IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. 2a O 224/11
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat der Beklagten die Werbung mit „Wir montieren Markenprodukte von …“ auf Auftragsbestätigungen mit Abbildung des Logos des Klägerin untersagt. Durch die Abbildung des Logos werde potentiellen Kunden eine nicht gegebene Vertragshändlereigenschaft suggeriert, was die Markenrechte der Klägerin verletze. Eine markenrechtliche Erschöpfung sei nicht eingetreten, weil das Logo nicht auf bestimmte Produkte, sondern auf das Unternehmen bezogen verwendet werde. Zudem sei die Verwendung des Logos zu reinen Informationszwecken gerade nicht erforderlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Dezember 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1998, Az. 20 U 167/97
    § 97 Abs. 1 S.1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Firmenlogo nur unter ganz besonderen Umständen urheberrechtlich geschützt ist. Vorrangig ist das Geschmacksmusterrecht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das KG Berlin hat in diesem Hinweisbeschluss entschieden, dass eine Werbeagentur, die mit Erstellung eines Werbelogos beauftragt wurde, dieses nicht zwangsläufig frei von Markenrechten Dritter schuldet. Ob dies der Fall sei, hänge immer von der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall ab, aber grundsätzlich schulde die Agentur lediglich die Erstellung eines Logos nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Auch eine Aufklärung, dass die Agentur keine eigenständige Markenrecherche vorgenommen habe, sei vorliegend nicht notwendig und auch nicht zumutbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. April 2011

    BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10
    §§ 14; 15 MarkenG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 65/2011 entschieden, dass eine herstellerunabhängige Autoreparaturwerkstatt nicht mit dem Logo eines bekannten Automobilherstellers werben darf. Die Autowerkstatt habe zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen „VW“ oder „Volkswagen“ zurückgreifen können und sei nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen gewesen. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2010

    BPatG, Beschluss vom 26.05.2010, Az. 27 W (pat) 200/09
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hatte sich in dieser Entscheidung mit Käptn Sharky zu befassen, nachdem dieser dem traditionsreichen Unternehmen Meissener Porzellan Kopfschmerzen bereitete. Im Einzelnen ging es um die Verwechselungsgefahr dieser Marke

    Käptn Sharky

    und dieser

    Meissener Porzellan

    Das Bundespatentgericht konnte eine Verwechselungsgefahr nicht bestätigen. Zur Entscheidung im Volltext:

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  • veröffentlicht am 13. Oktober 2010

    Die gemeinnützige Organisation Creative Commons hat ein neues Logo vorgestellt, welches die Urheberrechtsfreiheit von Werken anzeigen soll.

    Das Symbol „Durchgestrichenes c im Kreis“, welches das Gegenteil des Copyright-Zeichens darstellt, soll im Wesentlichen dazu dienen, Archive und Bibliotheken für die Gesellschaft als urheberrechtsfrei zu kennzeichnen. Dies sei vor allem für Werke relevant, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen sei. Zitat der Organisation: „
    You can copy, modify, distribute and perform the work, even for commercial purposes, all without asking permission.

  • veröffentlicht am 10. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAb dem 01.07.2010 sind vorverpackte ökologische Lebensmittel mit dem nachfolgenden EU-Siegel zu kennzeichnen. Eine Wiedergabe in Schwarz-weiß ist möglich, wenn die Wiedergabe in Farbe nicht „zweckmäßig“ ist. Die Kennzeichnung geht zurück auf die EU-Verordnung 271/2010 vom 24.03.2010. Für bestehende Vorräte von Erzeugnissen und für Verpackungsmaterial sind Übergangsfristen vorgesehen. Nationale Bio-Siegel dürfen neben, aber nicht zum Ersatz des oben genannten Siegels verwendet werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Braunschweig, Urteil vom 14.04.2004, Az. 9 O 493/04 (420)
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 24 Abs. 1, Abs. 2 MarkenG

    Das LG Braunschweig hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Betreib eines eBay-Shops unter der Bezeichnung“1 A – BREE NEUWARE“ noch nicht gegen Markenrechte der Firma Bree verstößt. Die Verfügungsklägerin, ein international tätiges Unternehmen, welches mit Lederwaren handelt, hatte von den Verfügungsbeklagten eBay die Löschung von Angeboten verlangt , welche sich auf ihrer Internet-Versteigerungsplattform befanden. Über der Liste der in oben genanntem Shop angebotenen Artikel befand sich außerdem der Text „Wir verkaufen erstklassige Lederwaren der Firma BREE. Gern bestellen wir auch einen Wunschartikel für Sie! Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen!“. Das Landgericht lehnte markenrechtliche Ansprüche ab. Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG auf Grund ihrer möglichen Stellung als Mittäterin, Gehilfin oder sonstige Störerin wäre die Begehung einer Markenrechtsverletzung seitens des konkreten eBay-Mitglieds. Eine solche liege jedoch nicht vor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 12.09.2007, Az. 5 W 129/07
    §§
    312 c Abs. 1 S. 1 BGB, 1 Abs.1 Nr. 10 BGB-InfoV i.V.m. §§ 3,4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Beschluss konstatiert, dass die Verwendung des eBay-Logos „Transparenz für Käufer! Verkäufer trägt eBay-Gebühren!“ wettbewerbswidrig ist. Dass die eBay-Gebühren immer vom Verkäufer zu tragen sind, ist in den eBay-AGB festgelegt. Aus diesem Grund handele es sich bei Verwendung des Logos, das zudem noch durch die Farbe und grafische Gestaltung hevorgehoben ist, um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Auch wenn eBay selbst dieses Logo zur Verfügung stellt, ist von einer Verwendung desselben abzuraten, damit eine Abmahnung deswegen vermieden wird. Des Weiteren konstatierte das OLG Hamburg noch einige weitere „Abmahnklassiker“ als wettbewerbswidrig, unter anderem, dass die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat statt zwei Wochen betragen muss und der Verkäufer die Annahme unfrei zurück gesandter Pakete nicht per AGB verweigern darf.

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