Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Die Werbung mit „Wir montieren Markenprodukte von …“ darf ohne Einwilligung des Markeninhabers nicht mit Abbildung eines Logos betrieben werdenveröffentlicht am 15. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011, Az. 2a O 224/11
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat der Beklagten die Werbung mit „Wir montieren Markenprodukte von …“ auf Auftragsbestätigungen mit Abbildung des Logos des Klägerin untersagt. Durch die Abbildung des Logos werde potentiellen Kunden eine nicht gegebene Vertragshändlereigenschaft suggeriert, was die Markenrechte der Klägerin verletze. Eine markenrechtliche Erschöpfung sei nicht eingetreten, weil das Logo nicht auf bestimmte Produkte, sondern auf das Unternehmen bezogen verwendet werde. Zudem sei die Verwendung des Logos zu reinen Informationszwecken gerade nicht erforderlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Firmenlogo ist nicht urheberrechtlich geschützt / Rinderkopfveröffentlicht am 9. Dezember 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1998, Az. 20 U 167/97
§ 97 Abs. 1 S.1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Firmenlogo nur unter ganz besonderen Umständen urheberrechtlich geschützt ist. Vorrangig ist das Geschmacksmusterrecht. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Zur Haftung von Werbeagenturen bei der Erstellung von (marken-)rechtsverletzenden Logosveröffentlicht am 20. September 2011
KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10
§ 133 BGB, § 157 BGBDas KG Berlin hat in diesem Hinweisbeschluss entschieden, dass eine Werbeagentur, die mit Erstellung eines Werbelogos beauftragt wurde, dieses nicht zwangsläufig frei von Markenrechten Dritter schuldet. Ob dies der Fall sei, hänge immer von der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall ab, aber grundsätzlich schulde die Agentur lediglich die Erstellung eines Logos nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Auch eine Aufklärung, dass die Agentur keine eigenständige Markenrecherche vorgenommen habe, sei vorliegend nicht notwendig und auch nicht zumutbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Markenunabhängige Kfz-Reparaturwerkstatt darf nicht mit markenrechtlich geschütztem Logo des Kfz-Herstellers werbenveröffentlicht am 21. April 2011
BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10
§§ 14; 15 MarkenG
Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 65/2011 entschieden, dass eine herstellerunabhängige Autoreparaturwerkstatt nicht mit dem Logo eines bekannten Automobilherstellers werben darf. Die Autowerkstatt habe zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen „VW“ oder „Volkswagen“ zurückgreifen können und sei nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen gewesen. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …) - BPatG: Wie der Käptn Sharky im Porzellanladen! / Zur Verwechselungsgefahr von Marken bei Verwendung gekreuzter Schwerterveröffentlicht am 13. Oktober 2010
BPatG, Beschluss vom 26.05.2010, Az. 27 W (pat) 200/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hatte sich in dieser Entscheidung mit Käptn Sharky zu befassen, nachdem dieser dem traditionsreichen Unternehmen Meissener Porzellan Kopfschmerzen bereitete. Im Einzelnen ging es um die Verwechselungsgefahr dieser Marke
und dieser
Das Bundespatentgericht konnte eine Verwechselungsgefahr nicht bestätigen. Zur Entscheidung im Volltext:
- Neues Logo für Public Domain-Inhalte / Public Domain Mark (PDM)veröffentlicht am 13. Oktober 2010
Die gemeinnützige Organisation Creative Commons hat ein neues Logo vorgestellt, welches die Urheberrechtsfreiheit von Werken anzeigen soll.
Das Symbol „Durchgestrichenes c im Kreis“, welches das Gegenteil des Copyright-Zeichens darstellt, soll im Wesentlichen dazu dienen, Archive und Bibliotheken für die Gesellschaft als urheberrechtsfrei zu kennzeichnen. Dies sei vor allem für Werke relevant, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen sei. Zitat der Organisation: „You can copy, modify, distribute and perform the work, even for commercial purposes, all without asking permission.„ - EU: Neue Kennzeichnungspflicht für vorverpackte ökologische Lebensmittelveröffentlicht am 10. Juli 2010
Ab dem 01.07.2010 sind vorverpackte ökologische Lebensmittel mit dem nachfolgenden EU-Siegel zu kennzeichnen. Eine Wiedergabe in Schwarz-weiß ist möglich, wenn die Wiedergabe in Farbe nicht „zweckmäßig“ ist. Die Kennzeichnung geht zurück auf die EU-Verordnung 271/2010 vom 24.03.2010. Für bestehende Vorräte von Erzeugnissen und für Verpackungsmaterial sind Übergangsfristen vorgesehen. Nationale Bio-Siegel dürfen neben, aber nicht zum Ersatz des oben genannten Siegels verwendet werden. (mehr …)
- LG Braunschweig: Bezeichnung eines eBay-Shops mit „1 A-BREE-NEUWARE“ bei Vetrieb von Bree-Neuware keine Markenverletzungveröffentlicht am 12. Mai 2009
LG Braunschweig, Urteil vom 14.04.2004, Az. 9 O 493/04 (420)
§§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 24 Abs. 1, Abs. 2 MarkenGDas LG Braunschweig hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Betreib eines eBay-Shops unter der Bezeichnung“1 A – BREE NEUWARE“ noch nicht gegen Markenrechte der Firma Bree verstößt. Die Verfügungsklägerin, ein international tätiges Unternehmen, welches mit Lederwaren handelt, hatte von den Verfügungsbeklagten eBay die Löschung von Angeboten verlangt , welche sich auf ihrer Internet-Versteigerungsplattform befanden. Über der Liste der in oben genanntem Shop angebotenen Artikel befand sich außerdem der Text „Wir verkaufen erstklassige Lederwaren der Firma BREE. Gern bestellen wir auch einen Wunschartikel für Sie! Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen!“. Das Landgericht lehnte markenrechtliche Ansprüche ab. Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG auf Grund ihrer möglichen Stellung als Mittäterin, Gehilfin oder sonstige Störerin wäre die Begehung einer Markenrechtsverletzung seitens des konkreten eBay-Mitglieds. Eine solche liege jedoch nicht vor. (mehr …)
- OLG Hamburg: Verwendung des eBay-Logos „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ ist abmahnfähigveröffentlicht am 19. Januar 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.09.2007, Az. 5 W 129/07
§§ 312 c Abs. 1 S. 1 BGB, 1 Abs.1 Nr. 10 BGB-InfoV i.V.m. §§ 3,4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat in diesem Beschluss konstatiert, dass die Verwendung des eBay-Logos „Transparenz für Käufer! Verkäufer trägt eBay-Gebühren!“ wettbewerbswidrig ist. Dass die eBay-Gebühren immer vom Verkäufer zu tragen sind, ist in den eBay-AGB festgelegt. Aus diesem Grund handele es sich bei Verwendung des Logos, das zudem noch durch die Farbe und grafische Gestaltung hevorgehoben ist, um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Auch wenn eBay selbst dieses Logo zur Verfügung stellt, ist von einer Verwendung desselben abzuraten, damit eine Abmahnung deswegen vermieden wird. Des Weiteren konstatierte das OLG Hamburg noch einige weitere „Abmahnklassiker“ als wettbewerbswidrig, unter anderem, dass die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat statt zwei Wochen betragen muss und der Verkäufer die Annahme unfrei zurück gesandter Pakete nicht per AGB verweigern darf.