Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Gesellschafter einer „Limited“ (Ltd.) haften persönlich, wenn die Gesellschaft erloschen ist / Automatische Umwandlung in oHG oder GbRveröffentlicht am 6. Juli 2012
OLG Celle, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 6 U 15/12
§ 128 S. 1 HGBWird eine sog. Limited-Gesellschaft (Ltd.) im Ausland aufgelöst und sind die Gesellschafter in Deutschland weiterhin gewerblich tätig, so haften die Gesellschafter persönlich weiter als Teil einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies hat das OLG Celle entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Der Geschäftsführer einer GmbH, der ein anderes Unternehmen treuhänderisch führt, haftet für dortige unbekannte Wettbewerbsverstöße, wenn er das andere Unternehmen nicht ausreichend überwachtveröffentlicht am 9. Juli 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.05.2011, AZ. 6 U 92/10
§§ 3; 5 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Geschäftsführerin eines Unternehmens, die auf Grund einer „Vereinbarung über treuhänderische Geschäftsführung“ vom 18.12.2007 als Direktorin eines anderen Unternehmen fungiert, die Aufgabe trifft, die Geschäfte des anderen Unternehmens selbst zu führen oder zumindest die geschäftsführende Tätigkeit Dritter für dieses Unternehmen zu überwachen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, haftet sie für die Wettbewerbsverstöße, die das andere Unternehmen begeht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Die Komplementärin einer Ltd. & Co. KG muss im Impressum nicht angegeben seinveröffentlicht am 10. Oktober 2010
OLG München, Urteil vom 30.09.2010, Az. 6 U 3422/10
§§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 BGB-InfoVDas OLG München hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem gesellschaftsrechtlichen Kunstgewand einer Ltd. & Co. KG nicht verpflichtet ist, bei Fernabsatzgeschäften neben der Identität der Kommanditistin (hier: Kommanditgesellschaft) auch die Identität der Komplementärin (hier: der Ltd.) anzugeben. Der Senat erklärte, dass die Verpflichtung zur Angabe des Vertretungsberechtigten nicht notwendigerweise bedeute, dass auch die Komplementärin als gesetzliche Vertreterin anzugeben sei. Es genüge vielmehr, dass eine natürliche Person (im Gegensatz hierzu: die juristische Person, wie etwa die GmbH) angegeben sei, welche die Gesellschaft rechtsgeschäftlich vertrete. Eine darüber hinausgehende Angabepflicht könne dem Gesetz nicht entnommen werden, auch nicht im Wege der Auslegung.
- Katja Günther im Sturm der tausend Betrugsanzeigen / Online Content Ltd.veröffentlicht am 13. Juni 2009
Rechtsanwältin Katja Günther machte sich in der Vergangenheit dadurch einen fragwürdigen Namen, dass sie die Firma Online Content Ltd. vertrat und nicht wirksam entstandene Forderungen aus Abo-Fallen gegen Verbraucher durchsetzte. Laut Aussage des Oberstaatsanwalt Anton Winkler von der Staatsanwaltschaft München I werde gegen Anwältin Katja Günther „wegen Nötigung und Betrugs“ ermittelt, wie das Portal tz-online, ein Unternehmen des Münchener Merkurs berichtete. Es zitiert Winkler mit den Worten : „Es liegen über 1000 Strafanzeigen gegen sie vor.“ (JavaScript-Link: tz-online). Zuvor hatte die Stadtsparkasse sich erfolgreich gerichtlich geweigert, ihr Treiben durch Führung eines Kontos zur Verwaltung der Einnahmen zu unterstützen (Link: LG München I).
- 99downloads.de: Diese Abofalle ist einfach der Knallerveröffentlicht am 29. Mai 2009
Einen gewissen Unterhaltungswert hatte die uns in dieser Woche vorgelegte „Zahlungsaufforderung“ der von Frau Stephanie Schneider geführten Firma Belleros Premium Media Ltd. Unser Mandant hieß „Pasdlk Lkdjkl“ und wohnte im „Jkjlhshwirg 5“, was bereits die Mandatsannahme erschwerte. Problematisch erwies sich auch, dass unser Mandant in „56465 Sadfdasf“ wohnte und unsere Kanzleisoftware diesbezüglich partout nicht parieren wollte. Frau Schneider ließ 60,00 EUR in Rechnung stellen und bedankte sich für die Anmeldung zum 12-Monats-Abo vom …2009. Ferner bat die gute Frau darum, dass, sofern Dritte den Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift des Adressaten missbraucht hätten, dies ihr doch mitgeteilt werden möge. Was wir davon halten? Nun ja – die Anschrift wurde offensichtlich schwer missbraucht.
- Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M.: Jetzt auch Durchsuchungen bei Abofallen-Betreiber Go Web Ltd.veröffentlicht am 13. März 2009
Wie heise.de vermeldet, wurden am 10.03.2009 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. zehn Objekte durchsucht (Java Script-Link: heise1). Hintergrund, so heise.de, war der Geschäftsbetrieb des Unternehmens Go Web Ltd., die viele Angeobte betreibe, für die vorher Online Content Ltd. und Net Content Ltd. verantwortlich gewesen seien, als deren „Director“ seinerzeit Michael Burat fungiert habe (JavaScript-Link: heise2). Gegen Michael Burat als Director der Online Content Ltd. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nach Mitteilung des Wiesbadener Kuriers Anklage wegen Betrugsverdachts eingereicht (JavaScript-Link: Wiesbadener Kurier). Bei vielen „Abzock-Sites der ‚Go Web‘ “ tauchten im Impressum mittlerweile die Namen Villiam und Robert Adamca als Verantwortliche auf, so heise.de, weshalb bei diesen beiden Personen auch Durchsuchungen durchgeführt worden seien. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Firmenräume des von Michael Burat geführten Unternehmens RA Office GmbH durchsucht, deren Website zur Zeit offline ist. In Zusammenhang mit der Online Content Ltd. war die Rechtsanwältin Katja Günther unrühmlich ins Rampenlicht gerückt (Link: Katja Günther).
- Verbraucherzentrale: „Bange machen gilt nicht“ II – RAin Katja Günther greift für Online Content Ltd. zu härteren Mittelnveröffentlicht am 12. März 2009
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet über eine aktuelle, härtere Gangart der Rechtsanwältin Katja Günther für ihre Mandantin Online Content Ltd. (JavaScript-Link: vz-rpf). Die Online Content Ltd. wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband als „Kostenfalle“ bezeichnet (JavaScript-Link: vzbv), da Verbraucher bei einer Anmeldung über opendownload.de nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen werden. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz belasse es Rechtsanwältin Günther nicht bei einfachen rechtsanwaltlichen Drohgebärden, sondern beantrage nunmehr auch Mahnbescheide. Verbraucher sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen: Mit Erlass des Mahnbescheids hat das Mahngericht die Forderung keineswegs geprüft, geschweige denn bestätigt. (mehr …)
- LG Hanau: Wie der rechtswidrig erzielte Gewinn einer Abo-Falle abgeschöpft wirdveröffentlicht am 26. Januar 2009
LG Hanau, Urteil vom 01.09.2008, Az. 9 O 551/08
§§ 3, 10 UWGDas LG Hanau hat in dieser Entscheidung den Betreiber einer sog. Abo-Falle, die Online Service Ltd., welche die Seiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de und online-flirten.de unterhält, dazu verpflichtet, den rechtswidrig erzielten Gewinn an die Verbraucherzentrale (vzbv) herauszugeben. Zuvor war das Unternehmen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zur Unterlassung verurteilt worden (LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07).