Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Unlautere Anschwärzung durch Verbreitung nicht beweisbarer Tatsachenveröffentlicht am 2. September 2015
OLG Köln, Urteil vom 13.05.2015, Az. 6 W 16/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine unlautere Anschwärzung durch Verbreitung unwahrer Tatsachen vorliegt, wenn ein Taxiunternehmen behauptet, die Nutzung der App eines Konkurrenten schlösse die Nutzung aller anderen Taxidienste aus. Diese Behauptung sei geeignet, das Unternehmen des Konkurrenten zu schädigen und sei nur dann zulässig, wenn der Behauptende die Wahrheit seiner Behauptung hätte darlegen können. Dies sei indes nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Bezeichnung eines Mitbewerbers als „doppelmoralisch“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 1. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11
§ 8 Abs.1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Blogbeitrag eines Dritten veröffentlichen darf, in welchem die Tätigkeit einer konkurrierenden Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts derselben als „doppelmoralisch“ bezeichnet wird. Es handele sich im vorliegenden Zusammenhang um eine Kritik, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei und nicht um eine pauschale unlautere Herabsetzung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Aufruf zur Einlösung von Rabattgutscheinen eines Mitbewerbers ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 8. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2015, Az. 2 U 148/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Werbung einer Drogeriemarktkette, auch Rabattgutscheine der Konkurrenz einzulösen, keine gezielte Behinderung darstellt. (mehr …)
- OLG Stuttgart: Wenn das Führen ausländischer Titel wettbewerbswidrig istveröffentlicht am 18. September 2014
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2014, Az. 12 U 193/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Titel „Prof.“ und „Dr. h.c.“, die ihm von einer türkischen Universität verliehen wurden, nicht führen darf, ohne dabei die verleihende Stelle anzugeben. Anderenfalls liege gegenüber anderen Rechtsanwälten ein Wettbewerbsverstoß vor, da die Angabe der Titel ohne Erläuterung über die wissenschaftliche Qualifikation in die Irre führe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Wettbewerbsverhältnis für eine Abmahnung bestehen mussveröffentlicht am 15. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG
Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt in einem Abmahnungsfall mit nachfolgender Klage ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem bestanden haben muss. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es genüge, wenn der Abmahner zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Abgemahnten gestanden habe; nicht erforderlich sei, dass das Wettbewerbsverhältnis auch schon zum Zeitpunkt der die Wiederholungsgefahr begründenden Verletzungshandlung gegeben gewesen sei. Vorliegend habe der Beklagte den Handel mit einem Produkt beendet, bevor die Klägerin ihrerseits den Handel mit diesem Produkt aufgenommen habe. Da aber zu diesem Zeitpunkt seitens des Beklagten eine Wiederholungsgefahr für erneute Verletzungshandlungen bestanden habe, sei die Klägerin zur Abmahnung berechtigt gewesen. Die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: Das ernsthafte Angebot einer Leistung kann ein Wettbewerbsverhältnis begründen / „Querulantenwahn“ kann zur Prozessunfähigkeit führenveröffentlicht am 25. Juli 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2014, Az. I-20 U 66/13
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Webdesignern auch dann besteht, wenn der Abmahner zuletzt 1-2 Jahre zuvor einen Auftrag ausgeführt hat, sofern er sein Angebot weiterhin ernsthaft betreibt. Letzteres hatte das Gericht hier angenommen. Auch stellte das Gericht fest, dass zwar ein sog. „Querulantenwahn“ zum Ausschluss der Prozessfähigkeit führen könne, dafür jedoch erforderlich sei, dass „absolute Uneinsichtigkeit und Selbstgerechtigkeit sich mit einer Ausweitung des Kampfes vom ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen und schließlich die ganze Gesellschaft verbinden“. In einem solchen Fall sei die Prozessfähigkeit gutachterlich festzustellen. Vorliegend sei der Kläger jedoch in der Lage, seine Ansprüche und Aussichten rational einzuschätzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Fehlendes Impressum eines Rechtsanwalts bei XING ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 15. Juli 2014
LG Dortmund, Urteil vom 14.05.2014, Az. 5 O 107/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMGDas LG Dortmund hat entschieden, dass kein Wettbewerbsverstoß gegenüber einem Konkurrenten vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt auf der Plattform XING kein Impressum vorhält. Es liege dadurch keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor. Dies sei vorliegend jedoch vornehmlich auf die Entfernung des Verfügungsklägers zum Beklagten (Stuttgart – Hamm) zurückzuführen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Erhöhte Abschläge und Guthabenverrechnungen eines Stromanbieters sind gegenüber Konkurrenten wettbewerbsrechtlich unzulässigveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2013, Az. 14c O 122/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass Stromabrechnungen, die Abschläge enthalten, welche sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren sowie Guthaben, die verrechnet statt ausgezahlt werden, wettbewerbsrechtlich unzulässig sind. Es handele sich um eine irreführende geschäftliche Handlung, da sich diese Praxis auf unwirksame Vertragsbedingungen stütze. Diese Entscheidung kommt im Ergebnis auch den Verbrauchern zu Gute, die keine erhöhten Abschläge mehr zahlen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Saarbrücken: „Wir haben die bessere Energie“ ist ein zulässiger Werbesloganveröffentlicht am 4. Februar 2014
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2013, Az. 1 U 36/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 UWG, § 8 UWGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass die Werbung eines Stromversorgers mit dem Slogan „Wir haben die bessere Energie“ zulässig und nicht irreführend ist. Es werde weder ein konkreter Mitbewerber in Vergleich genommen noch liege eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung vor. Es sei jedoch nicht zulässig, mit dem Auszug aus einer Abrechnung eines Konkurrenten und der Frage „Hat Ihr Energieversorger in ihrer aktuellen Jahresabrechnung eine Preiserhöhung versteckt?“ zu werben. Hier werde der Verbraucher zu der Fehlvorstellung verleitet, dass der durch das verwendete Abrechnungsschreiben in Bezug genommene Konkurrent unredlich handele. Auf die Erkennbarkeit des Mitbewerbers komme es dabei nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schadensersatz für den Mitbewerber bei unlauterer Herabsetzungveröffentlicht am 19. November 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.09.2013, Az. 6 U 105/12
§ 4 Nr. 7 UWG, § 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle einer wettbewerbswidrigen Herabsetzung eines Mitbewerbers diesem der Schaden zu ersetzen ist, der auf Grund von Kundenkündigungen wegen dieser Herabsetzung entstanden ist. Dieser Schaden berechne sich aus dem entgangenen Gewinn aus den gekündigten Vertragsverhältnissen, allerdings seien ersparte Aufwendungen und Einnahmen, die an Stelle der Vergütungen erzielt wurden, anzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung: