Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Marke „Duff Beer“ darf doppelt existieren / Streit um „Simpsons“-Bierveröffentlicht am 31. Juli 2013
BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 135/11
§ 26 Abs. 1 und 3 MarkenG, § 49 Abs. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass es das aus der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ bekannte „Duff Beer“ auch mehrmals geben darf. Der Vertreiber des Getränks hatte gegen ein Unternehmen, welches sich die Wort-/Bildmarke „Duff Beer“ 1999 hatte eintragen lassen, die Löschung dieser Marke wegen Nichtnutzung beantragt – ohne Erfolg. Interessant daran ist, dass das beklagte Unternehmen zwar auch Bier unter dem Namen „Duff“ verkauft hatte, allerdings unter einer grafisch anderen Gestaltung als die eingetragene Marke. Letztere wurde tatsächlich über einen längeren Zeitraum nicht genutzt. Trotzdem wurde ein Löschungsanspruch abgelehnt, so dass die Marken nun nebeneinander existieren. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kassel: Kein Anspruch auf Löschung von Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungenveröffentlicht am 22. Juli 2013
AG Kassel, Urteil vom 07.05.2013, Az. 435 C 584/13
§ 3 BDSG, § 4 BDSG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSGDas AG Kassel hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs nach einem Unfall keinen Anspruch auf Löschung der Fahrzeugdaten aus einer Datenbank für Versicherungen hat. Es handele sich bei den gespeicherten Angaben (u.a. Kfz-Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer) nicht um personenbezogene Daten. Der Halter könne über diese Daten nicht ohne Weiteres (d.h. nicht ohne weitere Behördenanfragen) ausfindig gemacht werden. Zudem bestehe ein berechtigtes Interesse an der Datenspeicherung, um unberechtigte Inanspruchnahmen von Versicherungsleistungen für einen bereits regulierten Schaden zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Menden: Zum Anspruch eines abberufenen Facebook-Gruppenmoderators auf „Wiedereinsetzung“veröffentlicht am 12. Juli 2013
AG Menden, Urteil vom 09.01.2013, Az. 4 C 409/12
§ 21 BGB, § 705 BGB, Art. 2 GG, Art. 5 GGDas AG Menden hat entschieden, dass der Moderator einer Facebook-Gruppe abberufen werden darf (wenn er andere Gruppenmitglieder beleidigt) und keinen Anspruch auf Wiedereinsetzung als Administrator der Gruppe hat. Insbesondere handele es sich bei der Gruppe nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. d. §§ 705 ff. BGB oder einen Verein i. S. d. §§ 21 ff. BGB. Die Berufung gegen das Urteil wurde vom LG Arnsberg (Beschluss vom 25.03.2013, Az. 3 S 8/13; Volltext im Anschluss an die Entscheidungsgründe des AG Menden unten) zurückgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags zu einer Domainveröffentlicht am 28. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 05.03.2013, Az. 33 O 144/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas LG Köln hat entschieden, dass ein unbegründeter Dispute-Eintrag auf eine Domain einen Anspruch auf Löschung dieses Eintrags seitens des Domain-Inhabers begründet. Der unbegründete Eintrag stelle eine Rechtsverletzung dar. Vorliegend hatte die Markeninhaberin eine Marke „bye-bye“ gegen die gleichnamige Domain „www.bye-bye.de“ einen Dispute-Eintrag gestellt, da sie darin eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Die Domain wurde zu der Zeit als sog. Parking-Domain genutzt. Das LG sah deshalb den Dispute als unberechtigt an, da eine Marke einen Unterlassungsanspruch nur bezogen auf den geschützten Waren- und Dienstleistungsbereich begründe; der Inhaber einer Domain diese aber auch anders, auf nichtverletzende Weise, nutzen könne. Sei der geschützte Bereich betroffen, bestünden Unterlassungsansprüche, aber kein Anspruch auf Freigabe der Domain. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Köln: „Gute Laune Drops“ vs. „Gute Laune Brause-Taler“ – Ansprüche auf Unterlassung ergeben sich nur aus Markenrecht, nicht aus Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 25. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 10.08.2012, Az. 6 U 17/12
