Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Gebührenzahlung am gleichen Tag abläuftveröffentlicht am 15. Juli 2010
LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 235/10
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegen, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch die Zahlung der Abmahnkosten vom Abmahnenden am gleichen Tag abläuft. Dabei knüpfte das Landgericht seine Entscheidung nicht nur an die o.g. Fristenproblematik an, sondern an eine Gesamtschau weiterer Anhaltspunkte, die ebenfalls für einen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sprechen.
- LG Bochum: Wettbewerbsverstoß durch Abwerbung von Kunden mittels eines gefälschten Newslettersveröffentlicht am 2. Juli 2010
LG Bochum, Beschluss vom 23.06.10, Az. I-12 O 106/10
§ 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Anhang zum UWGDas LG Bochum hat wenig überraschend entschieden, dass ein Wettbewerber gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt (hier: § 3 Abs. 3 UWG i.V.m mit Nr. 13, 15 Anhang zum UWG), wenn er im Impressum einer von ihm geführten Website die Anschrift und Steuernummer eines Mitbewerbers nennt und im Rahmen eines Newsletters den Eindruck erweckt, der Mitbewerber würde umziehen. Ebensowenig zu goutieren war in diesem Zusammenhang die direkte Kontaktierung von Kunden des Mitbewerbers per E-Mail. Der Wert des Streitgegenstandes wurde auf 35.000,00 EUR festgesetzt. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Andreas Gerstel.
- OLG Hamm: Die Maßangabe eines Computerbildschirms in Zoll statt Zentimeter ist wettbewerbsrechtlich nur eine Bagatelleveröffentlicht am 22. Mai 2010
OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2010, Az. I-4 W 48/10
§§ 8, 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EinhZeitG; § 1 Abs. 1 EinVODas OLG Hamm hat entschieden, dass beim Verkauf von digitalen Bilderrahmen und MP3-Spielern eine Größenangabe in Zoll bei fehlender Angabe in cm nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar stelle diese Auszeichnung einen Verstoß gegen das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung dar, da nach dessen Vorschriften Größenangaben im geschäftlichen Verkehr nach den gesetzlichen Einheiten anzugeben sind. Danach sind Längenmaße in Metern anzugeben. Der einschlägige Markt sei mit der Maßeinheit Zoll, die ebenso eine Vergleichbarkeit der Größen ermögliche, überaus vertraut, so dass der Verbraucher auch einen zutreffenden Überblick über die wesentlichen Angaben des Produkts, sprich vor allem die Größe, erhalte. Daher sei in diesem besonderen Fall derzeit eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen der maßgeblichen Marktteilnehmer ausnahmsweise zu verneinen. Das OLG Hamm bestätigte einen Beschluss des LG Bochum.
- LG Bochum: Das Fehlen einer deutschen Bedienungsanleitung kann abgemahnt werdenveröffentlicht am 10. April 2010
LG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
§§ 2 Abs. 1, 7 S. 1 ElektroGDas LG Bochum hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn einer Ware nur eine englischsprachige Bedienungsanleitung beiliegt. Da die Verfügungsbeklagte auf das Fehlen einer deutschsprachigen Anleitung nicht hingewiesen habe, sei hierin eine irreführende Handlung im Sinne von § 5 Nr. 1 bzw. § 5 a Abs. 2 UWG zu sehen. Bei Elektro- und Elektronikgeräten erwarteten die interessierten Verkehrskreise regelmäßig eine Bedienungsanleitung. Dies gelte nach Überzeugung des erkennenden Gerichts auch für digitale Bilderrahmen, wie dem Vorliegenden. Dass auch der Hersteller des hier streitgegenständlichen digitalen Bilderrahmens eine Bedienungsanleitung für notwendig erachtet habe, belege die Tatsache, dass er eine solche dem Produkt beigefügt habe. Werde aber herstellerseits eine gedruckte Bedienungsanleitung für erforderlich erachtet, liege es nahe, dass bei einem Vertrieb in Deutschland das Produkt auch mit einer solchen in deutscher Sprache versehen werde (OLG München OLGR 1999, 78). Eine dahingehende Erwartung habe dann auch naheliegender Weise der Verkehr. Dieser sehe sich in seiner berechtigten Erwartung getäuscht, wenn das Produkt nur mit einer englischsprachigen Anleitung vertrieben werde, ohne dass darauf vorher hingewiesen worden sei.
- LG Bochum: Noch kein Rechtsmissbrauch bei gestaffelten Abmahnungenveröffentlicht am 18. März 2010
LG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat aktuell entschieden, dass die Mehrfachabmahnung eines Onlinehändlers nicht immer als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG zu werten ist. Der Verfügungsklägerin, so das Bochumer Gericht, könne im vorliegenden Fall nicht vorgehalten werden, dass sie die in den Abmahnungen vom 24.09.2009, 03.12.2009 und 29.01.2010 jeweils gerügten Verstöße nicht einheitlich in einer Abmahnung vorgebracht habe. Denn die Verstöße bezögen sich jeweils auf unterschiedliche eBay-Angebote. Zudem seien die Abmahnungen hinreichend zeitlich versetzt.
- LG Bochum: Auch ein digitaler Bilderrahmen unterfällt der Registrierungspflicht nach dem ElektroGveröffentlicht am 14. März 2010
LG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
§§ 2 Abs. 1, 7 S. 1 ElektroGDas LG Bochum hat entschieden, dass auch ein digitaler Bilderrahmen als Elektrogerät gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG gilt und gemäß § 7 S. 1 ElektroG zu kennzeichnen ist. Nach § 7 S. 1 Elektrogesetz seien Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren sei. Dem Zusammenhang mit § 7 S. 3 Elektrogesetz köne dabei entnommen werden, dass der Gesetzgeber von einer Kennzeichnung auf dem Gerät selbst ausgehe. Im Hinblick darauf, dass jedenfalls auf der Rückseite des von der Verfügungsbeklagten vertriebenen digitalen Bilderrahmens hinreichend Raum für die erforderliche Kennzeichnung vorhanden sei, bestünde daher keine Veranlassung, im vorliegenden Fall darauf zu verzichten. Die Verfügungsbeklagte könne sich folglich nicht darauf berufen, dass der Hersteller auch etwa der Rechnung zu entnehmen sei. (mehr …)
- LG Bochum: Auch der gänzlich fehlende Hinweis auf Wertersatzpflicht in Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. März 2010
LG Bochum, Beschluss vom 25.02.2010, Az. I-12 O 30/10
§ 357 Abs. 2 BGBDas LG Bochum hat einem Onlinehändler untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen mit privaten Endverbrauchern in der Widerrufsbelehrung gar keine Angaben zur evtl. bestehenden Wertersatzpflicht zu machen, wie auf der Auktionsplattform eBay bei dem Artikel … geschehen.