IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 10.08.2011, Az. 7 U 2496/11
    § 240 ZPO, § 307 ZPO

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Anerkenntnisurteil nur erfolgen darf, wenn tatsächlich ein Anerkenntnis vorliegt. Diese Entscheidung des Gerichts erscheint zwar zwingend logisch, war jedoch offensichtlich notwendig, da das Landgericht ein Anerkenntnisurteil eben ohne Anerkenntnis des Beklagten erlassen hatte. Wie es dazu kam? Ein klassisches Missverständnis: Der Kläger hatte Fristverlängerung für eine Erwiderung sowie Terminsverlegung beantragt. Auf diesen Antrag erwiderte der Beklagte, dass beklagtenseits keine Einwände bestehen, wenn das Gericht den Anträgen der Klagepartei stattgibt, da die angegebenen Gründe die Anträge rechtfertigten. Obwohl sich dies nur auf Terminsverlegung und Fristverlängerung bezog, verfügte der Richter, ein Anerkenntnisurteil zu fertigen. Und da einfach falsch nicht genug ist, wurde das Anerkenntnisurteil schließlich zu einem Zeitpunkt erlassen, nachdem bereits (gerichtsbekannt) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten eröffnet und damit kraft Gesetzes eine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten war. Zu diesem Zeitpunkt hätte gar keine Entscheidung mehr ergehen dürfen. Dementsprechend wurde das „grob fehlerhaft“ erlassene Urteil aufgehoben. Ab und zu muss eben auch das Offensichtliche gerichtlich geklärt werden.

  • veröffentlicht am 15. September 2011

    OLG München, Urteil vom 21.04.2011, Az. 6 U 4127/10
    § 5 UKlaG, § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG München hat in dieser Entscheidung seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nur dann noch als dringlich betrachtet wird, wenn er innerhalb eines Monats nach Kenntnis des beanstandeten Verhaltens gestellt wird. Somit sei bei Kenntnis am 07.05.2010 die Einreichung des Antrags am 07.06.2010 noch rechtzeitig – am 08.06.2010 jedoch nicht mehr. Einen Spielraum, der sich ggf. aus Umständen des Einzelfalls ergeben könnte, gewährt das Gericht grundsätzlich nicht, so dass bei der Einhaltung der gesetzlich nicht geregelten Frist Vorsicht geboten ist. Zitat des Gerichts:

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  • veröffentlicht am 13. September 2011

    LG München I, Urteil vom 30.08.2011, Az. 9 O 13876/11
    § 823, § 1004 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass in Ausnahmefällen eine einstweilige Verfügung gegen einen bevorstehenden Pressebericht, der einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, erlassen werden kann. Vorliegend wählte einer der in der TV-Reihe „Tatort Internet“ strafverfolgten Angeklagten den Rechtsweg. Die Kammer wisse um die hohen Anforderungen, die an die Annahme einer für den Erlass der einstweiligen Verfügung in derartigen Fällen notwendigen Erstbegehungsgefahr gestellt würden, und nehme diese auch nur in Ausnahmefällen an. Hierfür bestehe vorliegend indes Anlass. Es hätten konkrete und greifbare Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Antragsgegnerin (ein Zeitungsverlag) über das Verfahren berichten würde: Unstreitig habe die Antragsgegnerin identifizierend über den anderen der beiden, nach der Fernsehberichterstattung in der Reihe „Tatort Internet“ strafrechtlich verfolgten Angeklagten berichtet. Die Berichterstattung sei identifizierend gewesen, obwohl der Angeklagte nicht mit seinem vollen Namen genannt worden sei, nachdem Vorname, Herkunft und Beruf genannt worden seien. Für den Antragsteller wäre gerade letzteres besonders misslich gewesen, da er einen seltenen Beruf ausübe. Weiterhin berichte die Beklagte gerichtsbekannt regelmäßig über im Licht der Öffentlichkeit stehende Strafverfahren. Die Fernsehberichterstattung in der Sendung „Tatort Internet“ habe breite öffentliche Aufmerksamkeit gefunden, nicht zuletzt, weil sie auch durch zahlreiche im öffentlichen Leben stehende Personen, Polizeidienststellen und Medien in das Licht der Öffentlichkeit gerückt worden sei. Diese ex ante getroffene Einschätzung finde ex post ihre Bestätigung darin, dass die Antragsgegnerin dann – unter Berücksichtigung der ihr auferlegten Anonymisierungskriterien – tatsächlich über das Verfahren berichtet habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. September 2011

