Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Bielefeld: Filesharing – Bei mehreren Nutzern ist die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers widerlegtveröffentlicht am 31. März 2015
AG Bielefeld, Urteil vom 05.02.2015, Az. 42 C 1001/14
§ 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhGDas AG Bielefeld hat entschieden, dass in Filesharing-Fällen, in welchen mehrere Nutzer den Anschluss nutzen, von dem ein streitgegenständliches Werk zur Verfügung gestellt wurde, von einer Täterschaft des Anschlussinhabers nicht ausgegangen werden kann. Eine solche Vermutung werde allein durch die Nutzungsmöglichkeit anderer Personen widerlegt. Der Anschlussinhaber habe dafür nur zu ermitteln, welchen anderen Personen bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung des Internetanschlusses eingeräumt worden sei. Er müsse nicht ermitteln, wer die Rechtsverletzung tatsächlich begangen habe. Eine Störerhaftung liege vorliegend auch nicht vor, da es sich um volljährige Mitnutzer gehandelt habe, welche nicht überwacht werden müssten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht ohne Weiteres für Negativbewertungen der Nutzerveröffentlicht am 23. März 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13
§ 7 TMG, § 10 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 2 TMGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotelbewertungsportals nicht ohne Weiteres, jedenfalls erstmalig nicht ohne Kenntnis, auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal haftet. Zur Pressemitteilung Nr. 41/2015 des BGH: (mehr …)
- LG Leipzig: Betreiber des Dienstes „Uploaded“ haftet nach Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzerveröffentlicht am 26. Januar 2015
LG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2013, Az. 05 O 2989/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Leipzig hat entschieden, dass die Betreiber des Dienstes „Uploaded“ unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn die Betreiber zuvor von den entsprechenden Rechteinhabern auf die Urheberrechtsverletzungen über die Plattform „Uploaded“ informiert wurden. (mehr …)
- AG Charlottenburg: Filesharing – Keine Haftung des Anschlussinhabers bei gemeinschaftlich genutztem Internetveröffentlicht am 7. Januar 2015
AG Charlottenburg, Urteil vom 12.08.2014, Az. 224 C 175/14
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG; § 398 BGBDas AG Charlottenburg hat entschieden, dass der Anschlussinhaber bei einer Abmahnung wegen Filesharings nicht verantwortlich ist, wenn er darlegt, dass er nicht der einzige Nutzer des Internetanschlusses ist. Nutzen auch Familienmitglieder (hier: Ehefrau) den Anschluss, entkräftet dies bereits die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers. Gegenüber Volljährigen bestünden zudem auch keine Überwachungspflichten, soweit keine Verdachtsmomente für eine rechtswidrige Nutzung (z.B. frühere Abmahnungen) vorliegen. Somit komme auch eine Störerhaftung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Betreiber eines Bewertungsportals ist bewertetem Arzt gegenüber nicht zur Auskunftserteilung über die Nutzeridentität verpflichtetveröffentlicht am 3. Juli 2014
BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13
§ 12 Abs. 2 TMG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGBDer BGH hat entschieden, dass gegen den Betreiber eines Meinungsportals im Internet kein Anspruch auf Auskunft über Nutzerdaten besteht. Der Betreiber sei in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln. Zur Pressemitteilung Nr. 102/2014: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Aufatmen für Filesharing-Abgemahnte? – Es könnte auch jemand anderes gewesen sein…veröffentlicht am 14. Februar 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, Az. 57 C 3144/13