§ 4 Nr. 9 a UWG; § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Inhaber der Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ gegen den Vertrieb von „Gute Laune Brause-Talern“ in ähnlicher Aufmachung Ansprüche aus Unterlassung geltend machen kann. Diese ergäben sich allerdings aus dem Markenrecht und nicht, wie auch beantragt, aus dem Wettbewerbsrecht. Eine unlautere Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung könne nicht festgestellt werden. Da gegen die verletzte Marke zwischenzeitlich ein Löschungsverfahren anhängig sei, bliebe abzuwarten, ob die daraus bestätigten Ansprüche bestehen bleiben könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Google muss Suchergänzungsvorschläge (Autocomplete) löschen, wenn Kenntnis von einer darin liegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehtveröffentlicht am 14. Mai 2013
BGH, Urteil vom 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge zu löschen hat, wenn diese zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung führen. Im vorliegenden Fall schlug die von Google betriebene Suchmaschine bei Eingabe des Unternehmensnamens der Klägerin in einem im Rahmen der „Autocomplete“-Funktion sich öffnenden Fenster als Suchvorschläge die Wortkombinationen „R.S. (voller Name) Scientology“ und „R.S. (voller Name) Betrug“ vor. Hierin sah die Beklagte zu Recht eine Persönlichkeitsverletzung. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2013 des BGH: (mehr …)
- DPMA hat Mario Barths Marke „Nicht quatschen, machen“ wegen Nichtigkeit gelöschtveröffentlicht am 12. April 2013
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Wortmarke des Komikers Mario Barth „Nicht quatschen, machen“ wegen Vorliegens absoluter Schutzhindernisse (vgl. §§ 50, 8 Abs. 2 MarkenG) für nichtig erklärt und gelöscht (hier). Bereits das LG Düsseldorf hatte Bedenken an dem Bestand der Marke geäußert, da es sich um eine allgemeine Lebensweisheit handele (hier), und dementsprechend Auskunftsansprüche und einen Schadensersatzfeststellungsanspruch Barths abgelehnt. (mehr …)
- BPatG: Eine Markenlöschung ist rechtmäßig, wenn die Verlängerungsgebühr erst einen Tag nach Fristablauf beim DPMA eingehtveröffentlicht am 11. April 2013
BPatG, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 572/11
§ 47 Abs. 3 MarkenG; Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG; § 3 Abs. 2 PatKostG, § 7 Abs. 1 S. 1 PatKostGDas BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer Marke mangels Verlängerung rechtmäßig und nicht rückgängig zu machen ist, wenn die Verlängerungsgebühr seitens des Markeninhabers erst am Tag nach Fristablauf auf dem Konto des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeht. Wiedereinsetzungsgründe seien vorliegend nicht ersichtlich und auch eine geringe Überschreitung gesetzlicher Fristen führe zur Fristversäumung. Gerade bei für den Markeninhaber ungewöhnlichen Vorgängen (Verlängerung der einzigen Marke) habe dieser bei der Instruktion seiner Hilfspersonen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Die Wortmarke „Glühkirsch“ ist freihaltebedürftig und daher zu löschenveröffentlicht am 11. März 2013
BPatG, Urteil vom 17.10.2012, Az. 26 W (pat) 68/11
§ 50 MarkenG, § 54 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die seit 1999 für alkoholische Getränke eingetragene Wortmarke „Glühkirsch“ zu löschen ist. Grund sei, dass für den genannten Begriff ein Freihaltebedürfnis im Interesse von Mitbewerbern bestehe, die den Ausdruck „Glühkirsch“ im Handels- und Wirtschaftsverkehr, insbesondere im Weihnachtsmarktbereich, als Sachangabe über Geschmacksrichtung und Temperatur der angebotenen Waren frei verwenden können müssen. Dies sei bereits im Zeitpunkt der Eintragung der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Die Marke „headfuck“ ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten zu löschenveröffentlicht am 1. März 2013
BPatG, Beschluss vom 18.12.2012, Az. 27 W (pat) 22/12
§ 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „headfuck“, die u.a. für Bekleidung eingetragen war, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten zu löschen ist. Der Begriff sei in relevantem Umfang ein vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik, der geeignet sei, das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises zu verletzen. Ein solcher Begriff dürfe nach Auffassung des Senats nicht als Bestandteil einer Marke veröffentlicht werden, „für welche eine Urkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung verliehen“ werde. Mit einer Eintragung der Marke „Fickshui“ hatte derselbe Senat zuvor jedoch interessanterweise keine Probleme (hier). Zum Volltext der Entscheidung: