Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: 2.000 EUR Schadensersatz für 2 verlorene Pommes frites? – wirtschaftlicher Wert einer Kunstvorlageveröffentlicht am 17. Februar 2012
OLG München, Urteil vom 09.02.2012, Az. 23 U 2198/11
§ 280 BGB
Das OLG München hat nach einem Bericht der Welt entschieden, dass einem Künstler, dessen Vorlage für eine Skulptur in einer Galerie verloren ging, Anspruch auf Schadensersatz hat. Vorliegend ging es um 2 Pommes frites, die das stolze Alter von 22 Jahren erreicht hatten und in ihrer Jugend dem Künstler als Vorlage für sein Kunstwerk „Pommes d’Or“, einem goldenen Pommeskreuz, gedient hatten. Die Original-Pommes verschwanden in einer Galerie, in der sie einmal bei einer Ausstellung gezeigt wurden. Das OLG München sah jedoch davon ab, den künstlerischen Wert der Kartoffelstäbchen bemessen zu wollen, konnte der Senat doch jedenfalls einen wirtschaftlichen Wert feststellen: Eine Kunstliebhaberin habe ausgesagt, dass sie für die zwei Pommes immerhin 2.500,00 EUR hingeblättert hätte, um sie dem Künstler abzukaufen. Letztendlich sprach das Gericht dem Künstler 2.000,00 EUR zu, zahlbar von der Galeristin, die die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung verletzt habe. Was uns dazu noch einfällt? Palim, Palim! - OLG München: Zum Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG, wenn sich der Unterlassungsgläubiger seinen Unterlassungsanspruch abkaufen lässt / Branchenbuch-Betrüger vs. Branchenbuch-Betrüger?veröffentlicht am 16. Februar 2012
OLG München, Urteil vom 22.12.2011, Az. 29 U 3463/11
§ 138 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG München hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Mitbewerber – auf Grund eines bestehenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs – seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10, hier, und OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Wettbewerbsverstoß, wenn Meister nicht im Meisterbetrieb präsent istveröffentlicht am 9. Februar 2012
OLG München, Urteil vom 10.11.2011, Az. 29 U 1614/11
§ 2 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 9 UWG, § 11UWG, § 12 UWG; § 1 HwO, § 7 HwODas OLG München hat entschieden, dass der Betrieb eines Hörgeräteakustikergeschäfts wettbewerbswidrig ist, wenn die durch die Handwerksordnung vorgeschriebene Meisterpräsenz nicht gegeben ist. Vorliegend habe ein Meister 2 Geschäfte in verschiedenen Städten betrieben. Dadurch sei, bei weitgehend identischen Öffnungszeiten, die vorgeschriebene Meisterpräsenz nicht möglich. Die Kontaktmöglichkeit über EDV sei dafür jedenfalls nicht ausreichend und entspreche auch nicht der Erwartung des Verbrauchers nach fachgerechter Leistungserbringung. Für die Präsenz müsse sich der Meister persönlich vor Ort oder jedenfalls zumindest so weit im Nahbereich aufhalten, dass er 10 Minuten nach Betreten des Ladengeschäfts durch einen Kunden verfügbar ist. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG München: Bayrische Milch kommt nicht aus Österreich / Herkunftstäuschungveröffentlicht am 3. Februar 2012
LG München I, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 33 O 6047/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG München I hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren offensichtlich die – wenig überraschende – Rechtsansicht vertreten, dass eine Molkerei auf ihren Produkten nicht damit werben darf, dass ihre Produkte mit Milch aus der Region des Standorts der Molkerei hergestellt werden, wenn die verwendete Milch aus Österreich stammt. Zumindest müsse in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dieser Angabe einen Hinweis auf die tatsächliche Herkunft des Produktes zu finden sein. Die Parteien schlossen daraufhin bereitwillig einen Vergleich, wonach die Molkerei auf die tatsächliche Herkunft ihrer Produkte auch dann hinzuweisen hat, wenn sie die Produkte am Standort verpackt und portioniert. Was wir davon halten? Der Vergleich gehört in jeder Hinsicht in die Rubrik „Alter Wein in neuen Schläuchen“.
- OLG München: Identifizierende Berichterstattung über Strafverfahren kann im Voraus untersagt werdenveröffentlicht am 1. Februar 2012
OLG München, Beschluss vom 11.01.2012, Az. 18 W 1752/11
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG München hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung bezüglich einer identifizierenden Berichterstattung in einem Strafverfahren auch ergehen kann, bevor die Hauptverhandlung stattfindet, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine dann erfolgende identifizierende Berichterstattung vorliegt. Im entschiedenen Fall ergab sich die Erstbegehungsgefahr aus einem parallelen Fall, der einige Wochen zuvor stattfand und in dem die Beklagte auch identifizierend berichtet hatte. Im vorliegenden Fall war von einem identischen Vorgehen auszugehen, weshalb die Untersagung erfolgte. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Bei urheberrechtswidriger Nutzung von Kartenmaterial nur 300,00 EUR statt 1.620,00 EUR Schadensersatzveröffentlicht am 23. Dezember 2011
AG München, Urteil vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10 – nicht rechtskräftig
§ 670 BGB, § 677, § 683 S. 1 BGB, § 97 Abs. 2, § 97 Abs. 1 UrhGDas AG München hat im vorliegenden Fall entschieden, dass für die urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial der hier klagenden Firma Euro Cities AG (stadtplandienst.de) nicht mehr als 300,00 EUR an fiktiven Lizenzkosten geltend gemacht werden können. Die Klägerin (die 1.620,00 EUR an Schadensersatz gefordert hatte) habe nicht dargelegt, dass sie üblicherweise mehr als vorgenannten Betrag auf dem freien Markt erwirtschafte. Dabei setzte sich das Gericht eingehend mit der doch eher speziellen Beweislage auseinander. Eine Kostendeckelung gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG soll nach Auffassung des Amtsgerichts vorliegend nicht in Betracht kommen, da jedenfalls kein Handeln außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Filesharing – Verurteilung zum Schadensersatz auch dann, wenn der Anschlussinhaber gar keinen Computer besitztveröffentlicht am 20. Dezember 2011
AG München, Urteil vom 23.11.2011, Az. 142 C 2564/11
Entscheidung wurde aufgehoben! – vgl. hier
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas AG München hat in diesem bemerkenswert rechtsinhaberfreundlichen Urteil entschieden, dass eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen der Verbreitung eines Spielfilms in einer Tauschbörse auch gegenüber einem Anschlussinhaber erfolgen kann, der gar keinen Computer besitzt. Vorliegend war hinsichtlich der rechtswidrigen Verbreitung des streitgegenständlichen Films die IP-Adresse einer Rentnerin ermittelt worden, die seit geraumer Zeit zwar einen Internetanschluss, aber keinen PC mehr besaß. Trotzdem bejahte das Gericht zumindest die Störerhaftung, da die Ermittlung der korrekten IP-Adresse zur Zufriedenheit des Gerichts nachgewiesen war. Die Rentnerin hatte die Kosten der rechtsanwaltlichen Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR zu tragen. Weitergehender Schadensersatz wurde dem Rechtsinhaber nicht zugesprochen, da eine täterschaftliche Begehung durch die Rentnerin nicht nachgewiesen war. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Plattenfirma schuldet auf Grund einer vertraglichen Abfindungsvereinbarung keine Nachvergütung aus der Verwertung von Elvis Presley-Musikstückenveröffentlicht am 15. Dezember 2011
LG München I, Urteil vom 23.11.2011, Az. 21 O 25511/10
§ 32 UrhGDas LG München I hat laut Pressemitteilung 12/11 vom 23.11.2011 entschieden, dass eine Gesellschaft, welche über die Rechte an Elvis Presleys Tonaufnahmen verfügt, keine Vergütungsansprüche gegen seine frühere Plattenfirma besitzt, die über die Verwertung der vor 1973 entstandenen Aufnahmen Presleys erhebliche Einnahmen verzeichnet. 1973 hatte Presley gegen einen Abfindung von mehreren Millionen Dollar die Verwertungsrechte an seinen Tonaufnahmen an die Plattenfirma abgetreten („ein für allemal“). Die Gesellschaft erhob nun gegen die Plattenfirma Klage auf Nachzahlung von 1,3 Mio. EUR im Wege der „Nachvergütung“. Dies lehnte die Kammer ab (Zitat aus der Pressemitteilung): (mehr …)
- LG München: Zur urheberrechtswidrigen Zitierung von Karl Valentins Spruch „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.“veröffentlicht am 13. Dezember 2011
LG München I, Urteil vom 08.09.2011, Az. 7 O 8226/11
§ 2 UrhG, § 10 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG München hat entschieden, dass das Bonmot des verstorbenen Komikers Karl Valentin „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.“ urheberrechtlich geschützt ist und nicht frei verwendet werden darf. Es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes (Sprach-)Werk gemäß § 2 UrhG. Die Alleinerbin Valentins hatte gegen eine Zitate-Website geklagt, auf welcher der Spruch ohne Einwilligung der Klägerin wiedergegeben war. Nicht ganz nachvollziehbar ist die vollständig fehlende Erörterung des § 51 UrhG. Danach gilt: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Zur Haftung des Suchmaschinenbetreibers, wenn bei Eingabe eines Unternehmensnamens auch das Unternehmen kritisierende Webseiten angezeigt werdenveröffentlicht am 8. Dezember 2011
OLG München, Urteil vom 29.09.2011, Az. 29 U 1747/11
§ 4 Nrn. 1, 7, 10 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG; § 15 MarkenG; § 12 BGBDas OLG München hat entschieden, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine nicht für die Suchergebnisse haftet, die von der Suchmaschine in Form von Textfragmenten generiert und angezeigt werden. Die Antragsgegnerin mache in einem vollständig automatisierten Verfahren lediglich fremde Inhalte im Internet auffindbar und fasse diese fremden Inhalte wiederum vollständig automatisiert als Orientierungshilfe für den Nutzer verkürzt zusammen. Durch diese Vorgehensweise mache sie sich die fremden Inhalte jedoch nicht zu eigen, was für den Durchschnittsnutzer auch problemlos erkennbar sei. Dies gelte ebenso für die Auto-Vervollständigung bei der Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaschine, welche im streitgegenständlichen Fall Begriffe wie „Betrug“ und „Abzocke“ vorschlug. Diese Funktion beruhe auf in der Vergangenheit getätigte Suchanfragen anderer Nutzer, so dass es sich um eine Wiedergabe fremden Suchverhaltens handele. Ebenso entschied bereits das OLG Hamburg für ehrverletzende Äußerungen in Suchergebnissen.