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei Schadensersatz-Klagen wegen Filesharings aus Sicht des Anschlussinhabers ausreichend ist, eine Mitnutzung durch weitere Personen darzulegen, um die eigene Haftung als Täter zu widerlegen. Die Beweislast, dass trotzdem der Anschlussinhaber selbst Täter einer Urheberrechtsverletzung sei, liege dann bei der Klägerin. Eine Haftung als Störer komme ebenfalls dann nicht in Betracht, wenn volljährige Mitnutzer des Anschlusses vorhanden seien, da diesen gegenüber keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflichten bestehen. Fazit: Für Abgemahnte, die in Düsseldorf verklagt werden, ist es jedenfalls von Vorteil, wenn sie ihren Internetanschluss nicht allein nutzen. Auf Grund der Änderung des Urhebergesetzes dürfte diese Rechtsprechung zunächst den im Einzugsbereich des AG Düsseldorf Ansässigen zu Gute kommen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass andere Gerichte sich dieser Argumentation zukünftig anschließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Oldenburg: Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 EUR für Tageszeitung wegen der Vorhaltung von untersagten Videos in ihrem Onlinedienstveröffentlicht am 17. Januar 2014
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2013, Az. 13 W 32/13
§ 890 ZPODas OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld von 10.000,00 EUR für eine Tageszeitung angemessen ist, welche in ihrem Onlinedienst entgegen einer Unterlassungsverfügung Videoaufzeichnungen eines Polizeieinsatzes gezeigt habe, ohne die Personen unkenntlich zu machen. Die Höhe sei auf Grund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von 5 Personen und der großen Anzahl von Nutzern, die diese Videos abrufen konnten, angemessen. Zur Pressemitteilung vom 10.01.2014:
- LG Berlin: Dynamische IP-Adressen sind nur unter besonderen Umständen „personenbezogene Daten“veröffentlicht am 26. August 2013
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2013, Az. 57 S 87/08
§ 3 BDSG, § 12 TMG, § 15 Abs. 1 TMG, § 88 Abs. 3 Satz 3 TKGDas LG Berlin hat entschieden, dass das Datenpaket aus dynamischer IP-Adresse und Zeitpunkt des Internetzugriffs über diese IP-Adresse nicht zu den personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 BDSG oder § 12 TMG gehört. Anders soll der Fall liegen, wenn nicht nur die dynamische IP-Adresse und Zugriffszeitpunkt bekannt ist, sondern auch die Bestimmung der Identität des Nutzers, etwa weil der Nutzer in einem Formular auf der Webseite seinen Vor- und Nachnamen oder seine E-Mail-Adresse angegeben hat (relativer Personenbezug). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Der Betreiber einer Bewertungsplattform muss keine Auskunft über Nutzer wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts erteilenveröffentlicht am 5. August 2013
LG München I, Urteil vom 03.07.2013, Az. 25 O 23782/12
§ 12 TMG, § 14 TMGDas LG München hat entschieden, dass eine Ärztin, die auf einer Ärztebewertungsplattform schlecht bewertet wurde, keinen Anspruch gegen den Betreiber der Plattform auf Auskunft über Namen und Kontaktdaten des bewertenden Nutzers hat. Als Diensteanbieter dürfe der Betreiber Auskunft über Daten lediglich gemäß § 14 Abs. 2 TMG erteilen. Eine Verfolgung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts falle jedoch nicht unter diese Vorschrift und auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift komme eine analoge Anwendung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hamburg: Auch Rechtsanwälte im Leopardenmantel haben Anspruch auf Aufnahme in eine öffentliche Rechtsanwaltslisteveröffentlicht am 21. Oktober 2012
AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 11.09.2012, Az. 18b C 389/11
§ 280 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGBDas AG Hamburg-Mitte hat einem Rechtsanwalt, der auch schon einmal öffentlich im Leopardenmantel posierte, den Zugang zu einer E-Mail-Liste für Rechtsanwälte gewährt. Auf der streitgegenständlichen Liste halfen sich Rechtsanwälte per E-Mail gegenseitig auf kostenfreier Basis bei rechtsproblematischen Fragen, teilweise auch mit allgemeiner Lebenshilfe. Ein Neuzugang dieser Liste hatte nun den drolligen Einfall, die kollegialiter erteilten Rechtsauskünfte auch kostenlos direkt dem großen Meer der Verbraucher zugänglich zu machen. Das fand der Administrator der Liste wie – fast – jedes Mitglied der Liste wenig lustig und versagte dem Mitglied dauerhaft den Zugang zu derselben. Letzteres klagte und hatte Erfolg. Das LG Hamburg sieht dies möglicherweise anders (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08, hier). Gewiss auch der Kollege Nebgen in seinem perfekten Urteilskommentar. Lesenswert! (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)