    OLG  München, Urteil vom 21.07.2011, Az. 6 U 4039/10
    § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG  München hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass das Pay-TV-Unternehmen Sky folgende AGB-Regelung nicht mehr verwenden darf: „Von den AGB von Sky, von Kabel Deutschland sowie der Widerrufsbelehrung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit Absendung dieses Formulars“ in Verbindung mit der Regelung „Der Abonnent willigt mit Abschluss dieses Abonnementvertrages ein, dass Sky die angegebenen personenbezogenen Daten auch zu Marketingzwecken für eigene Produktangebote per Telefon, SMS, E-Mail und Post sowie zur Marktforschung nutzen darf“. Die vorstehenden Formulierungen erfüllten nicht die rechtlichen Anforderung (BGH), wonach der Kunde eine gesonderte Erklärung hinsichtlich der Verwendung seiner Daten abgeben müsse. Vorliegend werde neben der Verwendung von personenbezogenen Daten auch die Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung erklärt, ohne welche das Angebot der Beklagten auch nicht gebucht werden könne. Eine freie Entscheidung über die Verwendung seiner Daten könne der Verbraucher somit nicht mehr treffen.

  • veröffentlicht am 1. September 2011

    AG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 261 C 25225/10

    Das AG München hat entschieden (s. Pressemitteilung ), dass ein Verbraucher bei der Beurteilung von Anpreisungen in Werbeprospekten damit rechnen muss, dass die dort gemachten Versprechungen möglicherweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbenden noch konkretisiert oder gar abgeschwächt werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2011

    AG München, Urteil vom 15.07.2011, Az. 133 C 7736/11 – rechtskräftig
    § 281 BGB, § 286 Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Verbraucher, der von seiner Versicherung eine für einen bestimmten Kalendertag vereinbarte Auszahlung einer Versicherungsleistung nicht erhält, zwar einen Rechtsanwalt mit der Einforderung der Leistung beauftragen, aber dann nicht dessen Kosten erstattet verlangen kann. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Aus der Pressemitteilung 40/11 des Amtsgerichtes München vom 29.08.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 29.03.2011, Az. 33 O 1569/10
    § 5 Abs. 2 MarkenG; § 12 S. 1 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass eine namensrechtliche Zuordnungsverwirrung, die Unterlassungsansprüche auslöst, auch dann vorliegt, wenn der fremde Name privat gebraucht wird. Zitat: „Hierfür reicht es aus, dass der Dritte, der diesen Namen verwendet, als Namensträger identifiziert wird. Nicht erforderlich ist es hingegen, dass es zu Verwechslungen mit dem Namensträger kommt. Eine derartige Identifizierung tritt auch dann ein, wenn ein Dritter den fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internetadresse verwendet. Denn der Verkehr sieht in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff verstandenen Zeichens als Internetadresse einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internetauftritts (vgl. BGH GRUR 2003, 897 – maxem.de; BGH GRUR 2006, segnitz.de). Die Zuordnungsverwirrung ist – außer bei Gleichnamigen – auch nicht vom Inhalt der Website abhängig (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Nach § 15 Rdnr. 85 und BGH GRUR 2007, 259 – solingen.info ).“

  • veröffentlicht am 26. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06
    §§ 305c, 155, 611 BGB

    Das AG München hat mit diesem Urteil den Zahlungsanspruch des Betreibers einer sog. Abo-Falle abgelehnt. Der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vergütungshinweis sei versteckt gewesen und damit überraschend nach § 305c Abs. 1 BGB, was die Unwirksamkeit der Klausel nach sich ziehe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 18.08.2011, Az. 6 U 4362/10
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2; 97 UrhG

    Nach einem Bericht der Münchener Abendzeitung / dpa ist die Werbemelodie der Fastfood-Kette McDonald’s urheberrechtlich nicht geschützt. Geklagt hatte der Komponist, der nunmehr in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht unterlag. Der Senat befand u.a., dass die Melodie der vom Komponisten im Verfahren als Beweis vorgelegten CD „nur schwer entnommen werden“ könne. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Senat nicht zugelassen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2011

    LG München I, Urteil vom 23.05.2011, Az. anonym – nicht rechtskräftig
    § 201a StGB

    Das LG München hat laut einer Pressemitteilung vom 23.05.2011 entschieden, dass sich ein Pressevertreter, welcher Bildmaterial auf einer CD-ROM unbesehen ankauft, nicht strafbar macht, wenn er den Inhalt der Bildaufnahmen im Zeitpunkt des Ankaufs noch nicht kennt. Auch sei eine Nötigung auszuschließen, wenn der Pressevertreter mit der PR-Agentin des Geschädigten telefoniert und in Bezug auf das gesichtete Bildmaterial ein Interview erbittet. Dies stelle weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel dar, insbesondere, wenn keine Forderungen erhoben werden und kein Druck ausgeübt wird, um den Geschädigten zu Interviews zu veranlassen. Das bloße Erwähnen des Bildmaterials in einem Telefongespräch stelle kein Gebrauchmachen im Sinne einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen dar. Der Besitz des Bildträgers sei nach dem Willen des Gesetzgebers nicht strafbar.

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