IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 12.01.2012, Az. 17 HK O 1398/11
    § 5 UWG, 3 UWG; § 111 TKG, § 95 TKG, § 96 TKG, § 113a TKG, § 113 TKG, § 109 TKG, § 113b TKG, § 112 TKG; § 101 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass Betreiber von kostenlosen WLAN-Hotspots nicht zur Erhebung und Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet sind. Demzufolge können Nutzer sich in diese Hotspots z.B. in Hotels oder an Flughäfen ohne Angabe von identifizierenden Daten einwählen. Die Klägerin vertrat die Ansicht, es bestünde eine Pflicht von Hotspot-Betreibern zur Erhebung von Bestandsdaten, da nur auf diese Weise etwaige Auskunftspflichten z.B. nach dem UrhG erfüllt werden könnten. Das LG München kam jedoch nach Prüfung aller denkbaren Rechtsgrundlagen zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Datenerhebung nicht besteht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. März 2012

    OLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az. 5 U 87/09 – nicht rechtskräftig
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 19 a UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Linkhoster Rapidshare „umfassend“ verpflichtet ist, Linksammlungen, insbesondere sog. Warez-Seiten auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen, wobei auch das jeweilige Umfeld des konkret veröffentlichten Links einzubeziehen ist. Die bereits von Internethandelsplattformen wie eBay bekannte Prüf- und Überwachungspflicht wird in Bezug auf Rapidshare sogar erhöht, da man bei Rapidshare – anders etwa als bei eBay – als Nutzer anonym handeln könne. Demgemäß treffe Rapidshare eine “allgemeine Marktbeobachtungspflicht”, welche den Prüfumfang auf Inhalte bei Suchmaschinen wie Google oder sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook erstrecke. Rapidshare habe mittels geeigneter Suchanfragen zu  überprüfen, ob sich Hinweise auf weitere rechtsverletzende Rapidshare-Links finden lassen. Die Kontrahenten haben sich zu dem Urteil bereits geäußert (vgl. Pressemitteilung GEMA (hier). Die Rapidshare AG hat bereits erklärt, gegen das Urteil Revision einzulegen (hier). Es ist darauf hinzuweisen, dass der BGH bereits im Juli 2012 zu einem anderen Rechtsstreit mit Rapidshare zu entscheiden hat. Zum Volltext der Entscheidung (Hinweis: Die nachfolgende Entscheidung wurde mit einer OCR-Software erstellt, nachdem das Orignalurteil eingescannt wurde. Auf Grund der besonderen Länge der Urteilsbegründung haben wir auf eine detaillierte Kontrolle des OCR-Ergebnisses verzichtet. Die damit bereichsweise erschwerte Lesbarkeit möchten Sie uns nachsehen): (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 15.07.2011, Az. 5 U 193/10
    §§ 3; 4 Nr. 8 UWG;
    § 7 Abs. 2 TMG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das KG Berlin hat laut einer Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichtes vom 09.08.2011 entschieden (Zitat der Pressemitteilung): „Das Bewertungsportal als Teledienstanbieter sei nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen. Eine Vorabprüfung sei auch nicht im Hinblick auf die Gefahren geboten, die durch ein Bewertungsportal mit der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, entstünden. Die Vielzahl von Bewertungen erlaube es dem Benutzer des Portals, Einzelstimmen kritisch einzuordnen und „Ausreißer“ zu erkennen. Ferner sei ein Schutz des bewerteten Tourismusunternehmens durch die Möglichkeit gewährleistet, durch eine Beschwerde eine Überprüfung und vorläufige Abschaltung der Bewertung zu bewirken. Ins Gewicht falle zusätzlich die in den Nutzungsbedingungen enthaltene Verpflichtung, keine vorsätzlich oder fahrlässig unwahren Inhalte ins Netz einzustellen. Das Bewertungsportal sei auch nicht gehalten, vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung dem betroffenen Tourismusunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu zu geben.“ Eine Benutzerin des Internet-Bewertungs-Portals hatte im Juli 2010 auf der Plattform unter der Überschrift „Für 37,50 € pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ unter anderem behauptet, die Zimmer und Betten seien mit Bettwanzen befallen. Eine Mitarbeiterin habe erklärt, dies komme schon mal vor. Die verseuchten Zimmer seien erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden. Zum Urteil im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hält das Betrachten von Streams, wie bei kino.to, wenig überraschend für strafbar, räumt allerdings auch ein: „Zu der [Rechtslage] vertreten Juristen derzeit unterschiedliche Auffassungen, eine höchstricherliche Klärung zur Strafbarkeit des Anschauens/Konsumierens von illegalen Film-Streams liegt noch nicht vor. Das gegenwärtige kino.to-Verfahren bietet aber auch dafür Gelegenheit.„. Im Blog der GVU finden auch andere (Rechts-) Vertreter der Medienbranche Gehör.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Rostock, Urteil vom 30.08.2010, Az. 47 C 142/10
    §§ 346, 355, 312 b, 312 d BGB

