Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Köln: eBay-Händler hat bei einer unberechtigten Negativbewertung Anspruch auf Erstattung doppelter Abmahnkostenveröffentlicht am 22. Januar 2014
AG Köln, Urteil vom 30.12.2013, Az. 147 C 139/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GGDas AG Köln hat entschieden, dass ein eBay-Händler, der sich gegen eine unberechtigte negative Bewertung richtet, Anspruch auf Erstattung der doppelten Abmahnkosten hat, also sowohl der Kosten für die Abmahnung der Firma eBay (Aufforderung zur Löschung) als auch des konkret bewertenden eBay-Mitglieds. Es handele sich, so die Kammer, um unterschiedliche Angelegenheiten gemäß § 15 Abs. 2 RVG. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Schulnotenbewertung eines Arztes in einem Internetportal ist durch die Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 20. Januar 2014
LG Kiel, Urteil vom 06.12.2013, Az. 5 O 372/13
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Kiel hat entschieden, dass die Bewertung von Ärzten in einem Internetportal durch ein Schulnotensystem in Hinblick auf unterschiedliche Kriterien wie Behandlung, Aufklärung, Praxisausstattung, Wartezeit u.a. zulässig und von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich bei der Bewertung nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um schutzwürdige persönliche Wertungen, die lediglich an Tatsachen anknüpften. Zitat:
- OVG Magdeburg: Zur Löschung von Einträgen in der „Lost Art“-Datenbankveröffentlicht am 2. Januar 2014
OVG Magdeburg, Urteil vom 23.10.2013, Az. 3 L 84/12
Das OVG Magdeburg hat entschieden, dass ein Gemälde aus der vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt im Internet betriebenen „Lost Art Datenbank“ zu entfernen ist, sobald ein dort aufgeführtes Gemälde gefunden worden ist. Die Löschung habe unabhängig von der Klärung eigentumsrechtlicher Fragen zu erfolgen. Zur Pressemitteilung:
- BPatG: Das kommt mir doch bekannt vor … – Teillöschung der Marke „Vinea“ wegen Verwechslungsgefahrveröffentlicht am 2. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 06.06.2013, Az. 30 W (pat) 550/11
§ 125 b Nr. 1 MarkenG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Eintragung der Wort-/Bildmarke „Vinea“ teilweise zu löschen ist, u.a. für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen „Gesundheits- und Schönheitspflege“ oder „Ernährungsberatung“. Hier liege eine Verwechslungsgefahr zu der bekannten und prioritätsälteren Marke „Nivea“ vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Marke „test“ ist für Testermagazine von rein beschreibender Natur und damit zu löschen / Fehlende Verkehrsdurchsetzungveröffentlicht am 21. Oktober 2013
BGH, Beschluss vom 17.10.2013, Az. I ZB 65/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 50 Abs. 2, Abs. 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wort-Bild-Marke „test“ der Stiftung Warentest für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eine beschreibende Angabe ist, weil sie den Inhalt der Druckschriften bezeichnet. Eine Verkehrsdurchsetzung sei nicht zu erkennen. Nach dem vorgelegten Gutachten hätten lediglich 43% der Befragten in dem Zeichen einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gesehen, was für eine Verkehrsdurchsetzung im Regelfall nicht ausreiche. Zur Pressemitteilung Nr. 175/2013 vom 18.10.2013: (mehr …)
- BPatG: Die Verkehrsdurchsetzung einer Farbmarke für einen ausgedehnten Produktbereich muss bei einem Zuordnungsgrad von 75% liegenveröffentlicht am 16. September 2013
BPatG, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 24 W (pat) 75/10
§ 54 MarkenG, § 50 Abs. 1, 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die für den Hersteller von Haut- und Körperpflegeprodukten eingetragene Einfarbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ zu löschen ist. Es fehle an der notwendigen Unterscheidungskraft. Für diese wäre erforderlich, dass der maßgebliche Markt sehr spezifisch sei, in dem betreffenden Markt entweder die Verwendung von Farben überhaupt unüblich oder die konkrete Farbe äußerst ungewöhnlich sei und der Verkehr langfristig an eine Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt sei. Diese Kriterien seien vorliegend jedoch nicht erfüllt. Eine Verkehrdurchsetzung durch Benutzung sei ebenfalls nicht gegeben, da der nach Auffassung des Senats dafür erforderliche Zuordnungsgrad von ca. 75% nicht erreicht werde. Eine Umfrage habe lediglich einen Zuordnungsgrad von 55% festgestellt. Zitat:
- LG Düsseldorf: Vor einer Domain-Löschung muss nicht außergerichtlich abgemahnt werdenveröffentlicht am 12. September 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2013, Az. 2a O 371/10
§ 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 93 ZPO, § 269 Abs. 3 S. 2 ZPODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass vor der Klage auf Löschung bzw. Verzicht auf eine Internet-Domain eine Abmahnung im technischen Sinne nicht erforderlich ist. Werde der spätere Beklagte vor der Klage auf die Rechte des Klägers hingewiesen und zur Löschung/Freigabe der Domain aufgefordert, sei dies ausreichend. Nach Klageerhebung könne der Beklagte sich nicht durch ein sofortiges Anerkenntnis von der Kostenforderung befreien, da er durch sein vorheriges Verhalten Anlass zur Klage gegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Zur Haftung von Google Maps für rechtsverletzende Kommentareveröffentlicht am 10. September 2013
KG Berlin, Urteil vom 07.03.2013, Az. 10 U 97/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 analog BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas KG Berlin hat entschieden, dass Google (Maps) grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Kommentare oder Erfahrungsberichte vor Einstellung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Werde allerdings seitens eines Verletzten auf eine Verfehlung hingewiesen (hier: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerung über einen Schönheitschirurgen „Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten…“), müsse Google den beanstandeten Eintrag löschen. Geschehe dies nicht, gehe die Haftung auf Google über. Eine beantragte einstweilige Verfügung sei erlassen und Google mit den Kosten belastet worden. Das Kammergericht formulierte die Prüfungspflichten für Google wie folgt (Zitat):
- OLG Düsseldorf: Dispute-Eintrag muss zurück genommen werden, wenn der Domaininhaber nicht zur Löschung verpflichtet istveröffentlicht am 28. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012, Az. I-20 U 202/11
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Domaininhaber Anspruch auf die Rücknahme eines Dispute-Eintrags hat, wenn der Veranlasser des Eintrags keinen Anspruch auf Löschung der Domain hat. Vorliegend bestand seitens des Herausgebers des Lifestyle-Magazins „AD – Architectural Digest“ kein Anspruch auf Löschung der Domain „ad.de“. Von einer rechtsmissbräuchlichen Domain-Anmeldung könne nicht ausgegangen werden, da „ad“ auch die Abkürzung für „Advertising“ bedeute und eine gezielte Behinderung der Beklagten nicht festgestellt werden könne. Allein von einem Verkaufsangebot der Domain könne nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens im Markenrechtsstreit nach § 148 ZPOveröffentlicht am 2. August 2013
BGH, Beschluss vom 06.06.2013, Az. I ZR 176/12
§ 148 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Verfahren in einem Markenverletzungsstreit auch dann ausgesetzt werden kann, wenn das Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht zur Löschung der Klagemarke geführt hat, jedoch über diese Entscheidung noch eine Rechtsbeschwerde anhängig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)