieters, welcher die erhaltenen Rechnungen anzweifelt, konkret vortragen muss, was aus seiner Sicht nicht korrekt ist. Ein pauschales Bestreiten „sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach“ sei nicht ausreichend. Welche Rechnungspositionen aus welchem Grund angegriffen werden, bliebe gerade offen, so dass dem Anbieter eine Prüfung kaum möglich sei. Beispielsweise bringe die Beklagte zum Ausdruck, dass ihrer Ansicht nach Tarife und Beträge abgerechnet wurden, die sie nicht gebucht hätte. Sie konkretisiere jedoch nicht, welche Beträge und Tarife sie nicht für gerechtfertigt halte. Diese Beanstandung entbinde nicht von der Zahlungsverpflichtung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Keine Verpflichtung zur Datenerhebung und -speicherung für Betreiber von WLAN-Hotspotsveröffentlicht am 19. Juli 2012
LG München I, Urteil vom 12.01.2012, Az. 17 HK O 1398/11
§ 5 UWG, 3 UWG; § 111 TKG, § 95 TKG, § 96 TKG, § 113a TKG, § 113 TKG, § 109 TKG, § 113b TKG, § 112 TKG; § 101 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass Betreiber von kostenlosen WLAN-Hotspots nicht zur Erhebung und Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet sind. Demzufolge können Nutzer sich in diese Hotspots z.B. in Hotels oder an Flughäfen ohne Angabe von identifizierenden Daten einwählen. Die Klägerin vertrat die Ansicht, es bestünde eine Pflicht von Hotspot-Betreibern zur Erhebung von Bestandsdaten, da nur auf diese Weise etwaige Auskunftspflichten z.B. nach dem UrhG erfüllt werden könnten. Das LG München kam jedoch nach Prüfung aller denkbaren Rechtsgrundlagen zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Datenerhebung nicht besteht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Abdruck eines perspektivisch verzerrten Bildes einer bekannten Persönlichkeit verletzt deren Rechteveröffentlicht am 18. Juli 2012
LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2011, Az. 324 O 196/11
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; § 23 KunstUrhG, § 22 KunstUrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Persönlichkeitsrechte eines bekannten Moderators verletzt werden, wenn sein Foto zur Gestaltung eines Buchcovers verwendet und dabei perspektivisch verzerrt wird. Vorliegend sei eine Einwilligung des Klägers zum Abdruck des Bildes nicht erfolgt. Seine Rechte würden verletzt, da die Bildbearbeitung das Erscheinungsbild des Klägers und damit den Aussagegehalt des Bildes verändere. Der Kläger erscheine als körperlich unproportioniert und fehlgebildet, was tatsächlich nicht der Fall sei. Eine bildliche Form der Satire könne ebenfalls nicht angenommen werden, denn es werde nicht deutlich, welcher Fehler oder Mangel des Klägers oder sonstige Eigenschaft satirisch, ironisch oder humoristisch überzeichnet werden soll. Auch ist der Inhalt des Buches nicht satirischer Natur. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Auftragsbestätigungen durch Telefonanbieter ohne vorherigen Auftrag des Kunden sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Juli 2012
LG Bonn, Urteil vom 27.03.2012, Az. 11 O 46/11
§ 3 Abs. 3 Anhang 2a UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Vorlage von „Auftragsbestätigungen“ an Kunden eines Telekommunikationsunternehmens wettbewerbswidrig ist, wenn diesen Bestätigungen keine entsprechende Vertragserklärung des Kunden zur Änderung oder Erweiterung seines bestehenden Vertrages zu Grunde liegt. In diesen Fällen handele es sich um nicht bestellte Dienstleistungen. Auch liege durch die „Bestätigung“ eines gar nicht erteilten Auftrags durch die Behauptung einer vorhergehenden Vertragsänderung eine Irreführung des Kunden vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Bonn: Auktionsabbruch bei eBay wegen eines Sachmangels zulässig – Keine Verpflichtung gegenüber Höchstbietendemveröffentlicht am 16. Juli 2012
LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11
§ 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs. 2 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass der Abbruch einer Auktion auf der Handelsplattform eBay zulässig ist, wenn dem Verkäufer ein ihm bis dahin ohne sein Verschulden nicht bekannter Sachmangel auffällt (hier: diverse Schäden bei Gebraucht-Pkw). Eine Verpflichtung gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf Erfüllung oder Schadensersatz bestehe nicht, da kein Schuldverhältnis zustande gekommen sei. Dies ergebe sich aus den eBay-Bestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Zur Werbung mit Testurteilen – Geringe Schriftgröße nicht immer wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. Juli 2012
LG Bonn, Urteil vom 14.02.2012, Az. 11 O 60/11
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. Abs. 3 Nr. 2 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Angabe der Fundstelle eines Testurteils in der Werbung in geringer Schriftgröße nicht zwangsläufig zur Wettbewerbswidrigkeit führt. In der streitgegenständlichen Werbung stellte die Kammer durch Inaugenscheinnahme des Originalprospektes in der mündlichen Verhandlung fest, dass die Fundstellenangabe trotz ihrer geringen Schriftgröße ohne besondere Anstrengungen lesbar sei, weil sie schon unmittelbar durch einen kurzen Blick auf die dort zitierten Testurteile diesen selbst entnommen werden könnte. Wenn andere Gerichte festgestellt hätten, dass zur Lesbarkeit einer Fundstellenangabe im Regelfall mindestens eine 6-Punkt-Schrift erforderlich sei, so sei dies auf die konkreten Umstände des Einzelfalles zurückzuführen (vgl. u.a. OLG Celle, LG Tübingen, LG Kiel). Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Die Nutzung einer Prepaid-Telefonkarte für 10,00 EUR darf nicht zu einer Folgerechnung von über 14.000,00 EUR führenveröffentlicht am 11. Juli 2012
KG Berlin, Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 U 207/11
§ 611 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2, Abs. 3 BGBDas KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach eine Pre-Paid-Telefonkarte für 10,00 EUR nicht Folgekosten von über 14.000,00 EUR für die Internet-Nutzung nach sich ziehen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Stuttgart: Wer mit Eintrittskarten für ein „Champions League Finale“ wirbt, ohne nicht-personalisierte Eintrittskarten bereits zu besitzen oder zu deren Erwerb berechtigt zu sein, handelt wettbewerbswidrig / Ambush Marketingveröffentlicht am 3. Juli 2012
LG Stuttgart, Urteil vom 19.1.2012, Az. 35 O 95/11 KfH
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sportartikelhersteller nicht ohne Weiteres mit „VIP-Tickets für das Champions-League Finale 2012“ werben darf, soweit er nicht nachweisen kann, dass er diese bereits erworben hat oder zu einem Bezug von (hier erforderlichen) nicht-personalisierten Eintrittskarten berechtigt ist. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Bei der Angabe von Grundpreisen dürfen vom Händler Gratis-Zugaben eingerechnet werdenveröffentlicht am 3. Juli 2012
OLG Köln, Urteil vom 29.06.2012, Az. 6 U 174/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Grundpreisangabe für einen Kasten Erfrischungsgetränke nicht nur den üblicherweise im Kasten enthaltenen Flascheninhalt, sondern auch den Inhalt der kostenlosen Zugaben (hier in Form von zwei kostenlosen Flaschen) berücksichtigt, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine Lebensmittel-Handelskette hatte Kästen mit 12 x 1-Liter-Flaschen eines Erfrischungsgetränkes mit dem Zusatz beworben „Beim Kauf eines Kastens erhalten Sie zusätzlich 2 Flaschen GRATIS“ bzw.: „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“ und sodann als Grundpreis den Gesamtpreis dividiert durch die Anzahl von 14 (!) Flaschen angegeben. (mehr …)