    Das AG Rostock hat entschieden, dass Vertragspartner eines über die Handelsplattform eBay geschlossenen Rechtsgeschäfts der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Nutzer ist, d.h. derjenige auf den der genutzte eBay-Account zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingetragen ist. Welche Informationen die andere Partei nach Vertragsschluss möglicherweise erhalte bzw. welche Schlüsse sie daraus ziehe, sei unerheblich. Dies gelte auch für die Mitteilung eines anderen Adressaten für die Lieferung und die Rechnung. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 8. September 2009

    LG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2009, Az. 2 Qs 104/2009
    § 100 g StPO, §§ 96 Abs. 1, 113 a TKG

    Das LG Bamberg hat entschieden, dass ein Anonymisierungsdienst nicht in jedem Fall verpflichtet ist, die gemäß § 113 a Abs. 6 TKG für einen begrenzten Zeitraum gespeicherten Verkehrsdaten zur Ermittlung eines bestimmten Nutzers an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Die von der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz bejahten Voraussetzungen des § 100 g StPO i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 113 a TKG seien nicht erfüllt, da Anhaltspunkte für ein bandenmäßiges bzw. gewerbsmäßiges Handeln nicht vorlägen. Auch die Tatsache, dass sich der unbekannte Täter eines Anonymisierungsdienstes bedient habe, spreche nicht ohne weitere Anhaltspunkte für ein gewerbsmäßiges bzw. bandenmäßiges Handeln. Des weiteren sei die Kammer angesichts des geringen Schadens (19,99 EUR) der Auffassung, dass die Erhebung der Daten bzw. das Verlangen, diese bis zur Hauptsacheentscheidung des BVerfG zu verwahren, in keinem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehe (vgl. § 100 g Abs. 1 S. 2 StPO).

  • veröffentlicht am 4. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05
    §§
    314 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 2 S. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3, 858, 862, 903 S. 1 Alt. 2, 1004 BGB, Art. 5 GG

    Das LG München I hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass Nutzer, die wiederholt gegen die Nutzerbestimmungen eines Forums verstoßen, vom Forumsbetreiber ausgeschlossen werden dürfen. Insoweit bestehe ein sog. „virtuelles Hausrecht“. Vgl. dagegen zu „öffentlich zugänglichen Websites“ OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08 (Link: OLG FFM) und zur Sperrung der IP-Adresse eines Wettbewerbers, der übermäßig auf eine Webseite zugreift OLG Hamm, Urteil vom 10.06.2008, Az. 4 U 37/08 (Link: OLG Hamm). (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. April 2009

    LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08
    § 101 UrhG

    Das LG Darmstadt hat zu der Frage Stellung genommen, wann ein Urheberrechtsverstoß von gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ist. Was unter diesem Begriff zu verstehen sei, werde nicht einheitlich beurteilt. In Anlehnung an § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG, wonach sich das gewerbliche Ausmaß sowohl aus der Anzahl als auch der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben kann, werde zum Teil auf die Anzahl und die Aktualität der zum Download bereitgehaltenen Musikdateien abgestellt. Die decke sich mit der Entwurfsbegründunbg, wonach das Ausmaß der Handlungen über das hinausgehen müsse, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspreche (vgl. BT-Drucksache 16/5048, S. 49). Allerdings würden die jeweils vertretenen Größenordnungen zwischen der Bereitstellung lediglich eines aktuellen Kinofilmes oder Musikalbums (Weiden, GRUR 2008, S. 495, 497) bis hin zum Zugänglichmachen von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen (Braun, jurisPR-ITR, 17/2008 Anm. 4, unter D.) schwanken. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBei den Internetnutzern ist die Sorge über fehlenden oder mangelhaften Datenschutz gewachsen. Im Jahr 2008 gaben laut der Studie „Allensbacher Computer- und Technik-Analysen, ACTA 2001 – 2008“ 57% der Internetbenutzer zwischen 14 und 64 Jahren an, sie befürchteten, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht geschützt seien. Nach einem datenschutzrechtlich eher verhaltenen Bewusstsein in den vergangenen Jahren, liest nunmehr immerhin die Hälfte der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch (Quelle: Studie „Bewusstseinswandel im Datenschutz“, Microsoft/Deutsches Digitales Institut/TNS-infratest, 30.01.2009). Diesen Umstand sollten sich auch Onlinehändler bewusst machen, welche einen Shop betreiben und den Datenschutz bislang vernachlässigt haben.

  • veröffentlicht am 12. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtZum Thema „Usability“ von Shops ist bereits viel gesagt und geschrieben worden. Besonders kritisch wird es dann, wenn der Nutzer sich zu registrieren oder, nach erfolgter Registrierung, anzumelden (Login) hat. Das Blog paulinepauline führt einige interessante Punkte auf, die dem Seitenbetreiber helfen sollen, einen informierten Nutzer zu halten, anstatt denselben verärgert zu verlieren. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link der JavaScript verwendet: paulinepauline). Interessant sind in diesem Zusammenhang insbesondere die zutreffenden Anmerkungen des Kommentierers „Ralf“. Jede Medaille hat zwei Seiten …

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